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   BFH, 14.03.2007 - V S 34/06   

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https://dejure.org/2007,13829
BFH, 14.03.2007 - V S 34/06 (https://dejure.org/2007,13829)
BFH, Entscheidung vom 14.03.2007 - V S 34/06 (https://dejure.org/2007,13829)
BFH, Entscheidung vom 14. März 2007 - V S 34/06 (https://dejure.org/2007,13829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 60 Abs. 3; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 133a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 60 Abs. 3
    Anhörungsrüge; Beiladung

  • datenbank.nwb.de

    Keine notwendige Beiladung des den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfängers; Zulässigkeit der Gegenvorstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.07.2005 - VII S 30/05

    Anhörungsrüge; Gegenvorstellung

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - V S 34/06
    Selbst wenn dies der Fall wäre, wären deren Voraussetzungen schon deshalb nicht erfüllt, weil eine Gegenvorstellung nur dann Erfolg haben könnte, wenn die beanstandete Entscheidung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar erscheint und jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt, so dass ein offensichtlicher Verstoß gegen das Willkürverbot vorliegt (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juli 2005 VII S 30/05, BFH/NV 2005, 2028).
  • BFH, 22.06.2006 - V B 155/05

    Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - V S 34/06
    Mit Beschluss vom 22. Juni 2006 V B 155/05 (BFH/NV 2006, 2093) hat der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde verworfen, weil die von der Klägerin geltend gemachten Zulassungsgründe zum Teil nicht entsprechend den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) dargelegt worden sind und im Übrigen nicht vorlagen.
  • BFH, 19.04.2006 - VIII S 11/06

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - V S 34/06
    Der Senat kann offenlassen, ob eine Gegenvorstellung gegen Gerichtsentscheidungen, die --wie hier-- die Zurückweisung oder Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde in materielle Rechtskraft erwachsen, neben der gesetzlich geregelten Anhörungsrüge (§ 133a FGO) noch statthaft ist (vgl. bereits BFH-Beschluss vom 19. April 2006 VIII S 11/06).
  • BFH, 01.02.2001 - V B 199/00

    Beiladung des Vorsteuerabzugsberechtigten

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - V S 34/06
    aa) Zwar berührt der Rechtsstreit über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus einer (angeblichen) Leistung --wie im Streitfall-- auch die rechtlichen Interessen desjenigen, der den (angeblichen) Umsatz ausgeführt hat (vgl. zum Zusammenhang zwischen Umsatzsteuer und Vorsteueranspruch Senatsbeschluss vom 1. Februar 2001 V B 199/00, BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418); denn aus Gründen der Logik scheidet jedenfalls die Annahme aus, dass der leistende Unternehmer Umsatzsteuer für eine Lieferung an den Leistungsempfänger schuldet, dem Leistungsempfänger der Vorsteuerabzug aber deswegen versagt wird, weil der Unternehmer an ihn keine Lieferung bewirkt habe.
  • BFH, 29.10.2002 - V B 186/01

    Beiladung

    Auszug aus BFH, 14.03.2007 - V S 34/06
    Eine Beiladung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann notwendig, wenn die Entscheidung notwendigerweise und unmittelbar Rechte Dritter gestaltet, verändert oder zum Erlöschen bringt; für eine notwendige Beiladung reicht es nicht aus, dass die für die Entscheidungen erhebliche Vorfrage, ob eine Lieferung oder sonstige Leistung tatsächlich bewirkt worden ist, logisch nur einheitlich entschieden werden kann (BFH-Beschluss vom 29. Oktober 2002 V B 186/01, BFH/NV 2003, 780).
  • BFH, 15.02.2008 - XI B 180/07

    Unternehmereigenschaft des Leistenden - Gutglaubensschutz - keine notwendige

    Für eine notwendige Beiladung reicht es nicht aus, dass die für die Entscheidung erhebliche Vorfrage, ob der Rechnungsaussteller Unternehmer ist, logisch nur einheitlich entschieden werden kann (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 V B 186/01, BFH/NV 2003, 780; vom 14. März 2007 V S 34/06, BFH/NV 2007, 1348).

    Das Unterlassen einer einfachen Beiladung (§ 60 Abs. 1 FGO) stellt keinen Verfahrensmangel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar (BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2003, 780; in BFH/NV 2007, 1348).

  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 3/09

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zum Rechtsbegriff "Gestellung von Personal" und

    Die Entscheidung im Rechtsstreit des leistenden Unternehmers gestaltet daher nicht selbst unmittelbar die Rechtsverhältnisse des Leistungsempfängers in Bezug auf den Vorsteuerabzug - und umgekehrt - (BFH Beschluss vom 29. Oktober 2002, V B 186/01, BFH/NV 2003, 780, Juris Rn. 10; Beschluss vom 14. März 2007, V S 34/06, BFH/NV 2007, 1348, Juris Rn. 14).
  • BFH, 25.07.2007 - V B 39/07

    Gewährung von Wiedereinsetzung bei Überbeanspruchung des gerichtlichen Faxgeräts;

    Ein Fall der notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) liegt nicht vor (BFH-Beschluss vom 14. März 2007 V S 34/06, BFH/NV 2007, 1348).
  • BFH, 14.10.2008 - I B 48/08

    Keine notwendige Beiladung des Empfängers im Verfahren der Kapitalgesellschaft um

    Dass sich in beiden Besteuerungsverfahren mit der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis die gleiche Vorfrage stellt und diese logisch nur einheitlich beantwortet werden kann, reicht für die notwendige Beiladung nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 V B 186/01, BFH/NV 2003, 780; vom 14. März 2007 V S 34/06, BFH/NV 2007, 1348; vom 15. Februar 2008 XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169).
  • FG Köln, 29.01.2009 - 10 K 4414/07

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Festsetzung von Prozesszinsen auf eine

    Dass sich in beiden Besteuerungsverfahren mit der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis die gleiche Vorfrage stellt und diese logisch nur einheitlich beantwortet werden kann, reicht für die notwendige Beiladung nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 V B 186/01, BFH/NV 2003, 780; vom 14. März 2007 V S 34/06, BFH/NV 2007, 1348; vom 15. Februar 2008 XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169).
  • FG Köln, 29.01.2009 - 10 K 4415/07

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Festsetzung von Prozesszinsen auf eine

    Dass sich in beiden Besteuerungsverfahren mit der Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis die gleiche Vorfrage stellt und diese logisch nur einheitlich beantwortet werden kann, reicht für die notwendige Beiladung nicht aus (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 2002 V B 186/01, BFH/NV 2003, 780; vom 14. März 2007 V S 34/06, BFH/NV 2007, 1348; vom 15. Februar 2008 XI B 180/07, BFH/NV 2008, 1169).
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