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   BFH, 03.08.2007 - V S 20/07   

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https://dejure.org/2007,20653
BFH, 03.08.2007 - V S 20/07 (https://dejure.org/2007,20653)
BFH, Entscheidung vom 03.08.2007 - V S 20/07 (https://dejure.org/2007,20653)
BFH, Entscheidung vom 03. August 2007 - V S 20/07 (https://dejure.org/2007,20653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Aussetzung der Vollziehung bei Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung einer unbefristeten Entscheidung des Finanzgerichts über die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.2007 - V B 73/07

    Vorsteuerabzug; Feststellungslast; umfangreiche Barzahlungen

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V S 20/07
    Hiergegen hat die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, die der Senat mit Beschluss vom 3. August 2007 (Az. V B 73/07) als unbegründet zurückgewiesen hat.

    Mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 3. August 2007 (Az. V B 73/07) ist dies jedoch der Fall.

  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V S 20/07
    Wie der BFH bereits entschieden hat, ist eine unbefristete Aussetzungsentscheidung des FG im Zweifel dahin gehend auszulegen, dass es die Aussetzung entsprechend seiner Zuständigkeit lediglich auf die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens beschränkt hat (BFH-Beschluss vom 3. Januar 1978 VII S 13/77, BFHE 124, 22, BStBl II 1978, 137).
  • BFH, 03.01.1978 - VII S 13/77

    Befugnis des FG - Aussetzung der Vollziehung - Wirksamkeit der Aussetzung -

    Auszug aus BFH, 03.08.2007 - V S 20/07
    Wie der BFH bereits entschieden hat, ist eine unbefristete Aussetzungsentscheidung des FG im Zweifel dahin gehend auszulegen, dass es die Aussetzung entsprechend seiner Zuständigkeit lediglich auf die Dauer des finanzgerichtlichen Verfahrens beschränkt hat (BFH-Beschluss vom 3. Januar 1978 VII S 13/77, BFHE 124, 22, BStBl II 1978, 137).
  • BFH, 03.08.2007 - V S 18/07

    PKH für GbR

    Nach Abweisung einer Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid 2003 hat die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde erhoben und beantragt, ihr hierfür (Az. V B 73/07) sowie für ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Az. V S 20/07) Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren.
  • FG Baden-Württemberg, 25.01.2012 - 4 K 2121/11

    Zu den Anforderungen an die Festsetzung eines Verzögerungsgeldes gemäß § 146 Abs.

    Setzt das FG die Vollziehung eines Verwaltungsakts aus, gegen den bereits eine Klage beim FG anhängig ist und äußert sich nicht über den Zeitraum, für den die Aussetzung gelten soll, bezieht sich die Aussetzung nur auf den jeweiligen Verfahrensabschnitt vor dem FG (BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 1978 VII S 13/77, BStBl II 1978, 157; vom 10. Oktober 1985 V S 4/85, BFH/NV 1986, 183 und vom 3. August 2007 V S 20/07, BFH/NV 2007, 2309).
  • FG Köln, 04.10.2012 - 13 V 2252/12

    Zulässigkeit eines erneuten Antrags, Haftung des Geschäftsführers für zu Unrecht

    Da die Entscheidungsbefugnis des Finanzgerichts die Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung bis zum Abschluss eines erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens umfasst (vgl. Birkenfeld a. a. O. Rdnr. 904 ff.; BFH-Beschluss vom 3. August 2007 V S 20/07, BFH/NV 2007, 2309) und eine Begrenzung des Aussetzungsbegehrens des Antragstellers auf das Einspruchsverfahren im ersten Aussetzungsverfahren nicht erkennbar ist (vgl. den Antrag im Beschluss vom 7. April 2011), liegt ein erneuter Antrag für den gleichen Verfahrensabschnitt vor, der den Regelungen des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO auch bei Anwendung der zitierten neueren BFH-Rechtsprechung unterfällt.
  • FG Köln, 21.06.2023 - 3 V 2473/22

    Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheids mit einer Nachforderung; Antrag auf

    b) Das Gericht kann die Vollziehung eines Verwaltungsakts nur für die Dauer des Verfahrens in der Hauptsache aussetzen und nur so lange, wie es selbst für die Instanz zuständig ist (BFH, Beschluss vom 3.8.2007 V S 20/07, BFH/NV 2007, 2309 Rn. 8; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 69 FGO Rn. 904).
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