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   BFH, 10.02.2010 - V S 24/09   

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https://dejure.org/2010,7440
BFH, 10.02.2010 - V S 24/09 (https://dejure.org/2010,7440)
BFH, Entscheidung vom 10.02.2010 - V S 24/09 (https://dejure.org/2010,7440)
BFH, Entscheidung vom 10. Februar 2010 - V S 24/09 (https://dejure.org/2010,7440)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 69 Abs 2 S 2, FGO § 69 Abs 3, AO § 241, AO § 244
    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • Bundesfinanzhof

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 69 Abs 2 S 2 FGO, § 69 Abs 3 FGO, § 241 AO, § 244 AO
    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • rewis.io

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • rewis.io

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2 S. 2; AO § 241
    Aussetzung der Vollziehung gegen Leistung einer Sicherheit hinsichtlich eines Steueranspruchs gegen einen Gesellschafter-Geschäftsführer; Sicherheitsleistung trotz wirtschaftlich schlechter Lage einer GmbH

  • datenbank.nwb.de

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Nürnberg, 17.03.2009 - 2 K 1474/07

    Einheitliche Leistung - Bestimmung des Leistungsorts eines "driving-services" für

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
    Die Antragstellerin, eine GmbH, hat gegen das Urteil des Finanzgerichts (FG) Nürnberg vom 17. März 2009 (2 K 1474/2007) Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision eingelegt (Az.: V B 63/09) und im Hinblick darauf, dass der Antragsgegner (das Finanzamt --FA--) mit Bescheid vom 18. August 2009 eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) nur gegen Sicherheitsleistung gewährte, AdV ohne Sicherheitsleistung beantragt.

    Auch wenn der Senat mit Beschluss vom 10. Februar 2010 die Revision gegen das Urteil des FG Nürnberg vom 17. März 2009 (2 K 1474/2007) zugelassen hat, folgt hieraus noch keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Antragstellerin im Revisionsverfahren obsiegen wird.

  • BFH, 07.05.2008 - IX S 26/07

    Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
    Da das FA die AdV bereits angeordnet hat, ist im vorliegenden Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob es diese Aussetzung zu Recht von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht hat (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs -- BFH-- vom 7. Mai 2008 IX S 26/07 , BFH/NV 2008, 1498 ).
  • BFH, 17.05.2005 - I B 108/04

    Haftungsbescheid; AdV wegen mangelnden Steuerabzugs für künstlerische

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
    Das öffentliche Interesse an der Vermeidung von Steuerausfällen entfällt zwar, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Mai 2004 I B 108/04, BFH/NV 2005, 1778).
  • BFH, 20.03.2002 - IX S 27/00

    AdV; Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
    Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass grundsätzlich die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 20. März 2002 IX S 27/00 , BFH/NV 2002, 809 , m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2009 - IX B 194/08

    Aussetzung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (vgl. BFH-Beschluss vom 26. Juni 2009 IX B 194/08 , nicht amtlich veröffentlicht).
  • BFH, 03.02.1993 - I B 90/92

    Zum Gestaltungsmißbrauch bei der Veräußerung von GmbH-Anteilen durch deren nicht

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
    Eine Gefährdung des Steueranspruchs ergibt sich jedoch aus den eigenen Darlegungen der Antragstellerin (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Februar 1993 I B 90/92, BFHE 170, 197, BStBl II 1993, 426, 429).
  • BFH, 24.01.2008 - V R 39/06

    Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 -

    Auszug aus BFH, 10.02.2010 - V S 24/09
    Im Revisionsverfahren wird auch zu berücksichtigen sein, dass die Antragstellerin nach Urteilsverkündigung Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellt hat und es sich dabei nach der Rechtsprechung des Senats um ein auf das Jahr der Leistungserbringung zurückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO) handeln könnte (BFH-Urteil vom 24. Januar 2008 V R 39/06, BFHE 221, 388, BStBl II 2009, 786).
  • FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21

    Abhängigkeit der Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung eines Folgebescheids

    bb) Gemäß § 69 Abs. 3 FGO kann das Gericht der Hauptsache, wenn die Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO erfüllt sind, ganz oder teilweise die Aussetzung der Vollziehung bzw. - soweit der angefochtene Verwaltungsakt vollzogen ist - ganz oder teilweise die Aufhebung der Vollziehung anordnen (vgl. § 69 Abs. 3 Satz 3 FGO), und zwar auch gegen Sicherheitsleistung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.03.2002 - IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 07.05.2008 - IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498; vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).

