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   BFH, 28.01.1999 - V S 19/98   

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https://dejure.org/1999,5851
BFH, 28.01.1999 - V S 19/98 (https://dejure.org/1999,5851)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1999 - V S 19/98 (https://dejure.org/1999,5851)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - V S 19/98 (https://dejure.org/1999,5851)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BFH, 31.07.2000 - V S 4/00

    PKH; Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht

    PKH für eine Nichtzulassungsbeschwerde kann mangels hinreichender Erfolgsaussichten nicht gewährt werden, wenn Gründe für die Zulassung der Revision gegen das angefochtene Urteil des FG nicht vorliegen (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Januar 1999 V S 19/98, BFH/NV 1999, 955).
  • BFH, 24.08.2000 - V B 147/00

    Vertretungszwang - Prozesskostenhilfe - Ordnungsgemäße Vertretung

    Das gilt auch für die Einlegung einer Beschwerde (Art. 1 Nr. 1 Satz 2 BFHEntlG) gegen den Beschluss des FG über die Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 29. Januar 1997 XI B 199/96, BFH/NV 1997, 517, und vom 28. Januar 1999 V B 3/99, BFH/NV 1999, 955).
  • BFH, 08.09.1999 - X B 35/99

    Zulässigkeit einer PKH-Beschwerde

    Legt man die Beschwerde aus heutiger Sicht, zugunsten des Klägers (obwohl sich dieser, rechtskundig vertreten, in dieser Hinsicht nicht geäußert hat) dahin aus, daß sie nunmehr dem noch einzulegenden Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde (für eine zulassungsfreie Revision ist von vornherein nichts erkennbar) gelten soll, so ist sie unbegründet, weil einer der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgezählten Zulassungsgründe nicht ersichtlich ist und eine solche Rechtsverfolgung insofern keine hinreichende Aussicht auf Erfolg i.S. des § 114 ZPO bietet (s. dazu näher BFH-Entscheidungen vom 10. Juli 1981 VII S 8/81, BFHE 133, 350, BStBl II 1981, 677; vom 28. Januar 1999 V S 19/98, BFH/NV 1999, 955; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., 1997, § 142 Rz. 11 ff.).
  • BFH, 21.07.1999 - X B 201/98

    NZB; Verfahrensmangel

    b) Zum andern beschränkt sich die zu § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO gegebene Beschwerdebegründung darauf, in allgemeinen Wendungen Verletzung der Sachaufklärungspflicht zu behaupten, statt --vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG aus gesehen (BFH-Beschlüsse vom 7. November 1996 IX B 55/96, BFH/NV 1997, 300, und vom 28. Januar 1999 III B 112/98, BFH/NV 1999, 955; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 34 und § 120 Rz. 39, m.w.N.)-- konkret aufzuzeigen, welche entscheidungserheblichen Punkte genau noch hätten aufgeklärt werden müssen und welche Beweismittel im einzelnen hierzu in der Weise zur Verfügung standen, daß sie entweder im Klageverfahren in einem bestimmten Beweisantrag benannt worden seien oder sich dem FG hätten aufdrängen müssen (s. näher dazu: BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 1498, 1499, und vom 8. Dezember 1998 VIII B 66/98, BFH/NV 1999, 798, 799; Gräber, a.a.O., § 115 Rz. 65 und § 120 Rz. 40, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2000 - I B 50/00

    Geschäftsführer einer GmbH - Haftung - Beiordnung eines

    Dies gilt auch für die Einlegung der Beschwerde (Art. 1 Nr. 1 Satz 2 BFHEntlG) und ebenfalls für Beschwerden gegen Beschlüsse des FG, mit denen Anträge auf Bewilligung von PKH abgewiesen worden sind (BFH-Beschlüsse vom 28. Januar 1999 V B 3/99, BFH/NV 1999, 955; vom 18. Februar 2000 I B 15/00, BFH/NV 2000, 879).
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