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   BGH, 27.03.2003 - V ZB 1/03   

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https://dejure.org/2003,2302
BGH, 27.03.2003 - V ZB 1/03 (https://dejure.org/2003,2302)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2003 - V ZB 1/03 (https://dejure.org/2003,2302)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2003 - V ZB 1/03 (https://dejure.org/2003,2302)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 927
    Kein Aufgebot für Grundstücksrecht noch bestehender juristischer Person

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss im Wege des Aufgebotsverfahrens; 30 jähriger Eigenbesitz eines Dritten; Eintrag des wahren Eigentümers im Grundbuch; Auflösung juristischer Person; Aufgebot bei Grundstücken im Beitrittsgebiet; Enteignung des wahren Eigentümers

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufgebotsverfahren; Grundstück im Beitrittsgebiet; volkseigenes Grundstück

  • Judicialis

    BGB § 927

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 927
    Ausschluß einer juristischen Person im Wege des Aufgebotsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Juristische Person und Aufgebotsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 924
  • NJ 2003, 432
  • WM 2003, 1955
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.11.1977 - V ZR 102/75

    Vorliegen eines Feststellungsinteresses - Widerlegung einer Vermutung - Nachweis

    Auszug aus BGH, 27.03.2003 - V ZB 1/03
    Das genügt aber nach § 927 Abs. 1 Satz 3 BGB nur, wenn bei Stellung des Antrags entweder kein Eigentümer oder ein Nichteigentümer (Senatsurt. v. 25. November 1977, V ZR 102/75, WM 1978, 194, 195) im Grundbuch eingetragen ist.
  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 91/03

    Verlust des Individualeigentums bei Eintragung von Volkseigentum

    Ihr konnte mithin nach § 7 Abs. 5 VZOG das Eigentum für die hier umstrittenen Flächen zugeordnet werden (vgl. Senat, Beschl. v. 27. März 2003, V ZB 1/03, WM 2003, 1955), was nach den in den Tatsacheninstanzen getroffenen Feststellungen auch geschehen ist.
  • OLG Naumburg, 31.07.2013 - 12 Wx 36/13

    Aufgebotsverfahren zum Ausschluss von Eigentümern einer Verkehrsfläche:

    Auch kann in Betracht kommen, eine juristische Person als verschollen anzusehen, wenn nicht festzustellen ist, wer ihre Organe und wie diese Personen zu erreichen sind (z. B. BGH NJ 2003, 432, 433).

    Sachenrecht">233 § 10 EGBGB erfassten Personenzusammenschlüsse erweiternd auszulegen (z. B. BGH NJ 2003, 432, 433 zu § 17 SachRBerG).

  • OLG Naumburg, 26.02.2016 - 12 Wx 30/15

    Aufgebot des Grundstückseigentümers: Verschollenheit einer juristischen Person

    Auch aus der Entscheidung des BGH vom 27. März 2003 (Geschäfts-Nr.: V ZB 1/03) folge, dass einer Abwicklung der Vorrang vor einem Aufgebotsverfahren einzuräumen sei.
  • OLG Jena, 07.12.2012 - 9 W 579/12

    Aufgebotsverfahren zum Zwecke des Ausschlusses eingetragener Eigentümer mehrerer

    Voraussetzung wäre daher, dass der Antragsteller das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz hat und nach § 927 Abs. 1 S. 3 BGB der wahre Eigentümer - sofern nicht gestorben oder verschollen - nicht eingetragen ist, also kein Eigentümer oder ein Nichteigentümer im Grundbuch eingetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27.3.2003, Az.: V ZB 1/03).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2012 - 20 W 169/11

    Grundbuchfähigkeit einer Markgenossenschaft

    Eine entsprechende Anwendung auf juristische Personen - wollte man die Markgenossenschaft analog einer solchen behandeln -, ist ausgeschlossen, wenn sie nicht aufgelöst ist und ihre Organe festzustellen sind (BGH, Beschluss vom 27.03.2003 - V ZB 1/03 - MDR 2003, 924=WM 2003, 1955; Kanzleiter in Münchener Kommentar, 5. Aufl., § 927, Rdnr. 4; Staudinger/Pfeifer, BGB, 2011, § 927, Rdnr. 11).
  • OLG München, 29.07.2010 - 34 Wx 33/10

    Aufgebotsverfahren: Zulässigkeit hinsichtlich einzelner Räume in einer

    Voraussetzung wäre daher, dass die Beteiligte (bzw. ihre Rechtsvorgänger) ein Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz hat und der wahre Eigentümer nicht eingetragen ist, also kein Eigentümer oder ein Nichteigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGH vom 27.3.2003, V ZB 1/03 Rn. 6 zitiert nach juris).
  • OLG Jena, 23.08.2010 - 9 W 307/10

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Landkreises im Aufgebotsverfahren nach § 927

    Voraussetzung wäre daher, dass die Antragstellerin (bzw. ihre Rechtsvorgängerin) das Grundstück seit 30 Jahren im Eigenbesitz hat und der wahre Eigentümer nicht eingetragen ist, also kein Eigentümer oder ein Nichteigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGH Beschluss vom 27.3.2003, V ZB 1/03).
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