    Da der Antragsgegner die Aussetzung und Aufhebung der Vollziehung des Folgebescheids bereits mit Bescheid vom 22.07.2021 angeordnet hatte, ist im vorliegenden Verfahren nur über die Frage der Sicherheitsleistung zu entscheiden (vgl. allgemein dazu auch BFH-Beschlüsse vom 20.03.2002 - IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 07.05.2008 - IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498; vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; FG Münster, Beschluss vom 21.06.2021 - 10 V 473/21 E,F, juris; FG des Saarlandes, Beschluss vom 04.10.2021 - 2 V 1262/21, EFG 2021, 1998, jeweils m.w.N.).

    Eine Sicherheitsleistung ist angezeigt, wenn die spätere Vollstreckung der Steuerforderung infolge der Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung insbesondere wegen der wirtschaftlichen Lage des Steuerschuldners gefährdet oder erschwert erscheint (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 25.11.2014 - V B 62/14, BFH/NV 2015, 342; vom 15.09.2015 - I B 57/15, BFH/NV 2016, 212; BVerfG-Beschluss vom 22.09.2009 - 1 BvR 1305/09, HFR 2010, 70, jeweils m.w.N.).

    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 15.09.2015 - I B 57/15, BFH/NV 2016, 212, jeweils m.w.N.).

    ff) Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass (grundsätzlich) die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 20.03.2002 - IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 07.05.2008 - IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498; vom 10.10.2002 - VII S 28/01, BFH/NV 2003, 12; vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 06.02.2013 - XI B 125/12, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).

    (d) Allerdings ergibt sich im Streitfall eine konkrete Gefährdung der Steuerforderungen bereits aus dem eigenen Vortrag der Antragsteller, geben diese doch selbst an, dass sie über kein ausreichendes Vermögen in den in § 241 Abs. 1 AO gelisteten Assetklassen verfügten, um eine Sicherheit i.H.v. 10.000.000,00 ? leisten zu können (vgl. allgemein zu diesem Aspekt z.B. BFH-Beschlüsse vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930, m.w.N.; vom 26.09.2014 - XI S 14/14, BFH/NV 2015, 158; vom 18.02.2015 - V S 19/14, BFH/NV 2015, 866; FG Münster, Beschluss vom 21.06.2021 - 10 V 473/21 E,F, juris; Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 387).

  • BFH, 12.09.2011 - VIII B 70/09

    Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung: Konkurrenz von

    Auch entfällt das öffentliche Interesse an einer Sicherheitsleistung, wenn mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit ein für den Steuerpflichtigen günstiger Prozessausgang zu erwarten ist (vgl. BFH-Beschluss vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    Offenbleiben kann, ob die Klägerin --wie sie in dem vor dem erkennenden Senat geführten Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Februar 2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930) vorgetragen hat-- zwar nicht im Streitjahr (2006), aber nach Verkündung des FG-Urteils vom 17. März 2009 über die streitigen Leistungen Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis ausgestellt hat.
  • FG Münster, 21.06.2021 - 10 V 473/21

    Steuerpflichtige Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen

    Da der Antragsgegner bereits die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 in Bezug auf die dort berücksichtigten und vorliegend streitigen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften in Höhe von 622.000,00 EUR (2013) und 640.000,00 EUR (2014) angeordnet hat, ist im vorliegenden Verfahren nur darüber zu entscheiden, ob er diese Aussetzung zu Recht von einer - neben den bisher eingetragenen Sicherungshypotheken unabhängigen - weiteren Sicherheitsleistung in Höhe von 616.837,21 EUR abhängig gemacht hat (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 10.02.2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 07.05.2008 IX S 26/07, BFH/NV 2008, 1498; und vom 20.03.2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 983 m.w.N.).

    Denn die Sicherheitsleistung dient der Vermeidung von Steuerausfällen bei einem für den Steuerpflichtigen ungünstigen Verfahrensausgang (BFH in BFH/NV 2010, 930 und in BFH/NV 2002, 983 m.w.N.).

    Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass grundsätzlich die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (BFH in BFH/NV 2010, 930 und in BFH/NV 2002, 983 m.w.N.).

    Der Steuerpflichtige trägt insoweit die Feststellungslast (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 930; Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 69 FGO Rz. 111; Gosch in Gosch, AO/FGO, § 69 FGO, Rz. 208).

