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   BGH, 09.12.2010 - V ZA 32/10   

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https://dejure.org/2010,19250
BGH, 09.12.2010 - V ZA 32/10 (https://dejure.org/2010,19250)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2010 - V ZA 32/10 (https://dejure.org/2010,19250)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2010 - V ZA 32/10 (https://dejure.org/2010,19250)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten als Verkehrsanwalt für ein Revisionsverfahren und ein Rechtsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 72 Abs. 1; FamFG § 78 Abs. 4; ZPO § 545
    Anspruch auf Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten als Verkehrsanwalt für ein Revisionsverfahren und ein Rechtsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZA 32/10
    Für das Revisionsverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwaltes, da diese auf eine rechtliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung beschränkt sind (§ 545 ZPO, § 72 Abs. 1 FamFG) und über den Akteninhalt hinausgehende Informationen tatsächlicher Art, deren Beschaffung allein Aufgabe eines Verkehrsanwaltes sein könnte, nicht benötigt werden (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80, WM 1982, 881; Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633, 1634).
  • BGH, 07.06.1982 - VIII ZR 118/80

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung - Beiordnung eines

    Auszug aus BGH, 09.12.2010 - V ZA 32/10
    Für das Revisionsverfahren und das Rechtsbeschwerdeverfahren besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwaltes, da diese auf eine rechtliche Überprüfung der angefochtenen Entscheidung beschränkt sind (§ 545 ZPO, § 72 Abs. 1 FamFG) und über den Akteninhalt hinausgehende Informationen tatsächlicher Art, deren Beschaffung allein Aufgabe eines Verkehrsanwaltes sein könnte, nicht benötigt werden (BGH, Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80, WM 1982, 881; Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, FamRZ 2004, 1633, 1634).
  • BGH, 13.11.2014 - VII ZB 46/12

    Erstattungsfähige Kosten im Revisionsverfahren: Kosten eines Verkehrsanwalts;

    Dementsprechend kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Beiordnung eines Verkehrsanwalts auf Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfebasis im Rechtsbeschwerde- und Revisionsverfahren nur bei Vorliegen besonderer Umstände in Betracht (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. Dezember 2010 - V ZA 32/10, juris Rn. 2; Beschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04, NJW-RR 2004, 1662; Beschluss vom 7. Juni 1982 - VIII ZR 118/80, JurBüro 1982, 1335).
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