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   BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92   

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https://dejure.org/1992,1284
BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92 (https://dejure.org/1992,1284)
BGH, Entscheidung vom 03.07.1992 - V ZB 11/92 (https://dejure.org/1992,1284)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 1992 - V ZB 11/92 (https://dejure.org/1992,1284)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristenkontrolle - Fristenbeaufsichtigung - Einhaltung der Frist - Verschulden - Fristversäumung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Kontrolle des Büropersonals bei Botentätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 601 (Ls.)
  • NJW-RR 1992, 1278
  • MDR 1992, 1002
  • BB 1992, 1752
  • AnwBl 1993, 38
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
    Wegen der geringen Anforderungen, die diese Aufgabe stellt, kann sie auch Hilfskräften anvertraut werden, die nicht die Qualifikation für die Verrichtung anspruchsvollerer Bürotätigkeiten (z.B. Fristberechnung oder Fristenkontrolle) aufweisen (BGH, Beschl. v. 13. Januar 1988, IVa ZB 13/87, BGHR ZPO § 233, Büropersonal 1).
  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
    Hierzu war das Berufungsgericht, wenn es die Glaubhaftmachung als erforderlich ansah, nach § 139 ZPO verpflichtet; dies gilt, zumal Gegenstand der Glaubhaftmachung Angaben aus dem persönlichen Wahrnehmungsbereich der Prozeßbevollmächtigten waren, bei denen die Förmlichkeiten des § 294 ZPO entbehrlich sein können (BVerfG NJW 1976, 1537 [BVerfG 11.02.1976 - 2 BvR 849/75]; Zöller/Stephan, ZPO, 17. Aufl., § 236 Rdn. 7).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
    Damit ist zugleich die mit der Versagung der Wiedereinsetzung ausgesprochene Verwerfung der Berufung und die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde gegenstandslos (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1981, IVb ZB 825/81, VersR 1982, 95).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZB 22/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung; Versäumung der

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
    Die der Bediensteten aufgetragene Botentätigkeit, nämlich der Transport der ausgehenden Post zum Postbriefkasten und der Einwurf der Sendungen, gehört zu den Tätigkeiten, die der Anwalt seinem Büropersonal zur selbständigen Erledigung überlassen darf (BGH, Beschl. v. 27. November 1990, VI ZB 22/90, NJW 1991, 1179).
  • BGH, 04.10.1988 - VI ZB 21/88

    Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen Einwurfs in einen falschen

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
    Die Klägerin hat, was zur Begründung des Wiedereinsetzungsgesuchs erforderlich ist (BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1988, VI ZB 21/88, BGHR ZPO § 233, Büropersonal 2), im einzelnen dargelegt, daß sich die beauftragte Bedienstete in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen habe; sie habe seit ihrer Anstellung am 1. Juli 1990 die Tagespost ohne Beanstandung versandt.
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZB 6/89

    Zzurückzahlung einer gezahlten Brandentschädigung wegen vorsätzlicher

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
    Im Beschwerderechtszug hat die Klägerin im übrigen, was zulässig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Mai 1989, IVa ZB 6/89, BGHR ZPO § 236 Abs. 2 Satz 1, Glaubhaftmachung 1), die Glaubhaftmachung durch eine eidesstattliche Versicherung der Prozeßbevollmächtigten nachgeholt.
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 03.07.1992 - V ZB 11/92
    Eine Kostenentscheidung unterbleibt, da die Beschwerdekosten hier zu den Kosten der Hauptsache zählen (§ 308 Abs. 2 ZPO; vgl. BGH, Beschl. v. 31. Januar 1979, IV ZB 44/78, VersR 1979, 443).
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den

    Die Glaubhaftmachung im Beschwerdeverfahren ist indessen rechtzeitig, weil das Beschwerdeverfahren noch zum Verfahren über den Antrag i.S.d. § 236 Abs. 2 ZPO zählt (BGH-Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 = MDR 1992, 1002 f).
  • OVG Sachsen, 06.09.2018 - 3 A 278/16

    Radwegbenutzungspflicht; Gefahrenlage; Belastungsbereiche; Verkehrsbelastung

    Mit einfachen Hilfeleistungen, insbesondere Botendiensten können auch Hilfskräfte betraut werden, die keine Qualifikation für die Ausübung anspruchsvoller Bürotätigkeiten - insbesondere Fristberechnung und Fristenkontrolle - haben (BGH, Beschl. v. 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers konnte davon ausgehen, dass sein Bote, wie jedermann, in der Lage war, diesen Auftrag auszuführen (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 -, juris Rn. 4).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2004 - 1 A 1721/01

    Voraussetzungen für einen Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung

    vgl. zu einem entsprechenden Fall den Beschluss des BGH vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 -, MDR 1992, 1002, Die Berufung hat aber in der Sache keinen Erfolg.
  • BGH, 27.02.2002 - I ZB 23/01

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei Praktikantin als Botin

    Das Berufungsgericht ist im Ausgangspunkt allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß sich ein Anwalt bei der Wahrung prozessualer Fristen für bloße Hilfstätigkeiten, wie vor allem Botengänge, auch solcher Hilfskräfte bedienen kann, die nicht die Qualifikation besitzen, die für die selbständige Fristenberechnung und Fristenkontrolle verlangt wird (BGH, Beschl. v. 13.1.1988 - IVa ZB 13/87, NJW 1988, 2045; Beschl. v. 3.7.1992 - V ZB 11/92, BGHR ZPO § 233 - Büropersonal 5).
  • OVG Sachsen, 04.01.2017 - 3 A 278/16

    Berufungsbegründung, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung, Bote, Posteinwurf

    Mit einfachen Hilfeleistungen, insbesondere Botendiensten können auch Hilfskräfte betraut werden, die keine Qualifikation für die Ausübung anspruchsvoller Bürotätigkeiten - insbesondere Fristberechnung und Fristenkontrolle - haben (BGH, Beschl. v. 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 -, juris Rn. 3 m. w. N.).

