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   BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15   

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https://dejure.org/2016,47504
BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15 (https://dejure.org/2016,47504)
BGH, Entscheidung vom 20.10.2016 - V ZB 106/15 (https://dejure.org/2016,47504)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15 (https://dejure.org/2016,47504)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 5 AufenthG, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, Art. 3 Nr. 7 der Richtlinie 2008/115/EG, Art. 2 Buchstabe n der Richtlinie 604/2013, § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG

  • Wolters Kluwer

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der Rückführungsrichtlinie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung nach dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der Rückführungsrichtlinie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und die Belehrung des Betroffenen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und der nicht angezeigte Umzug

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15
    Haft zur Sicherung der Abschiebung konnte entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts auch nach dem Ablauf der Frist zur Umsetzung der Rückführungsrichtlinie am 24. Dezember 2011 auf den Haftgrund der Fluchtgefahr nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG in der bis zum 31. Juli 2015 geltenden Fassung gestützt werden (zu den Einzelheiten: Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 10, 14 f. und 16 f.).
  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 79/15

    Abschiebehaftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Asylantragstellers

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15
    Etwaige Fehler bei dieser Belehrung führten nur aber dann zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn das Verfahren ohne den Fehler zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Senat, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - V ZB 79/15, InfAuslR 2016, 108 Rn. 10).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 178/14

    Abschiebehaftanordnung: Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels bei

    Auszug aus BGH, 20.10.2016 - V ZB 106/15
    Sollte es auf den Haftgrund des nicht angezeigten Aufenthaltswechsels nach § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG im weiteren Verfahren noch ankommen, wäre zu beachten, dass dieser Haftgrund nicht nur einen deutlichen Hinweis darauf voraussetzt, dass bei einer Verletzung der Anzeigepflicht Abschiebungshaft angeordnet werden kann, sondern auch erfordert, dass dieser Hinweis einem Betroffenen, der Deutsch nicht beherrscht, in seine Muttersprache oder eine andere Sprache übersetzt wird, die er beherrscht (Senat, Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6).
  • BGH, 16.02.2017 - V ZB 10/16

    Anordnung von Sicherungshaft gegenüber einem Ausländer; Haftgrund der unerlaubten

    Die genannte Vorschrift setzt aber weiter voraus, dass der Betroffene durch die Ausländerbehörde auf die Anzeigepflicht nach § 50 Abs. 4 AufenthG und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung in einer ihm verständlichen Sprache hingewiesen worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 6 ff. zu § 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AufenthG).
  • BGH, 26.01.2017 - V ZB 120/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers

    Deshalb muss die Ausländerbehörde dem Betroffenen in der Regel die Meldepflicht und die einschneidenden Folgen ihrer Verletzung durch einen Hinweis in einer ihm verständlichen Sprache deutlich vor Augen führen (Senat, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 167/14, juris Rn. 20; Beschluss vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 12. Oktober 2016 - V ZB 8/15, juris Rn. 11; Beschluss vom 14. Januar 2016 - V ZB 178/14, FGPrax 2016, 87 Rn. 8).
  • BGH, 10.06.2020 - StB 23/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Auch ist die beteiligte Behörde in der hier vorliegenden Fallgestaltung, in der das Beschwerdegericht auf Antrag des Betroffenen die Rechtswidrigkeit des behördlichen Gewahrsams nach § 428 Abs. 2 FamFG festgestellt hat, berechtigt, gegen das feststellende Erkenntnis vorzugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Februar 2011 - V ZB 224/10, juris Rn. 2, 4; vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 1, 3; Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62 Rn. 42; Drews in Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl., § 429 Rn. 13); insoweit genügt die formelle Beschwer, so dass es für die Rechtsbeschwerdeinstanz nicht auf die Vorschriften des § 13a Abs. 2 Satz 3 HmbSOG und des § 62 FamFG ankommt.
  • BGH, 24.03.2020 - XIII ZB 122/19

    Rechtsbeschwerde gegen eine Anordnung von Abschiebungshaft; Voraussetzungen für

    a) Die begehrte Überprüfung der Feststellung der Rechtswidrigkeit der bisherigen Haft wäre zwar grundsätzlich möglich, aber nach § 70 Abs. 1 und 2 FamFG nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2016 - V ZB 106/15, juris Rn. 3 und vom 29. Juni 2017 - V ZB 64/17, Asylmagazin 2018, 101 [Ls.] = juris Rn. 4).
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