Rechtsprechung
   BFH, 01.09.2016 - V S 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,41770
BFH, 01.09.2016 - V S 24/16 (https://dejure.org/2016,41770)
BFH, Entscheidung vom 01.09.2016 - V S 24/16 (https://dejure.org/2016,41770)
BFH, Entscheidung vom 01. September 2016 - V S 24/16 (https://dejure.org/2016,41770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,41770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    GG Art 101 Abs 1, GG Art 103 Abs 1, FGO § 133a, GG Art 101 Abs 1 S 2, AEUV Art 267, EG Art 234
    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH

  • Bundesfinanzhof

    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 133a FGO, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 AEUV
    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH

  • IWW

    § 133a der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 133a Abs. 4 Satz 2 FGO, § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO, Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 133a FGO, Art. 101 Abs. 1 GG, § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FGO, § 115 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 FGO, § 133a Abs. 4 Satz 4 FGO, § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes

  • rewis.io

    Zur Anhörungsrüge beim Verstoß des BFH gegen die Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG im Rahmen einer Anhörungsrüge nicht statthaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die übergangene Vorlagepflicht an den EuGH - und die Anhörungsrüge

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässiger Gegenstand einer Anhörungsrüge

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 10.06.2016 - V B 97/15

    Zur Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 2016  V B 97/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 10. Juni 2016 V B 97/15 hat der Senat die Beschwerde der Klägerin, Beschwerdeführerin und Rügeführerin (Rügeführerin) wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 6. August 2015  5 K 3449/12 U als unbegründet zurückgewiesen.

    Der Senat hat sich im Beschluss V B 97/15 ausführlich mit der Rechtsprechung des EuGH auseinandergesetzt und ist zu dem --von der Auffassung der Rügeführerin abweichenden-- Ergebnis gelangt, dass die angesprochenen Rechtsfragen bereits entschieden sind und eine erneute Vorlage nicht notwendig ist.

    bis 3. seines Beschlusses vom 10. Juni 2016 V B 97/15 (BFH/NV 2016, 1497) befasst.

    Soweit die Rügeführerin ihre im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren geäußerte Rechtsansicht im Rahmen der Anhörungsrüge wiederholt, macht sie damit keinen Gehörsverstoß geltend, sondern wendet sich gegen die materielle Richtigkeit des Senatsbeschlusses in BFH/NV 2016, 1497.

  • BFH, 11.05.2007 - V S 6/07

    Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Mit der Anhörungsrüge kann gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) in entscheidungserheblicher Weise verletzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2014 XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFHE 217, 230, BStBl II 2007, 653, Rz 6).

    Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO aber nicht statthaft (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2009 I S 1/09, nicht veröffentlicht, Rz 4; vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFHE 217, 230, BStBl II 2007, 653, Rz 9; vgl. auch Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 133a, Rz 3; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 133a Rz 5).

  • BFH, 10.05.2016 - III S 10/16

    Erfolglose Anhörungsrüge bei Rüge gegen die materielle Richtigkeit der

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist erst dann verletzt, wenn sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches entscheidungserhebliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 10. Mai 2016 III S 10/16, BFH/NV 2016, 1290, Rz 4, m.w.N.).

    Mit diesem Vorbringen kann die Rügeführerin aber im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden, weil die Anhörungsrüge nicht dazu dient, die Richtigkeit der zugrunde liegenden Entscheidung zu überprüfen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1290, Rz 10; vom 11. September 2013 I S 14/13, I S 15/13, BFH/NV 2014, 50, Rz 7; vom 14. Oktober 2005 V S 20/05, BFH/NV 2006, 563, Rz 12).

  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 1321/07

    Keine Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch die unterlassene Anrufung des

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Eine zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 GG führende Verletzung gegen die unionsrechtliche Vorlagepflicht liegt erst bei einer willkürlichen Außerachtlassung der Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. November 1987  2 BvR 808/82, Bayerisches Verwaltungsblatt 1989, 595, Rz 6 und 11), d.h. wenn der Verzicht auf eine Vorlage bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG-Beschluss vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 189, Rz 10).
  • BFH, 24.02.2009 - I S 1/09

    Anhörungsrüge - Zurückweisung als Bevollmächtigter

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO aber nicht statthaft (BFH-Beschlüsse vom 24. Februar 2009 I S 1/09, nicht veröffentlicht, Rz 4; vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFHE 217, 230, BStBl II 2007, 653, Rz 9; vgl. auch Gräber/Ratschow, Finanzgerichtsordnung, 8. Aufl., § 133a, Rz 3; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, FGO, § 133a Rz 5).
  • BFH, 25.02.2016 - VII S 26/15