    Der Prozessbevollmächtigte des Klägers konnte davon ausgehen, dass sein Bote, wie jedermann, in der Lage war, diesen Auftrag auszuführen (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 -, juris Rn. 4).

  • BGH, 05.02.2003 - IV ZB 34/02

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlusts des Schriftsatzes auf dem

    Soweit das Berufungsgericht darüber hinaus eine Darlegung vermißt, wer den Brief zur Post gebracht habe, übersieht es, daß es insoweit um Botendienste einfachster Art geht (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 5), die den damit betrauten Personen keine weitergehenden eigenen Entscheidungen abverlangen und deshalb von jedermann - und insbesondere auch von Auszubildenden einer Rechtsanwaltskanzlei - geleistet werden können.
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZB 8/93

    Voraussetzungen einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Auswirkungen einer

    Sowohl bei der Kuvertierung der Schriftsätze wie auch bei dem Botengang zum Gericht handelt es sich um einfache Tätigkeiten, die auch minder qualifizierten Kräften überlassen werden können (vgl.Senatsbeschluß vom 27. November 1990 - VI ZB 22/90 - VersR 1991, 790, 791 [BGH 27.11.1990 - VI ZB 22/90]; BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - NJW-RR 1992, 1278).

    Da der Kläger dargelegt und glaubhaft gemacht hat, daß an der Zuverlässigkeit der eingeschalteten Hilfsperson bis dahin keine Zweifel aufgekommen seien, traf seinen Prozeßbevollmächtigten auch keine Verpflichtung, zusätzliche Vorkehrungen dahin zu treffen, daß die Weisung tatsächlich befolgt wurde (BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - a.a.O.).

  • BGH, 20.03.1997 - IX ZB 5/97
    Wegen der geringen Anforderungen, die diese Tätigkeit stellt, kann sie Hilfskräften, auch entsprechend eingewiesenen Auszubildenden, anvertraut werden (BGH, NJW 1988, 2045 = LM § 233 (Fd) ZPO Nr. 38 = BGHRZPOO § 233 - Büropersonal 1; BGH, NJW-RR 1992, 1278 = LM H. 3/1993 § 233 I ZPO Nr. 23 = BGHRZPOO § 233 - Büropersonal 5; BGH, NJW 1994, 2958 = LM H. 3/1995 § 233 ZPO Nr. 61 = BGHRZPOO § 233 - Büropersonal 8).

    Da die Auszubildende entsprechende Tätigkeiten in der Vergangenheit beanstandungsfrei erledigt hatte und die Ausführung im Streitfall mit keinen zusätzlichen Gefahren oder Schwierigkeiten verbunden war, bedurfte es keiner weiteren Hinweise oder sonstigen organisatorischen Maßnahmen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 1278 = LM H. 3/1993 § 233 ZPO Nr. 23 = BGHRZPOO § 233 - Büropersonal 5).

  • BFH, 19.03.1996 - VII S 17/95

    Ursächlichkeit einer unzulänglichen Fristenkontrolle für eine Fristversäumung -

    Im übrigen hätte, wenn insoweit beim FG Zweifel bestanden hätten, die Glaubhaftmachung insoweit auf Anforderung des Gerichts auch nachgeholt bzw. ergänzt werden können (BGH-Beschluß vom 3. Juli 1992 V ZB 11/92, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 1992, 1278, 1279).
  • BGH, 18.12.2002 - IV ZB 23/02

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Versendung von

    Seine Forderung, es müsse gewährleistet sein, daß sich der jeweilige Auftrag, Post aus dem Postausgangsfach zu entnehmen und in den am Nachbarhaus der Kanzlei angebrachten Briefkasten zu werfen, stets an einen konkret identifizierbaren Kanzleimitarbeiter richte, übersieht, daß es insoweit um Botendienste einfachster Art geht (vgl. dazu auch BGH, Beschluß vom 3. Juli 1992 - V ZB 11/92 - BGHR ZPO § 233 Büropersonal 5 unter 1.).
  • BGH, 01.04.1993 - III ZB 33/92

    Fristgerechter Eingang eines Schriftstücks bei Gericht - Eingangsstempel des

  • BGH, 08.06.1993 - VI ZB 12/93

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist, weil die mit der Beförderung des

  • BGH, 06.05.2004 - V ZB 45/03

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen eines Mißverständnisses zwischen

  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 229/94

    Anforderungen an die Büroorganisation zur Sicherstellung der rechtzeitigen

  • BGH, 17.10.2000 - X ZB 25/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 20.01.1999 - IV ZB 22/98

    Übertragung von Botengänge an Auszubildende im ersten Lehrjahr

  • BGH, 22.10.1992 - VII ZB 15/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versehentlichem Zurückbleiben einer

  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 73/96

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist

  • BGH, 04.04.1995 - XI ZB 6/95

    Verschulden eines Prozessbevollmächtigten bei Veranlassung einer Fristversäumung

  • BGH, 04.05.1994 - IV ZB 4/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

  • BGH, 20.04.1994 - XII ZB 43/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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