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   BFH, 31.08.1998 - V S 9/98   

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https://dejure.org/1998,6129
BFH, 31.08.1998 - V S 9/98 (https://dejure.org/1998,6129)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1998 - V S 9/98 (https://dejure.org/1998,6129)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1998 - V S 9/98 (https://dejure.org/1998,6129)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachzahlungszinsen - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung - Prozeßkostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwalts - Vertretugszwang - Mittelloser Prozeßbeteiligter

  • Judicialis

    AO 1977 § 226 Abs. 3; ; FGO § 142 Abs. 1; ; ZPO § 114; ; FGO § 56; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ZPO §§ 114 118
    PKH-Antrag beim BFH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.04.1996 - V S 6/96

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 31.08.1998 - V S 9/98
    Denn ein mittelloser Prozeßbeteiligter wird, was die beabsichtigte Rechtsverfolgung und die hierbei einzuhaltenden Fristen angeht, grundsätzlich bis zur Entscheidung über den PKH-Antrag als ohne sein Verschulden an der wirksamen Einlegung des Rechtsmittels verhindert angesehen (§ 56 FGO; BFH-Beschluß vom 12. April 1996 V S 6/96, BFH/NV 1996, 824).
  • BFH, 18.07.1985 - V S 3/85

    Beschwerde - Postulationsfähigkeit - Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BFH, 31.08.1998 - V S 9/98
    Dies folgt allerdings nicht schon daraus, daß sich die Klägerin im vorliegenden Verfahren nicht nach Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG) durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer vertreten läßt; denn für die Stellung eines PKH-Antrags beim Bundesfinanzhof (BFH) gilt diese Vorschrift nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juli 1985 V S 3/85, BFHE 143, 528, BStBl II 1985, 499).
  • FG Baden-Württemberg, 18.07.2007 - 3 K 93/03

    Vorsteuerpauschalierung bei Übersetzern

    Das FA sieht sich in dieser Auffassung durch die Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Oktober 1975 IV R 142/72 (BStBl II 1976, 192) sowievom 28. August 1998 V B 6/98 (BFH/NV 1999, 338) bestätigt.

    bb) In der vom FA ebenfalls zitiertenEntscheidung vom 28. August 1998 V B 6/98 (BFH/NV 1999, 338) hat sich der BFH eine Stellungnahme zu der vorliegend entscheidungserheblichen Frage versagt.

    Der Senat hat die Revision zugelassen, weil er von dem dem BFH-Beschluss vom 28. August 1998 V B 6/98 (BFH/NV 1999, 338) vorausgegangen Urteil eines - dort nicht benannten - Finanzgerichts abweicht und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des BFH zu der Frage für erforderlich hält, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen die unternehmerische Tätigkeit eines Übersetzers die Möglichkeit eröffnet, die Vorsteuern gemäß Abschnitt A IV. Nr. 5 der Anlage zu § 70 Abs. 1 UStDV nach einem Durchschnittssatz zu ermitteln (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • BFH, 13.08.1999 - III S 2/99

    Prozeßkostenhilfe - Verfahrensmangel - Klage vor dem FG - Zulässigkeit -

    Der gemäß § 118 ZPO von dem Prozeßgericht vorzunehmenden Prüfung der Erfolgsaussichten ist in der Rechtsmittelinstanz das Rechtsmittel zugrunde zu legen, das geeignet ist, zu der erkennbar erstrebten revisionsrechtlichen Überprüfung des FG-Urteils zu führen (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 1998 V S 9/98, BFH/NV 1999, 338).
  • BFH, 27.05.1999 - V S 12/98

    NZB; PKH

    a) Der Senat geht davon aus, daß der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von PKH für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision (§ 115 Abs. 2 FGO) beantragt worden war (zur Auslegung des PKH-Gesuchs vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 31. August 1998 V S 9/98, BFH/NV 1999, 338).
  • BFH, 17.02.2000 - V B 118/99

    Erlass von Steuerrückständen - Nichtzulassungsbeschwerde - Prozeßkostenhilfe -

    Der Senat geht davon aus, dass die Klägerin Bewilligung von PKH für ihre Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision begehrt (zur Auslegung eines PKH-Gesuchs vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. August 1998 V S 9/98, BFH/NV 1999, 338, und vom 27. Mai 1999 V S 12/98, BFH/NV 1999, 1499 - nur Leitsatz -).
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