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   BFH, 11.04.1996 - V S 5/96, V R 8/96   

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https://dejure.org/1996,35021
BFH, 11.04.1996 - V S 5/96, V R 8/96 (https://dejure.org/1996,35021)
BFH, Entscheidung vom 11.04.1996 - V S 5/96, V R 8/96 (https://dejure.org/1996,35021)
BFH, Entscheidung vom 11. April 1996 - V S 5/96, V R 8/96 (https://dejure.org/1996,35021)
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Wird zitiert von ... (20)

  • BFH, 28.12.2005 - II S 16/05

    Richterablehnung

    Zwar konnte der PKH-Antrag vom Antragsteller persönlich gestellt werden, da der Vertretungszwang nach § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).

    Eine beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund von dessen Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für zutreffend oder zumindest für vertretbar hält, in tatsächlicher Hinsicht von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist und wenn deshalb bei summarischer Prüfung für den Eintritt des angestrebten Erfolges eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 847, m.w.N.).

  • BFH, 16.05.2003 - V S 4/03

    PKH; Beschwerdeverfahren vor dem BFH

    Der Zulässigkeit eines PKH-Antrages für ein Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) steht nicht entgegen, dass der Antrag beim FG angebracht wurde, denn auch das FG ist Prozessgericht i.S. des § 117 Abs. 1 Satz 1 der Zivilprozessordnung --ZPO-- (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).

    Auch konnte der Antrag von den Antragstellern persönlich gestellt werden; der Vertretungszwang nach § 62a FGO gilt für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden können --hier für den Antrag auf PKH-- nicht (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 847).

  • BFH, 02.08.2001 - III S 6/01

    Nichtzulassungsbeschwerde - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten der

    (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).

    Auch konnte der Antrag vom Kläger persönlich gestellt werden, da der Vertretungszwang nach § 62a FGO für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 847).

  • BFH, 14.10.2003 - X S 9/03

    PKH; nicht vertretener Rechtsmittelführer

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Antragsteller, um diese Anforderungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung zu erfüllen, bereits innerhalb der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wenigstens in laienhafter Weise sein Rechtsmittelbegehren so substantiieren muss, dass seine Ausführungen die Beurteilung ermöglichen, ob ein Grund für die Zulassung der Revision gegeben sein könnte (ausführlich BFH-Beschluss in BFH/NV 1988, 179; ferner BFH-Beschlüsse vom 15. März 2000 V S 2/00, BFH/NV 2000, 1212; vom 12. August 2002 X S 5/02 (PKH), BFH/NV 2002, 1608; in BFH/NV 2003, 73, und vom 14. Februar 2003 X S 8/02 (PKH), BFH/NV 2003, 653), oder ob die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verbürgten Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, unter II. 1. a, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) von Amts wegen anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu prüfen sind (so BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BFHE 163, 123, BStBl II 1991, 366; vgl. zur Streitfrage mit zahlreichen Nachweisen auch BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847; auf einer solchen Prüfung von Amts wegen beruht im Ergebnis auch der BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 27.06.2005 - V B 83/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

    Zwar ist auch ein von der Klägerin selbst gestellter PKH-Antrag wirksam, weil der Vertretungszwang nach § 62a FGO für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).
  • BFH, 29.10.2004 - V S 12/04

    Geltung des Vertretungszwangs für einen Antrag auf Prozesskostenhilfe;

    Der PKH-Antrag konnte vom Antragsteller auch persönlich gestellt werden, da der Vertretungszwang nach § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle wahrgenommen werden können, und damit auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).
  • BFH, 23.01.2008 - VIII S 21/07

    Prozesskostenhilfe - Aussicht auf Erfolg für Nichtzulassungsbeschwerde

    Der Senat kann dahingestellt sein lassen, ob der Antragsteller, um diese Anforderungen für die Gewährung von Wiedereinsetzung zu erfüllen, bereits innerhalb der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wenigstens in laienhafter Weise sein Rechtsmittelbegehren so substantiieren muss, dass seine Ausführungen die Beurteilung ermöglichen, ob ein Grund für die Zulassung der Revision gegeben sein könnte (ausführlich BFH-Beschluss vom 8. April 1987 X S 3/87, BFH/NV 1988, 179; ferner BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 221, m.w.N.), oder ob die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu der in Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG) verbürgten Rechtsschutzgleichheit für Bemittelte und Unbemittelte (vgl. dazu BVerfG-Beschluss vom 26. Juni 2003 1 BvR 1152/02, Neue Juristische Wochenschrift 2003, 3190, unter II.1.a der Entscheidungsgründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen) von Amts wegen anhand der Vorentscheidung und des Protokolls über die mündliche Verhandlung zu prüfen sind (so BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 15/90, BFHE 163, 123, BStBl II 1991, 366; vgl. zur Streitfrage mit zahlreichen Nachweisen auch BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847; auf einer solchen Prüfung von Amts wegen beruht im Ergebnis auch der BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2002 XI S 4/02 (PKH), BFH/NV 2003, 194).
  • BFH, 18.10.2007 - V S 17/07

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für juristische Person

    bb) Der Vertretungszwang nach § 62a FGO gilt jedoch nicht für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).
  • BFH, 22.01.2007 - V S 11/06

    PKH für NZB; Erfolgsaussichten

    Der PKH-Antrag ist zwar wirksam, da der Vertretungszwang nach § 62a der Finanzgerichtsordnung (FGO) für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).
  • BFH, 18.01.2007 - V S 35/06

    Unstatthaftigkeit einer außerordentlichen Beschwerde

    1. Der PKH-Antrag ist zwar wirksam, da der Vertretungszwang nach § 62a FGO für Prozesshandlungen, die vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden können, mithin auch für den Antrag auf PKH, nicht gilt (vgl. BFH-Beschluss vom 11. April 1996 V S 5/96, V R 8/96, BFH/NV 1996, 847).
  • BFH, 27.06.2005 - V S 6/05

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

  • BFH, 24.02.2005 - X S 3/05

    Antrag auf Verlegung eines Gerichtstermins wegen Reiseunfähigkeit; Anforderungen

  • BFH, 03.12.1996 - IV S 2/96

    Berücksichtigung von Unterstützungsleistungen an Angehörige als außergewöhnliche

  • BFH, 28.12.2004 - V S 7/04

    Kein Vertretungszwang für den Antrag auf Gewährung von PKH; PKH für juristische

  • BFH, 18.06.2004 - V S 3/04

    PKH nur bei hinreichender Erfolgsaussicht

  • BFH, 14.10.2002 - III S 3/01

    Revision - Zulassungsgrund - Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - PKH -

  • BFH, 12.07.2002 - II S 5/01

    PKH; beabsichtigte NZB

  • BFH, 26.11.2001 - III S 9/01

    Einkommensteuer - Finanzgericht - Prozesskostenhilfe - Revision -

  • BFH, 27.05.1999 - VIII S 6/98

    PKH-Antrag für NZB-Verfahren, Einreichung beim FG

  • BFH, 19.02.1997 - XI S 1/97

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein finanzgerichtliches Verfahren

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