  • FG Hamburg, 26.08.2016 - 6 V 81/16

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung - Hinzuschätzung von

    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen (§ 155 FGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -), soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschlüsse vom 20.03.2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 10.02.2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

    Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass grundsätzlich die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss - wenn sich diese Umstände nicht bereits aus dem Vortrag des Antragstellers ergeben - und der Steuerpflichtige ggf. Umstände vortragen muss, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (BFH, Beschluss vom 10.02.2010, V S 24/09 m. w. N.; BFH, Beschluss vom 07.09.2007, V B 95/07; BFH, Beschluss vom 10.10.2002, VII S 28/01; Dumke in Schwarz, FGO, § 69, Rdnr. 106 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 18.07.2016 - 6 V 84/16

    Hinzuschätzung von Betriebseinnahmen: Hinzuschätzung von Bareinzahlungen auf das

    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen (§ 155 FGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung -ZPO-), soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschlüsse vom 10.02.2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 20.03.2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809).
  • BFH, 24.05.2023 - X B 22/22

    Sicherheitsleistung bei AdV des Folgebescheides

    Für die Anordnung einer Sicherheitsleistung ergibt sich hieraus, dass grundsätzlich die Finanzbehörde die für eine Gefährdung des Steueranspruchs sprechenden Gesichtspunkte vortragen muss und der Steuerpflichtige ggf. Umstände, die ein (dargelegtes) Sicherungsbedürfnis der Behörde entfallen oder unangemessen erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 10.02.2010 - V S 24/09, BFH/NV 2010, 930, Rz 5, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 18.07.2017 - 6 V 119/17

    Aussetzung der Vollziehung, § 162 AO: Hinzuschätzung auf Grund einer

    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen (§ 155 FGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 der Zivilprozessordnung - ZPO -), soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschlüsse vom 20.03.2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809; vom 10.02.2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930).
  • FG Hamburg, 15.08.2016 - 1 V 41/16

    Prüfungsumfang des gerichtlichen AdV-Verfahrens: kein Löschen des Datenspeichers

    Es ist Sache der Beteiligten, die entscheidungserheblichen Tatsachen darzulegen und glaubhaft zu machen (§ 155 FGO i. V. m. §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 Zivilprozessordnung -ZPO-), soweit ihre Mitwirkungspflicht reicht (BFH-Beschlüsse vom 10.02.2010 V S 24/09, BFH/NV 2010, 930; vom 20.03.2002 IX S 27/00, BFH/NV 2002, 809).
  • FG München, 30.08.2011 - 10 V 735/11

    Schätzung der Besteuerungsgrundlagen - Verstoß gegen mathematische oder

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 9 V 9266/19

    Bildung einer Rückstellung wegen Rekultivierung einer Tongrube - Ernstliche

  • FG Berlin-Brandenburg, 04.04.2012 - 12 V 12204/11

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Haftungsbescheid nach §

  • FG München, 17.07.2014 - 14 V 3/14

    Kernbrennstoffsteuer

  • FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei

  • FG München, 17.07.2014 - 14 V 10/14

    Kernbrennstoffsteuer

  • FG Hamburg, 08.12.2015 - 3 V 194/15

    Aussetzung der Vollziehung: Bekanntgabe eines Einkommensteuerbescheides an einen

  • FG München, 27.08.2018 - 7 V 1846/18

    Anforderungen an die Schätzungsmethode des Finanzamts

  • FG München, 27.02.2017 - 2 V 2628/16

    Erweiterung der Prüfungsanordnung

  • FG Hamburg, 20.06.2013 - 3 V 69/13

    Abgabenordnung: Steuerhinterziehung durch Überweisung angeblicher

  • FG Hamburg, 03.11.2015 - 6 V 259/15

    Aussetzung der Vollziehung: Voraussetzung für die Option zur Tonnagesteuer ist,

  • FG München, 14.11.2014 - 7 V 2594/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung, Aussetzung der Vollziehung gegen

  • FG Hamburg, 09.10.2014 - 6 V 183/14

    Keine Beiladung der Gesellschaft im AdV-Verfahren der Gesellschafter gegen einen

  • FG Hamburg, 09.05.2012 - 6 V 87/12

    Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der

  • FG Hamburg, 17.12.2015 - 6 V 264/15

    Aussetzung der Vollziehung: Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines

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