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   BFH, 16.10.1998 - V S 10/98   

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https://dejure.org/1998,7687
BFH, 16.10.1998 - V S 10/98 (https://dejure.org/1998,7687)
BFH, Entscheidung vom 16.10.1998 - V S 10/98 (https://dejure.org/1998,7687)
BFH, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - V S 10/98 (https://dejure.org/1998,7687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Forderungsverkauf - Nichttitulierung - Fälligkeit - Forderungseinzug - Umsatzsteuer - GmbH in Gründung - Eintragung

  • Judicialis

    UStG 1980 § 14 Abs. 3; ; VwZG § 9; ; FGO § 142 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 155; ; ZPO § 114; ; ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 4; ; ZPO § 295; ; ZPO § 295 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NZB-Verfahren - PKH; Rügeverlust

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.01.1996 - V S 11/95
    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - V S 10/98
    Es ist ferner unschädlich, daß der Kläger den Antrag beim FG angebracht hat (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1996 V S 11/95, V B 122/95, BFH/NV 1996, 633, m.w.N.).

    Hinreichende Gründe für den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde ergeben sich weder aus dem Vorbringen des Klägers noch aus dem Akteninhalt (vgl. dazu BFH-Beschluß in BFH/NV 1996, 633, unter III. 3.).

  • BFH, 24.09.1998 - V R 18/98

    Schuldner der Umsatzsteuer - Rechnungsaussteller - Umsatzsteuerhinterziehung -

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - V S 10/98
    a) Der Kläger macht geltend, unter dem Aktenzeichen V R 18/98 sei beim BFH bereits ein Rechtsstreit zur Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG anhängig; deshalb müsse auch im vorliegenden Streitfall die Revision möglich sein.
  • BFH, 16.12.1986 - VIII B 115/86

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Ablehnender Beschluß - Begründung - Abweisung der

    Auszug aus BFH, 16.10.1998 - V S 10/98
    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BFH-Beschluß vom 16. Dezember 1986 VIII B 115/86, BFHE 148, 215, BStBl II 1987, 217).
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