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   BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42992
BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12 (https://dejure.org/2012,42992)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - V ZB 118/12 (https://dejure.org/2012,42992)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - V ZB 118/12 (https://dejure.org/2012,42992)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 3 S 1 Nr 1 AufenthG, § 62 Abs 3 S 1 Nr 5 AufenthG, Art 4 Abs 5 EGV 343/2003, Art 10 EGV 343/2003, Art 16 Abs 1 EGV 343/2003
    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Haftantrag hinsichtlich der Angaben zur Durchführbarkeit der Abschiebung

  • rewis.io

    Abschiebungshaft: Anforderungen an den Haftantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 5
    Anforderungen an den Haftantrag hinsichtlich der Angaben zur Durchführbarkeit der Abschiebung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur Durchführbarkeit der Zurückschiebung bei Haft in DÜ-II Fällen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 167/11

    Zurückschiebungshaftverfahren: Mitteilung des Einvernehmens des

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12
    Zu den Angaben zur Durchführbarkeit der Zurückschiebung gehören nicht nur konkrete, auf den Zielstaat bezogene Angaben dazu, welchen Zeitraum eine Zurückschiebung dorthin regelmäßig in Anspruch nimmt (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 16711, NJW 2012, 2448 Rn. 10).

    Vielmehr muss bei einer Zurückschiebung nach der Dublin-II-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 3432003 des Rates vom 18. Februar 2003, ABl. L 50 S. 1) auch ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat - hier Rumänien - nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 16711, NJW 2012, 2448 Rn. 10 mit Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 23310, juris Rn. 13, insoweit in NVwZ 2011, 320 nicht abgedruckt).

    Wenn die Umstände eine vorherige Rückfrage bei dem Bundesamt nicht zuließen und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden bestand, musste sich die beteiligte Behörde zunächst darauf beschränken, eine vorläufige Freiheitsentziehung gemäß § 427 FamFG zu beantragen (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 16711, NJW 2012, 2448 Rn. 10 aE).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 2810, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 7).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211, Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 2810, NVwZ 2010, 1511, 1512, Rn. 7).
  • BGH, 29.09.2010 - V ZB 233/10

    Ausländerrecht: Verhältnismäßigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft gegen

    Auszug aus BGH, 06.12.2012 - V ZB 118/12
    Vielmehr muss bei einer Zurückschiebung nach der Dublin-II-Verordnung (Verordnung [EG] Nr. 3432003 des Rates vom 18. Februar 2003, ABl. L 50 S. 1) auch ausgeführt werden, dass und weshalb der Zielstaat - hier Rumänien - nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Senat, Beschluss vom 31. Mai 2012 - V ZB 16711, NJW 2012, 2448 Rn. 10 mit Beschluss vom 29. September 2010 - V ZB 23310, juris Rn. 13, insoweit in NVwZ 2011, 320 nicht abgedruckt).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., Senat, Beschlüsse vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, InfAuslR 2012, 328 Rn. 10; vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, juris Rn. 4; vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15, jeweils mwN).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.03.2013 - 15 T 11/13

    Dublin II-Verordnung

    Soweit diesem deshalb eine Prognose darüber, ob die geplante Zurückschiebung in einen konkreten Zielstaat durchführbar war, nicht möglich war, war die Anordnung einer einstweiligen Freiheitsentziehung geboten und berechtigt (vgl. BGH Beschl. v. 6.12.2012, V ZB 118/12, juris).

    Entgegen der Rechtsauffassung der Beteiligten folgt aus den Beschlüssen des BGH vom 6.12.2012 (V ZB 118/12 aaO) und vom 8.11.2012 (V ZB 120/12, juris) nicht, dass eine vorläufige Freiheitsentziehung bis zur Zusage der Übernahme des Betroffenen durch den Zielsaat angeordnet werden darf oder gar muss.

    Im Einklang hiermit wird im Beschluss vom 6.12.2012 (V ZB 118/12 aaO Rn. 8) dargelegt, dass es dem Richter ermöglicht werden muss, zu prüfen, ob die Zurückschiebung gelingen könne, nicht hingegen, ob sie gelingen werde oder müsse.

    Soweit in den Ausführungen im Beschluss vom 8.11.2012 (V ZB 120/12 aaO Rn. 5) die Rede davon ist, dass festgestellt sein müsse, dass der Zielstaat zur Rücknahme verpflichtet sei, ist damit - wie die ausführlicheren Darlegungen in der Entscheidung vom 6.12.2012 (V ZB 118/12 aaO) erkennen lassen - nicht mehr gemeint, als dass dem Richter ein Sachverhalt zu unterbreiten ist, der ihm eine entsprechende Prognose ermöglicht.

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    (2) Vor diesem Hintergrund bedarf es nicht nur bei Zurück- oder Abschiebungen in Drittstaaten, sondern auch bei den Haftanträgen zur Sicherung einer Zurückschiebung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union auf der Grundlage eines Aufnahme- oder Wiederaufnahmeersuchens nach Art. 16 ff. der Dublin-II-Verordnung konkreter Angaben dazu, in welchem Verfahren die Zurückschiebung erfolgt und innerhalb welchen Zeitraums Überstellungen in den betreffenden Mitgliedstaat üblicherweise möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. Januar 2012 - V ZB 235/11, Rn. 8 und vom 6. Dezember 2012 - V ZB 118/12, Rn. 5 - beide in juris).
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