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   BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18   

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https://dejure.org/2019,10604
BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18 (https://dejure.org/2019,10604)
BGH, Entscheidung vom 21.03.2019 - V ZB 111/18 (https://dejure.org/2019,10604)
BGH, Entscheidung vom 21. März 2019 - V ZB 111/18 (https://dejure.org/2019,10604)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 10 Abs. 6 WEG, § ... 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 Abs. 1 ZPO, § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG, § 50 Abs. 1 ZPO, § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 127 Abs. 4 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Aufbringen der Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, §§ 46 WEG; 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO ?

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2
    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft nur bei Bedürftigkeit auch der Wohnungseigentümer

  • rewis.io

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 2 ; WEG § 28 Abs. 1 S. 2
    Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei der Wohnungseigentümergemeinschaft ohne Aufbringen der Kosten des Rechtsstreits weder von ihr noch von den Wohnungseigentümern

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe für WEG?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anforderungen für Prozesskostenhilfe bei Wohnungseigentümergemeinschaften

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für WEG nur bei bedürftigen Eigentümern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bewilligung von PKH für eine Wohnungseigentümergemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaften

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für eine WEG gibt es nur bei bedürftigen Eigentümern

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe für WEG setzt bedürftige Eigentümer voraus

  • mietrecht-dav.de PDF, S. 35 (Leitsatz)

    Wohnungseigentumsrecht: Prozesskostenhilfe für eine WEG als Verband

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe im WEG-Recht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft setzt Bedürftigkeit der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer voraus - Möglichkeit der Kostentragung durch einen Wohnungseigentümer schließt Prozesskostenhilfe aus

Besprechungen u.ä. (2)

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskostenhilfe für Wohnungseigentümergemeinschaft? (IMR 2019, 296)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 723
  • MDR 2019, 660
  • MDR 2019, 788
  • NZM 2019, 445
  • ZMR 2019, 514
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 26/10

    Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Klage auf

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Umfang ihrer Rechtsfähigkeit (vgl. § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG) eine parteifähige Vereinigung (§ 50 Abs. 1 ZPO) im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO, so dass ihr Prozesskostenhilfe unter den Voraussetzungen dieser Vorschrift gewährt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 6).

    c) Der Senat hat die Frage bislang offen gelassen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 7).

    bb) Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft hingegen darlegen, dass ihr ein Kredit in der erforderlichen Höhe nicht gewährt würde und keiner der Wohnungseigentümer in der Lage ist, die Kosten des Rechtsstreits aufzubringen, liegen die Bewilligungsvoraussetzungen nach § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO vor (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 26/10, NJW 2010, 2814 Rn. 7).

  • BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14

    Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Diese haben für einen ausgeglichenen Etat der Gemeinschaft zu sorgen (§ 28 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 175; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99 Rn. 15).

    Gibt es Zahlungsausfälle bei Wohnungseigentümern, müssen die daraus resultierenden Fehlbeträge durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümer oder, wenn sich eine Finanzierungslücke während des laufenden Wirtschaftsjahrs auftut, durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden; die Wohnungseigentümer trifft insoweit eine Nachschusspflicht, und zwar auch im Fall einer Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, aaO).

  • BGH, 09.03.2010 - VI ZB 56/07

    Prozesskostenhilfeverfahren: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da außergerichtliche Kosten im Verfahren über eine Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, MDR 2010, 767; Senat, Beschluss vom 15. März 2011 - V ZB 177/10, WM 2011, 901 Rn. 25).
  • BGH, 15.03.2011 - V ZB 177/10

    Prozesskostenhilfe für Teilungsversteigerung: Mutwilligkeit bei voraussichtlich

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da außergerichtliche Kosten im Verfahren über eine Rechtsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe gemäß § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2010 - VI ZB 56/07, MDR 2010, 767; Senat, Beschluss vom 15. März 2011 - V ZB 177/10, WM 2011, 901 Rn. 25).
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Diese haben für einen ausgeglichenen Etat der Gemeinschaft zu sorgen (§ 28 Abs. 1 Satz 2 WEG; vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 2005 - V ZB 32/05, BGHZ 163, 154, 175; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, BGHZ 207, 99 Rn. 15).
  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Gibt es Zahlungsausfälle bei Wohnungseigentümern, müssen die daraus resultierenden Fehlbeträge durch entsprechend höhere Beiträge der übrigen Wohnungseigentümer oder, wenn sich eine Finanzierungslücke während des laufenden Wirtschaftsjahrs auftut, durch eine Sonderumlage ausgeglichen werden; die Wohnungseigentümer trifft insoweit eine Nachschusspflicht, und zwar auch im Fall einer Kreditaufnahme durch die Gemeinschaft (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Juni 1989 - V ZB 22/88, BGHZ 108, 44, 47; Urteil vom 25. September 2015 - V ZR 244/14, aaO).
  • LG Hamburg, 06.01.2010 - 318 T 76/09

    Prozesskostenhilfe für eine Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    cc) Nach ganz herrschender Ansicht kommt es hingegen sowohl auf die Verhältnisse der Gemeinschaft als auch auf diejenigen der Wohnungseigentümer an (vgl. LG Berlin, ZMR 2007, 145; LG Hamburg, ZWE 2010, 140, 141; Bärmann/Seuß/M. Müller, Praxis des Wohnungseigentums, 7. Aufl., § 75 Rn. 30; Greiner, Wohnungseigentumsrecht, 4. Aufl., § 1 Rn. 23 Fn. 43; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., Vor §§ 43 ff. Rn. 64; MüKoZPO/Wache, 5. Aufl., § 116 Rn. 22; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 28 Rn. 216; Staudinger/Rapp, BGB [2018], Einleitung § 43 WEG Rn. 131; Suilmann in Jennißen, WEG, 5. Aufl., § 43 Rn. 10a; Ghadban, ZfIR 2010, 781, 782 f.; Mack-Oberth, jurisPR-MietR 7/2010 Anm. 6; Schmid, ZMR 2010, 781, 782).
  • BGH, 18.04.2013 - V ZB 81/12

    Wiedergabe des maßgeblichen Sachverhalts für die Entscheidung i.R.e. Beschlusses

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Wird dem nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der ohne weiteres die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZB 81/12, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 142/15, FGPrax 2016, 241 Rn. 5; Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZB 113/17, NJW 2018, 1691 Rn. 5).
  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 142/15

    Grundbuchsache: Eintragungsfähigkeit der Verpfändung des Gesellschaftsanteils an

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Wird dem nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der ohne weiteres die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZB 81/12, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 142/15, FGPrax 2016, 241 Rn. 5; Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZB 113/17, NJW 2018, 1691 Rn. 5).
  • BGH, 18.01.2018 - V ZB 113/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsfrist wegen einer

    Auszug aus BGH, 21.03.2019 - V ZB 111/18
    Wird dem nicht genügt, liegt ein von Amts wegen zu berücksichtigender Verfahrensmangel vor, der ohne weiteres die Aufhebung der Beschwerdeentscheidung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 18. April 2013 - V ZB 81/12, juris Rn. 3 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 142/15, FGPrax 2016, 241 Rn. 5; Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZB 113/17, NJW 2018, 1691 Rn. 5).
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

  • BGH, 04.02.2020 - AnwZ (B) 1/19

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren; Aufnahme in die

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst, da außergerichtliche Kosten im Verfahren über eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe gemäß § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 127 Abs. 4 ZPO nicht erstattet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, NJW-RR 2010, 494 Rn. 6 und vom 21. März 2019 - V ZB 111/18, juris Rn. 16).
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