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   BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12   

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https://dejure.org/2013,14615
BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12 (https://dejure.org/2013,14615)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - V ZB 117/12 (https://dejure.org/2013,14615)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - V ZB 117/12 (https://dejure.org/2013,14615)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Nr 6 ZVG, § 732 ZPO, § 133 BGB, § 157 BGB, § 1191 BGB
    Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der in einem Bauträgervertrag von Grundstücksverkäufer und -käufer gemeinsam mit der Vorbelastungsvollmacht abgegebenen Unterwerfungserklärung; Überprüfung im Erinnerungsverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfassen das Recht zur Unterwerfung unter eine Zwangsvollstreckung durch eine Bevollmächtigung zur Bestellung von Grundpfandrechten

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Zuschlagsversagung bei für Verkäufer und Käufer eines Grundstücks gemeinsam mit Vorbelastungsvollmacht abgegebenen Unterwerfungserklärungen

  • rewis.io

    Zwangsversteigerungsverfahren: Auslegung der in einem Bauträgervertrag von Grundstücksverkäufer und -käufer gemeinsam mit der Vorbelastungsvollmacht abgegebenen Unterwerfungserklärung; Überprüfung im Erinnerungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 181; ZVG § 83 Nr. 6
    Umfassen das Recht zur Unterwerfung unter eine Zwangsvollstreckung durch eine Bevollmächtigung zur Bestellung von Grundpfandrechten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.09.2006 - V ZB 76/06

    Wirksamkeit einer durch einen Vertreter erklärten Unterwerfung unter die

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird die Vollstreckbarkeit des Titels dem Vollstreckungsgericht durch die Vollstreckungsklausel in formalisierter Form vorgegeben (Senat, Beschluss vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, WM 2006, 2266 Rn. 8 mwN).

    Zwar muss auch die Vollmacht zugestellt werden, wenn ein Vertreter die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung erklärt hat, damit der Schuldner Gelegenheit erhält, Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung zu erheben (§ 800 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795 Satz 1, § 750 ZPO; Senat, Beschlüsse vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, WM 2006, 2266 Rn. 10 f. und vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, ZfIR 2008, 468 Rn. 5 ff.).

  • BGH, 16.05.2012 - I ZB 65/11

    Zwangsvollstreckungsauftrag zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung:

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12
    Ob die Unterwerfungserklärung ordnungsgemäß abgegeben worden ist, muss der Schuldner im Wege der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel klären lassen (§ 732 ZPO; BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 18); dazu gehört auch die Frage der Wirksamkeit und der Reichweite der von einem Vertreter in einer notariellen Urkunde abgegebenen Unterwerfungserklärung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 65/11, NJW 2012, 3518 Rn. 9).

    Ob - wie die Rechtsbeschwerde meint - offenkundige und schwere Mängel der Vollmacht zur Nichtigkeit der Vollstreckungsklausel führen können, kann offenbleiben (offen gelassen auch von BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 65/11, NJW 2012, 3518 Rn. 10).

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12
    Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt, da sich die Beteiligten im Zwangsversteigerungsverfahren grundsätzlich nicht als Parteien eines kontradiktorischen Streitverhältnisses gegenüberstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 7).
  • BGH, 10.04.2008 - V ZB 114/07

    Rechtsfolgen der Nachholung der fehlerhaften Zustellung des Titels nach Versagung

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12
    Zwar muss auch die Vollmacht zugestellt werden, wenn ein Vertreter die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung erklärt hat, damit der Schuldner Gelegenheit erhält, Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung zu erheben (§ 800 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 794 Abs. 1 Nr. 5, § 795 Satz 1, § 750 ZPO; Senat, Beschlüsse vom 21. September 2006 - V ZB 76/06, WM 2006, 2266 Rn. 10 f. und vom 10. April 2008 - V ZB 114/07, ZfIR 2008, 468 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12
    Ob die Unterwerfungserklärung ordnungsgemäß abgegeben worden ist, muss der Schuldner im Wege der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel klären lassen (§ 732 ZPO; BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 18); dazu gehört auch die Frage der Wirksamkeit und der Reichweite der von einem Vertreter in einer notariellen Urkunde abgegebenen Unterwerfungserklärung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2012 - I ZB 65/11, NJW 2012, 3518 Rn. 9).
  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - V ZB 117/12
    Macht der Schuldner von diesem Rechtsbehelf keinen Gebrauch, kann die Erteilung der Vollstreckungsklausel allenfalls bei grundlegenden, schweren Mängeln nichtig und deshalb von vorneherein unwirksam sein (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - VII ZB 71/09, NJW-RR 2012, 1146 Rn. 16 mwN).
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