Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1743
BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07 (https://dejure.org/2008,1743)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2008 - V ZB 107/07 (https://dejure.org/2008,1743)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07 (https://dejure.org/2008,1743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZVG § 98 Satz 2; ZPO §§ 233, 234, 236 Abs. 2
    Beschwerdefrist gegen Zuschlagserteilung im Zwangsversteigerungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Beschwerdefrist im Falle der Zuschlagserteilung in einem Zwangsversteigerungsverfahren; Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand trotz anwaltlicher Vertretung eines Bieters bei Einlegung einer Zuschlagsbeschwerde

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdefrist bei Zuschlagsbeschluss für im Termin vertretenen Bieter; Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdefrist

  • Judicialis

    ZVG § 98 Satz 2; ; ZPO § 233 D; ; ZPO § 234 B; ; ZPO § 236 Abs. 2 C

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZVG § 98 S. 2; ZPO § 233 § 234 § 236 Abs. 2
    Beginn der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen den Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bei Vertretung eines Bieters

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zwangsversteigerung: Beschwerdefrist im Fall der Zuschlagserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1084
  • MDR 2008, 826
  • WM 2008, 1567
  • Rpfleger 2008, 517
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98

    Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (Senat, Beschl. v. 16. Juni 1994, V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1999, II ZR 225/98, NJW 2000, 592), beginnt diese Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. nur BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1999, aaO; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 234 Rdn. 5b m.w.N.); auch der Wegfall des Hindernisses vor Ablauf einer später versäumten Notfrist setzt die Frist des § 234 ZPO in Lauf (BGH, Beschl. v. 31. Januar 1990, VIII ZB 44/89, NJW-RR 1990, 830 m.w.N.).

    Von einer entsprechenden Darlegung und Glaubhaftmachung kann nur abgesehen werden, wenn die Frist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1999, II ZR 225/98, NJW 2000, 592 m.w.N.).

  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Allerdings hat der Senat eine dahingehende Verpflichtung für das frühere - von dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beherrschte - WEG-Verfahren unmittelbar aus der Verfassung unter dem Blickwinkel des Anspruchs der Rechtssuchenden auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 i.V.m dem Rechtsstaatsprinzip und Art. 3 Abs. 1 GG) hergeleitet (BGHZ 150, 390, 393 ff.; ebenso für das gesamte Verfahren FGG-Verfahren nunmehr OLG Hamm, OLGR 2003, 302 ff.).

    Dieser Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis erlaubt es, insbesondere die Fälle von einer Wiedereinsetzung auszunehmen, in denen ein Beteiligter zur effizienten Verfolgung seiner Rechte der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung nicht (vgl. dazu Senat, BGHZ 150, 390, 399 m.w.N.; zur Entbehrlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen wegen Rechtskenntnis der Beteiligten vgl. BGHZ 42, 390, 391 f; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978, NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381) oder - wie hier - nicht mehr bedarf (vgl. KG, NJW-RR 2002, 1583).

  • BGH, 22.06.1981 - NotZ 4/81

    Antrag auf Gewährung einer Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der sofortigen

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Dieser Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis erlaubt es, insbesondere die Fälle von einer Wiedereinsetzung auszunehmen, in denen ein Beteiligter zur effizienten Verfolgung seiner Rechte der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung nicht (vgl. dazu Senat, BGHZ 150, 390, 399 m.w.N.; zur Entbehrlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen wegen Rechtskenntnis der Beteiligten vgl. BGHZ 42, 390, 391 f; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978, NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381) oder - wie hier - nicht mehr bedarf (vgl. KG, NJW-RR 2002, 1583).
  • BGH, 18.05.2006 - V ZB 142/05

    Pflichten des Vollstreckungsgerichts bei der Wertermittlung; Aufklärung eines

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Das steht einer Anwendung von § 97 Abs. 1 ZPO entgegen (vgl. dazu insbesondere Senat, BGHZ 170, 378, 381; ferner Beschl. v. 18. Mai 2005, V ZB 142/05, WM 2006, 1727, 1730).
  • BGH, 16.06.1994 - V ZB 12/94