    Maßgebende Gehörsverletzung bei der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO -

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes entstehen für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO Gerichtsgebühren in Höhe von 60 EUR (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 6; vom 15. Dezember 2014 X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, Rz 25).
  • BFH, 19.02.2016 - IX B 26/16

    Zulassung der Beschwerde gegen eine Entscheidung des FG über die Aussetzung der

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes entstehen für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO Gerichtsgebühren in Höhe von 60 EUR (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 6; vom 15. Dezember 2014 X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, Rz 25).
  • BFH, 14.10.2005 - V S 20/05

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Mit diesem Vorbringen kann die Rügeführerin aber im Rahmen des § 133a FGO nicht gehört werden, weil die Anhörungsrüge nicht dazu dient, die Richtigkeit der zugrunde liegenden Entscheidung zu überprüfen (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2016, 1290, Rz 10; vom 11. September 2013 I S 14/13, I S 15/13, BFH/NV 2014, 50, Rz 7; vom 14. Oktober 2005 V S 20/05, BFH/NV 2006, 563, Rz 12).
  • BFH, 26.03.2014 - XI S 1/14

    Darlegungsanforderungen bei Anhörungsrüge - Statthaftigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Mit der Anhörungsrüge kann gemäß § 133a Abs. 1 Satz 1 FGO nur vorgebracht werden, das Gericht --im Streitfall der beschließende Senat-- habe im Rahmen der angegriffenen Entscheidung den verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes --GG--) in entscheidungserheblicher Weise verletzt (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. März 2014 XI S 1/14, BFH/NV 2014, 1071, Rz 7; vom 11. Mai 2007 V S 6/07, BFHE 217, 230, BStBl II 2007, 653, Rz 6).
  • BFH, 15.12.2014 - X S 20/14

    Anhörungsrüge; Frist

    Auszug aus BFH, 01.09.2016 - V S 24/16
    Nach Nr. 6400 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 des Gerichtskostengesetzes entstehen für das Verfahren über die Rüge nach § 133a FGO Gerichtsgebühren in Höhe von 60 EUR (BFH-Beschlüsse vom 25. Februar 2016 VII S 26/15, BFH/NV 2016, 775, Rz 6; vom 15. Dezember 2014 X S 20/14, BFH/NV 2015, 508, Rz 25).
  • BFH, 11.09.2013 - I S 14/13

    Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

  • BFH, 22.05.2017 - V B 133/16

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten -

    Die zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 GG führende Verletzung gegen die unionsrechtliche Vorlagepflicht liegt außerdem erst bei einer willkürlichen Außerachtlassung der Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH vor, d.h. wenn der Verzicht auf eine Vorlage bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfG-Beschlüsse vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07, HFR 2009, 189, Rz 10; vom 31. Mai 1990  2 BvL 12/88, 2 BvL 13/88, 2 BvR 1436/87, BVerfGE 82, 159, Rz 136 ff., 143 ff.; vom 9. November 1987  2 BvR 808/82, Neue Juristische Wochenschrift 1988, 1456, Rz 6 und 11; ebenso BFH-Beschluss vom 1. September 2016 V S 24/16, BFH/NV 2017, 49, Rz 6 f.).
  • BFH, 24.08.2017 - V R 11/17

    Zur Subsidiarität der Feststellungsklage bei Zweifeln an der örtlichen

    bb) Im Übrigen kommt eine Verletzung des verfassungsrechtlichen Anspruchs auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) nur bei willkürlichen Verstößen in Betracht, d.h. wenn bei verständiger Würdigung der das GG bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. September 2008  2 BvR 1321/07, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2009, 189; vom 9. November 1987  2 BvR 808/82, Bayerisches Verwaltungsblatt 1989, 595; BFH-Beschlüsse vom 1. September 2016 V S 24/16, BFH/NV 2017, 49; in BFH/NV 2008, 1501).
  • BFH, 03.05.2023 - IX S 17/21

    Unzulässiger Antrag auf Berichtigung des Tatbestands

    Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO aber nicht statthaft (vgl. BFH-Beschluss vom 01.06.2016 - V S 24/16, BFH/NV 2017, 49, Rz 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht