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   BGH, 23.05.2011 - V ZA 29/10   

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https://dejure.org/2011,15570
BGH, 23.05.2011 - V ZA 29/10 (https://dejure.org/2011,15570)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2011 - V ZA 29/10 (https://dejure.org/2011,15570)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10 (https://dejure.org/2011,15570)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Vorführung vor den Richter ist nicht statthaft; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Vorführung vor den Richter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 70 Abs. 4; FamFG § 428 Abs. 2
    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die behördliche Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Vorführung vor den Richter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung eines Kostenhilfeantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 135/10

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die vorläufige

    Auszug aus BGH, 23.05.2011 - V ZA 29/10
    Nichts anderes gilt für die behördliche Ingewahrsamnahme zum Zwecke der Vorführung vor den Richter (§ 428 Abs. 2 FamFG; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2010 - V ZB 135/10).
  • BGH, 16.05.2013 - V ZB 44/12

    Abschiebungshaftverfahren: Androhung der Abschiebung als Rückkehrentscheidung;

    Denn die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Ingewahrsamnahme, die hierdurch in Zweifel gezogen wird, kann mit der Rechtsbeschwerde nicht überprüft werden; insoweit ist der Rechtsweg mit der Beschwerdeentscheidung erschöpft (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, FGPrax 2011, 253; Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris).
  • BGH, 09.03.2017 - V ZB 119/16

    Ausländerrecht: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die behördliche

    Entschieden hat der Senat zudem (Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, InfAuslR 2011, 361 Rn. 5; Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris), dass nichts anderes gilt für die der richterlichen Beschlussfassung vorgelagerte Möglichkeit der Behörde, einen Ausländer unter strengen Voraussetzungen für einen kurzen Zeitraum vorläufig in Gewahrsam zu nehmen, um diesen unverzüglich dem Richter vorzuführen (§ 428 FamFG i.V.m. § 62 Abs. 4 AufenthG bzw. jetzt: § 62 Abs. 5 AufenthG).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht bindet den Senat nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris).

  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BayObLG, 01.12.2023 - 103 ZBR-PAG 2/23

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegericht,

    Vielmehr ist in der jeweils zu beurteilenden Verfahrenskonstellation der maßgebliche sachliche Grund für den Ausschluss der Rechtsbeschwerde, dass der behördliche Gewahrsam im Vorfeld einer je nach Sachlage noch herbeizuführenden richterlichen Entscheidung generell nur vorläufigen Charakter hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2022, III ZB 4/21, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020, StB 23/18, juris Rn. 13; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2011, V ZA 29/10, juris; BeckOK FamFG/Günter, 48. Ed. 01.11.2023, FamFG § 428 Rn. 5; Sternal/Göbel, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 428 Rn. 12; MüKoFamFG/Wendtland, 3. Aufl. 2019, § 428 Rn. 10).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 25/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 31/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat; eine solche Zulassung ist verfahrensfehlerhaft und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (vgl. zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2011 - V ZB 135/10, juris Rn. 5; vom 23. Mai 2011 - V ZA 29/10, juris; vom 9. März 2017 - V ZB 119/16, juris Rn. 5, 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

  • BGH, 30.04.2020 - StB 27/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

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