    Sorgfaltspflichten des mit der Durchführung der Berufung beauftragten

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (Senat, Beschl. v. 16. Juni 1994, V ZB 12/94, NJW 1994, 2299; BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1999, II ZR 225/98, NJW 2000, 592), beginnt diese Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (vgl. nur BGH, Beschl. v. 13. Dezember 1999, aaO; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 234 Rdn. 5b m.w.N.); auch der Wegfall des Hindernisses vor Ablauf einer später versäumten Notfrist setzt die Frist des § 234 ZPO in Lauf (BGH, Beschl. v. 31. Januar 1990, VIII ZB 44/89, NJW-RR 1990, 830 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 3/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden -

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Dieser Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis erlaubt es, insbesondere die Fälle von einer Wiedereinsetzung auszunehmen, in denen ein Beteiligter zur effizienten Verfolgung seiner Rechte der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung nicht (vgl. dazu Senat, BGHZ 150, 390, 399 m.w.N.; zur Entbehrlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen wegen Rechtskenntnis der Beteiligten vgl. BGHZ 42, 390, 391 f; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978, NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381) oder - wie hier - nicht mehr bedarf (vgl. KG, NJW-RR 2002, 1583).
  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 37/03

    "Verspätete Berufungsbegründung"; Beginn der Frist zur Anbringung des

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    aa) Da zur Angabe der die Wiedereinsetzung begründenden Tatsachen und damit zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs grundsätzlich Sachvortrag gehört, aus dem sich ergibt, dass der Antrag rechtzeitig nach der Behebung des Hindernisses (§ 234 Abs. 2 ZPO) gestellt worden ist (BGH, Beschl. v. 16. September 2003, X ZR 37/03, BGHReport 2004, 57 m.w.N.), scheitert das Wiedereinsetzungsgesuch vom 26. Juli 2007 schon daran, dass entgegen § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO weder darlegt noch glaubhaft gemacht worden ist, wann der Verfahrensbevollmächtigte mit der Sache betraut worden ist und wann er sich mit ihr erstmals befasst hat.
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Etwas anderes kann zwar im Verfahren der Teilungsversteigerung gelten, wenn sich Miteigentümer mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen gegenüber stehen (Senatsbeschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143).
  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 5/64

    Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Dieser Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis erlaubt es, insbesondere die Fälle von einer Wiedereinsetzung auszunehmen, in denen ein Beteiligter zur effizienten Verfolgung seiner Rechte der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung nicht (vgl. dazu Senat, BGHZ 150, 390, 399 m.w.N.; zur Entbehrlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen wegen Rechtskenntnis der Beteiligten vgl. BGHZ 42, 390, 391 f; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978, NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381) oder - wie hier - nicht mehr bedarf (vgl. KG, NJW-RR 2002, 1583).
  • KG, 15.07.2002 - 24 W 54/02

    Mangelnde Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung bei Hinweis des

    Auszug aus BGH, 28.02.2008 - V ZB 107/07
    Dieser Zusammenhang zwischen Belehrungsmangel und Fristversäumnis erlaubt es, insbesondere die Fälle von einer Wiedereinsetzung auszunehmen, in denen ein Beteiligter zur effizienten Verfolgung seiner Rechte der Unterstützung durch eine Rechtsmittelbelehrung nicht (vgl. dazu Senat, BGHZ 150, 390, 399 m.w.N.; zur Entbehrlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen wegen Rechtskenntnis der Beteiligten vgl. BGHZ 42, 390, 391 f; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978, NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381) oder - wie hier - nicht mehr bedarf (vgl. KG, NJW-RR 2002, 1583).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

