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   BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14   

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https://dejure.org/2015,45045
BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14 (https://dejure.org/2015,45045)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2015 - V ZB 103/14 (https://dejure.org/2015,45045)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14 (https://dejure.org/2015,45045)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72 Abs 2 GVG, § 1 WoEigGBerGerBestV ST, § 10 Abs 6 WoEigG, § 43 Nr 1 WoEigG, § 43 Nr 2 WoEigG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wohnungseigentumsverfahren in Sachsen-Anhalt: Verschuldenszurechnung bei unzureichender anwaltlicher Recherche zur Zentralgerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen; Hinweispflichten des fehlerhaft angerufenen Gerichts

  • IWW

    § 319 Abs. 1 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG, § 72 Abs. 2 GVG, § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes, § 233 Satz 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beanspruchung ausstehenden Wohngelds durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem Mitgleid; Sorgfaltsanforderungen an den mit der Berufungseinlegung betrauten Rechtsanwalt mit Blick auf die Ermittlung des zuständigen Rechtsmittelgerichts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsmitteleinlegung bei unzuständigem Berufungsgericht

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Wohnungseigentumsverfahren in Sachsen-Anhalt: Verschuldenszurechnung bei unzureichender anwaltlicher Recherche zur Zentralgerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen; Hinweispflichten des fehlerhaft angerufenen Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beanspruchung ausstehenden Wohngelds durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber einem Mitgleid; Sorgfaltsanforderungen an den mit der Berufungseinlegung betrauten Rechtsanwalt mit Blick auf die Ermittlung des zuständigen Rechtsmittelgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückständiges Wohngeld - und der richtige Kläger

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das falsche Berufungsgericht - und die Wiedereinsetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 446
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14
    Insbesondere hat das Berufungsgericht keine überzogenen Anforderungen an die Begründung des Wiedereinsetzungsantrags gestellt, die der Klägerin den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschwert hätten (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 4 mwN).

    Dies gilt auch für die Frage, welches Berufungsgericht in Streitigkeiten nach § 43 Nr. 1 bis 4 und 6 WEG gemäß § 72 Abs. 2 GVG zuständig ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 5).

    aa) Anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden, besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 7 mwN).

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 8).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf das unzuständige Gericht verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2006, 1579; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 7 mwN).

    Zu einer vorrangigen und beschleunigten Befassung mit der Sache, um den Berufungsführer noch rechtzeitig auf eigene Versäumnisse bei der Prüfung des zuständigen Berufungsgerichts hinweisen zu können, besteht indessen keine Veranlassung (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 10, BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 11).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unkenntnis des Prozessbevollmächtigten von

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14
    Solange die Akte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang dem Richter nicht vorgelegen hat, kommt es für die leichte Erkennbarkeit der Unzuständigkeit auf den Wissenstand des zuständigen Geschäftsstellenbeamten an (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 15).

    Zu einer vorrangigen und beschleunigten Befassung mit der Sache, um den Berufungsführer noch rechtzeitig auf eigene Versäumnisse bei der Prüfung des zuständigen Berufungsgerichts hinweisen zu können, besteht indessen keine Veranlassung (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 10, BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 11).

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14
    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 8).

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf das unzuständige Gericht verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2006, 1579; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 7 mwN).

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14
    Nur der Verband ist Inhaber von Wohngeldforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 177; siehe auch OLG München, NJW-RR 2005, 1326, 1327).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14
    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf das unzuständige Gericht verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2006, 1579; Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 11.12.2015 - V ZB 103/14
    Nur der Verband ist Inhaber von Wohngeldforderungen gegen einzelne Wohnungseigentümer (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 177; siehe auch OLG München, NJW-RR 2005, 1326, 1327).
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Solange die Akte dem Richter im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht vorgelegen hat, kommt es für die leichte Erkennbarkeit des Mangels auf den Wissensstand des zuständigen Geschäftsstellenbeamten an (BGH 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14 - Rn. 10) .
  • BGH, 10.02.2017 - V ZR 166/16

    Wohnungseigentum: Aktivlegitimation zur Geltendmachung des Anspruchs auf

    Hieran hat sich nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Gesetzgeber in § 10 Abs. 6 Satz 1 und 2 WEG nichts geändert (vgl. BT-Drucks. 16/3843, S. 24; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 4).
  • BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22

    Qualifizierte elektronische Signatur der über das Elektronische Gerichts- und

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, WuM 2016, 187 Rn. 10 mwN).

    Soweit der Senat für die leichte Erkennbarkeit eines Fehlers bei der Rechtsmitteleinlegung, solange die Akte dem Richter im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht vorgelegen hat, auf den Wissensstand des zuständigen Geschäftsstellenbeamten abgestellt hat, betraf dies die "ohne Weiteres" bzw. "leicht erkennbare" Unzuständigkeit des irrtümlich angerufenen Rechtsmittelgerichts (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, WuM 2016, 187 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21

    Wird die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts nicht bei dem in der

    Den insoweit hohen Sorgfaltsanforderungen (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 7) ist der Prozessbevollmächtigte der Beklagten schon deshalb nicht gerecht geworden, weil er die zutreffende Rechtsmittelbelehrung nicht befolgt hat.

    Danach muss der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10 mwN).

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 9; Senat, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 08.05.2020 - LwZB 1/19

    Ermittlung der Frist für die Zulässigkeit der Berufung; Zuständigkeit des OLG

    a) Anders als in Fällen, in denen fristgebundene Rechtsmittelschriftsätze irrtümlich bei dem im vorangegangen Rechtszug mit der Sache bereits befassten Gericht eingereicht werden, besteht keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern (BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 7 mwN; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10).

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, ZMR 2010, 774 Rn. 8; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10).

    Solange die Akte im ordnungsgemäßen Geschäftsgang dem Richter nicht vorgelegen hat, kommt es für die leichte Erkennbarkeit der Unzuständigkeit auf den Wissenstand des zuständigen Geschäftsstellenbeamten an (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2011 - IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 15; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10).

  • BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache:

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden; das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (BVerfG, NJW 2006, 1579; BGH, Beschluss vom 12. November 2015 - V ZB 36/15, NJW-RR 2016, 255 Rn. 15; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, NZM 2016, 446 Rn. 10).
  • OLG Köln, 05.09.2022 - 15 U 162/22

    Sachliche Zuständigkeit der Berufungsgerichte wegen Äußerungen in sozialen

    Indes beschränkt sich die Verpflichtung der unzuständigen Gerichte zum eiligen "Gegensteuern" auf Fälle, in denen entweder das Gericht seine Unzuständigkeit selbst bereits positiv erkannt hat oder zumindest greifbare Zweifel hatte und diese aktenkundig gemacht hat (wie im Fall BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683 Rn. 22 ff.) oder aber die Unzuständigkeit des angerufenen Rechtsmittelgerichts - bei Verneinung einer grundsätzlichen Prüfungspflicht der Gerichte - sogar "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" bei der Bearbeitung im ordentlichen Geschäftsgang zu erkennen war (BGH a.a.O., Rn. 20; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2015 - V ZB 103/14, juris Rz.10) und auch innerhalb dieser Zeit dann noch mit einer Weiterleitung zu rechnen war (allg. dazu BGH, Beschluss vom 27. Juli 2000 - III ZB 28/00, juris).
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