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   BFH, 25.03.1993 - V S 22/92   

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https://dejure.org/1993,9656
BFH, 25.03.1993 - V S 22/92 (https://dejure.org/1993,9656)
BFH, Entscheidung vom 25.03.1993 - V S 22/92 (https://dejure.org/1993,9656)
BFH, Entscheidung vom 25. März 1993 - V S 22/92 (https://dejure.org/1993,9656)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei Bewilligung der Aussetzung der Vollziehung und Erledigungserklärung in der Hauptsache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21

    Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids

    In diesem Fall stellt sich die Anordnung der Sicherheitsleistung als Maßnahme dar, die zu einem teilweisen Unterliegen des Antragstellers i.S.d. § 136 Abs. 1 Satz 1 FGO führt, bzw. ist das Obsiegen und Unterliegen allein an der Entscheidung über die Sicherheitsleistung zu orientieren (vgl. BFH-Beschluss vom 02.12.1999 - I B 62/99, BFH/NV 2000, 845, unter Verweis auf BFH-Beschluss vom 25.03.1993 - V S 22/92, BFH/NV 1994, 397; FG Bremen, Beschluss vom 20.10.1995 - 2 95 093 V 2, EFG 1996, 159; FG Düsseldorf, Beschluss vom 23.03.2015 - 3 V 3863/14 A(E, U), EFG 2015, 1218; Hessisches FG, Beschluss vom 29.04.2005 - 3 V 517/04 , juris; Böwing-Schmalenbrock in Gosch, AO/FGO, § 136 FGO Rz. 18; vgl. auch BFH-Beschluss vom 29.10.2004 - III S 4/02, BFH/NV 2005, 377; Brandis in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 135 FGO Rz. 10 a.E.).
  • FG Hamburg, 30.08.2001 - VII 105/01

    Zur Bewertung einer verdeckten Einlage

    In diesem Fall stellt sich die Anordnung einer Sicherheitsleistung als Maßnahme dar, die zu einem teilweisen Unterliegen des Antragstellers führt (BFH-Beschlüsse vom 25.3.1993 V S 22/92, BFH/NV 1994, 397; vom 2.12.1999 I B 62/99, BFH/NV 2000, 845 ).
  • BFH, 02.12.1999 - I B 62/99

    "Außerordentliche Beschwerde"

    In diesem Fall stellt sich die Anordnung einer Sicherheitsleistung als Maßnahme dar, die zu einem teilweisen Unterliegen des Antragstellers führt (BFH-Beschluss vom 25. März 1993 V S 22/92, BFH/NV 1994, 397; Brandt, a.a.O., m.w.N.).
  • FG Hessen, 29.04.2005 - 3 V 517/04

    Rechtzeitige Antragstellung auf Akteneinsicht - Aussetzung der Vollziehung gegen

    War insoweit nur noch die Notwendigkeit einer Sicherheitsleistung zwischen den Beteiligten streitig, gilt nicht der allgemeine Grundsatz, wonach die Sicherheitsleistung nur eine Modalität der Vollziehungsaussetzung darstellt und demzufolge bei der Kostenentscheidung nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.03.1993 V S 22/95, BFH/NV 1994, 397, und vom 02.12.1999 I B 62/99, BFH/NV 2000, 845; Brandt in Beermann, a. a. O., § 136 FGO Rz. 13).
  • BFH, 10.03.1998 - XI B 157/97

    Erforderlichkeit einer schriftlichen Vollmacht

    Wird die schriftliche Vollmacht -- wie im Streitfall -- nicht vorgelegt, ist das von dem angeblich Bevollmächtigten eingelegte Rechtsmittel unzulässig (ständige Rechtsprechung, u. a. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 13. September 1993 III B 50/93, BFH/NV 1994, 397).
  • BFH, 18.02.1998 - XI R 70/97
    Wird die schriftliche Vollmacht --wie im Streitfall-- nicht vorgelegt, ist das von dem angeblich Bevollmächtigten eingelegte Rechtsmittel unzulässig (ständige Rechtsprechung, u.a. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. September 1993 III B 50/93, BFH/NV 1994, 397).
  • BFH, 29.04.1996 - IX B 158/95

    Vorlagepflicht einer Vollmacht vor dem Gericht

    Wird die schriftliche Vollmacht -- wie im Streitfall -- nicht vorgelegt, ist das von dem angeblich Bevollmächtigten eingelegte Rechtsmittel -- hier die Beschwerde -- unzulässig (vgl. BFH-Beschluß vom 13. September 1993 III B 50/93, BFH/NV 1994, 397, m. w. N.).
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