  • OLG Köln, 07.07.2003 - 4 UF 70/03

    Teilweiser Entzug der elterlichen Sorge

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 136/14

    Teilungsversteigerung auf Antrag mehrerer Teilhaber: Feststellung des geringsten

    Anders liegt es, wenn sich - wie im vorliegenden Fall - Miteigentümer in einem Teilungsversteigerungsverfahren mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen gegenüberstehen (Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2006 - V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143 Rn. 10 und vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, Rn. 14).
  • BGH, 26.03.2009 - V ZB 174/08

    Herleitung des Erfordernisses einer Rechtsmittelbelehrung für die gemäß §§ 869 ,

    Daran ändert es nichts, dass der Schuldner über Form und Frist des gegen den Zuschlagsbeschluss eröffneten Rechtsmittels nicht belehrt worden ist (vgl. schon Senat , Beschluss vom 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085).

    Ob sie trotzdem geboten ist und bei ihrem Fehlen der Weg für die Wiedereinsetzung eröffnet ist, hat der Senat im Beschluss vom 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085, offen gelassen.

    Unterbleibt die von Verfassungs wegen gebotene Rechtsmittelbelehrung, kommt dem Betroffenen - entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 44 Satz 2 StPO - die unwiderlegliche Vermutung zugute, dass ihn an der Versäumung der Rechtsmittelfrist kein Verschulden trifft, sofern der Belehrungsmangel für die Versäumung der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (Senat , Beschl. v. 28. Februar 2008, V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085; ferner BGHZ 150, 390, 397 ff. zu § 43 WEG a.F.).

  • BGH, 19.02.2009 - V ZB 54/08

    Zustellungserfordernis von Beschlüssen über die Aufstellung oder die Ausführung

    Diese Vorschrift gilt, da das Zwangsversteigerungsgesetz als Teil der Zivilprozessordnung anzusehen ist (§ 869 ZPO, vgl. Senat , Beschl. v. 28. Februar 2008, V ZB 107/07, WM 2008, 1567, 1568), grundsätzlich auch für die nach diesem Gesetz durchzuführenden Verfahren (Stöber, ZVG, 18. Aufl. § 3 Anm. 1.4; Storz, Praxis des Zwangsversteigerungsverfahrens, 10. Aufl., S. 302).
  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 67/14

    Öffentliche Bekanntmachung im Insolvenzverfahren: Ingangsetzung der

    Der Bundesgerichtshof hat bereits im Zusammenhang mit der aus verfassungsrechtlichen Gründen gebotenen Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen und in Zwangsversteigerungsverfahren entschieden, dass das Fehlen einer erforderlichen Rechtsmittelbelehrung weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegensteht, der Belehrungsmangel aber im Einzelfall eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen kann, wenn er für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden ist (BGH, Beschluss vom 2. Mai 2002 - V ZB 36/01, BGHZ 150, 390, 397 ff; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, WM 2008, 1567 Rn. 8; vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199 Rn. 11).
  • BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts

    Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, beginnt diese Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können; dabei setzt auch der Wegfall des Hindernisses vor Ablauf einer später versäumten Notfrist die Frist des § 234 ZPO in Lauf (BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144; vom 23. November 2004 - XI ZB 4/04, NJW-RR 2005, 435, 436; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 10; vom 20. Januar 2011 - IX ZB 214/09, NJW-RR 2011, 490 Rn. 11).
  • BGH, 26.09.2019 - III ZR 282/18

    Zurechnung des Verschuldens eines Prozessbevollmächtigten an der Versäumung der

    Zum notwendigen Inhalt eines Wiedereinsetzungsgesuchs gehört damit Sachvortrag, demzufolge der Antrag rechtzeitig nach der Behebung des Hindernisses (§ 234 Abs. 2 ZPO) gestellt wurde (s. z.B. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 1998 - VI ZB 10/98, NJW 1998, 2678, 2679; vom 13. Dezember 1999 - II ZR 225/98, NJW 2000, 592; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084, 1085 Rn. 11 und vom 20. Januar 2011 - IX ZB 214/09, NJW-RR 2011, 490, 491 Rn. 14).

    Von einer entsprechenden Darlegung und Glaubhaftmachung kann nur dann abgesehen werden, wenn die Wiedereinsetzungsfrist nach Lage der Akten offensichtlich eingehalten worden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1999 aaO und vom 28. Februar 2008 aaO).

    Die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist wird jedoch auch dann in Gang gesetzt, wenn das Hindernis vor Ablauf der zu wahrenden Notfrist behoben wird (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, NJW-RR 1990, 830; vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832 und vom 28. Februar 2008 aaO Rn. 10).

  • BGH, 21.02.2020 - V ZR 17/19

    Wohnungseigentumsverfahren: Zuständiges Berufungsgericht; Vertrauensschutz des

    Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem die Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, beginnt die Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 06.06.2013 - III ZR 360/12

    Wildschadensersatz: Beginn der Klagefrist gegen den Vorbescheid bei fehlerhafter

    Auch soweit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Ausnahmefällen eine Rechtsmittelbelehrung ohne einfach-gesetzliche Vorgaben von Verfassungs wegen als geboten angesehen worden ist, hinderte deren Fehlen nicht den Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist; vielmehr war der Rechtsuchende auf den Weg der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand verwiesen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2002 - V ZB 36/01, BGHZ 150, 390, 397 ff; vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 8 und vom 26. März 2009 - V ZB 174/08, BGHZ 180, 199 Rn. 11, 21 f).
  • BGH, 20.01.2011 - IX ZB 214/09

    Beginn der Berufungsfrist für eine im Ausland wohnhafte Partei: Fehlende wirksame

    Bei der Vertretung durch einen Rechtsanwalt, dessen Verschulden dem Wiedereinsetzung Beantragenden nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist, beginnt diese Frist daher spätestens in dem Zeitpunkt, in dem der Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können; auch der Wegfall des Hindernisses vor Ablauf einer später versäumten Notfrist setzt die Frist des § 234 ZPO in Lauf (BGH, Beschl. v. 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 144; v. 23. November 2004 - XI ZB 4/04, NJW-RR 2005, 435, 436; v. 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, NJW-RR 2008, 1084 Rn. 10).
  • BGH, 27.07.2021 - XI ZR 333/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist:

    Zwar wahrt das Gesuch des Klägers auch dann die Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 ZPO, wenn das Hindernis für die rechtzeitige Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde schon vor Ablauf der Frist des § 544 Abs. 3 Satz 1 ZPO am 2. Juni 2021 entfiel und damit - wie nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung möglich (BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1990 - VIII ZB 44/89, NJW-RR 1990, 830, vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 12/94, NJW 1994, 2831, 2832, vom 28. Februar 2008 - V ZB 107/07, WM 2008, 1567 Rn. 10, vom 26. September 2019 - III ZR 282/18, juris Rn. 7 und vom 14. Juli 2020 - X ZB 1/20, juris Rn. 10) - die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung nicht erst zwei Wochen nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, sondern schon am 16. Juni 2021 ablief.
  • BGH, 20.09.2016 - VIII ZR 357/14

    Rückzahlung des Kaufpreises für ein ersteigertes Pferd nebst Zinsen sowie für die

  • AG Brandenburg, 30.03.2017 - 31 C 227/16

    Zum sofortigen Anerkenntnis von Schadensersatzansprüchen bei Wild- und

  • BGH, 13.11.2008 - V ZB 63/08

    Bedingte Einlegung der Berufung

  • OLG Köln, 10.05.2012 - 19 U 182/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

  • LG Gießen, 19.09.2012 - 1 S 130/12
  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 260/09

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung wirkungsvollen

  • OLG Brandenburg, 13.10.2010 - 9 UF 33/10

    Wiedereinsetzung: Versäumung der Beschwerdefrist unter Berücksichtigung einer

  • LG Augsburg, 06.08.2008 - 4 T 2273/08

    Einhaltung der zweiwöchigen Frist des § 569 Abs. 1 ZPO für eine sofortige

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht