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   BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16   

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https://dejure.org/2017,28299
BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16 (https://dejure.org/2017,28299)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2017 - V ZB 124/16 (https://dejure.org/2017,28299)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2017 - V ZB 124/16 (https://dejure.org/2017,28299)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 139 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende Ausgangskontrolle per Telefax versandter fristgebundener Schriftsätze; Zwingend notwendige Ausgangskontrolle auf Grundlage einer allgemeinen Kanzleianweisung oder einer konkreten ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende Ausgangskontrolle per Telefax versandter fristgebundener Schriftsätze; Zwingend notwendige Ausgangskontrolle auf Grundlage einer allgemeinen Kanzleianweisung oder einer konkreten ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 574 Abs. 2
    Zuzurechnendes Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten; Hinreichende Ausgangskontrolle per Telefax versandter fristgebundener Schriftsätze; Zwingend notwendige Ausgangskontrolle auf Grundlage einer allgemeinen Kanzleianweisung oder einer konkreten ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 12.05.2016 - V ZB 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fristversäumung durch Postversand eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 28; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 86/15, NJW-RR 2016, 636 Rn. 7; jeweils mwN).

    Diese zwingend notwendige Ausgangskontrolle muss sich entweder - für alle Fälle - aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder - in einem Einzelfall - aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 28; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07, NJW 2008, 2508 Rn. 12).

    Eine Hinweispflicht besteht nur bezogen auf erkennbar unklare oder ergänzungsbedürftige Angaben (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 31; Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 173/10, juris Rn. 7 mwN).

  • BGH, 03.12.2015 - V ZB 72/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsfrist: Ungenügende

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Zwar können für einen konkreten Fall erteilte genaue Anweisungen, die eine Fristwahrung gewährleisten, allgemeine organisatorische Vorkehrungen entbehrlich machen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15, NJW 2016, 874 Rn. 14).

    Das ist aber nicht der Fall, wenn - wie hier - die Anweisung nur darin besteht, einen Schriftsatz per Telefax zu übermitteln und die Fristen zu beachten, die Fristüberschreitung aber darauf beruht, dass es an ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen dazu fehlt, unter welchen Voraussetzungen eine Frist nach Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax als erledigt vermerkt werden darf (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15, aaO Rn. 15).

  • BGH, 27.11.2014 - III ZB 24/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax kann der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816 Rn. 9; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 9; Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8).

    Es kann daher offen bleiben, ob dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er erst um 23.41 Uhr des letzten Tages der Frist damit begonnen hat, eine 39-seitige Berufungsbegründungsschrift per Telefax zu übermitteln (vgl. zu einem Sicherheitszuschlag BVerfGE 135, 126 Rn. 36; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, ZInsO 2017, 730 Rn. 10; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 8).

  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Wenn der Vortrag in dem Wiedereinsetzungsgesuch dem nicht Rechnung trägt, gibt dies keinen Hinweis auf Unklarheiten oder Lücken, die aufzuklären bzw. zu füllen wären, sondern erlaubt den Schluss darauf, dass entsprechende organisatorische Maßnahmen gefehlt haben (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369 mwN).

    Das ist aber nicht der Fall, wenn - wie hier - die Anweisung nur darin besteht, einen Schriftsatz per Telefax zu übermitteln und die Fristen zu beachten, die Fristüberschreitung aber darauf beruht, dass es an ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen dazu fehlt, unter welchen Voraussetzungen eine Frist nach Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax als erledigt vermerkt werden darf (Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - V ZB 28/03, NJW 2004, 367, 369; Beschluss vom 3. Dezember 2015 - V ZB 72/15, aaO Rn. 15).

  • BGH, 26.01.2017 - I ZB 43/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Misslingen der Übermittlung eines

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Es kann daher offen bleiben, ob dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er erst um 23.41 Uhr des letzten Tages der Frist damit begonnen hat, eine 39-seitige Berufungsbegründungsschrift per Telefax zu übermitteln (vgl. zu einem Sicherheitszuschlag BVerfGE 135, 126 Rn. 36; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, ZInsO 2017, 730 Rn. 10; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 8).
  • BGH, 09.03.2017 - IX ZB 1/16

    Fristversäumung für die Berufungsbegründung; Zuzurechnender anwaltlicher

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Besteht eine solche Kanzleianweisung, gehört zu der Ausgangskontrolle am Ende eines jeden Arbeitstages, dass die damit beauftragte Bürokraft überprüft, ob überhaupt ein Sendebericht vorliegt (BGH, Beschluss vom 9. März 2017 - IX ZB 1/16, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 7/15

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax kann der Partei dann nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie oder ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan hat und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen wurde, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Februar 2001 - V ZB 33/00, NJW-RR 2001, 916; BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - VI ZB 7/15, NJW-RR 2016, 816 Rn. 9; Beschluss vom 27. November 2014 - III ZB 24/14, FamRZ 2015, 323 Rn. 7; Beschluss vom 6. April 2011 - XII ZB 701/10, NJW 2011, 1972 Rn. 9; Beschluss vom 11. Januar 2011 - VIII ZB 44/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.08.2016 - VII ZB 17/16

    Wiedereinsetzungantrag nach Versäumung der Berufungsfrist: Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Außerdem gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Ende eines jeden Arbeitstags anhand des Fristenkalenders von einer damit beauftragten Bürokraft nochmals selbständig überprüft wird (Senat, Beschluss vom 26. April 2012 - V ZB 45/11, juris Rn. 12 mwN; BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZB 17/16, NJW-RR 2016, 1403 Rn. 13; Beschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 8).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZB 15/15

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Außerdem gehört zu einer wirksamen Ausgangskontrolle eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sachen am Ende eines jeden Arbeitstags anhand des Fristenkalenders von einer damit beauftragten Bürokraft nochmals selbständig überprüft wird (Senat, Beschluss vom 26. April 2012 - V ZB 45/11, juris Rn. 12 mwN; BGH, Beschluss vom 10. August 2016 - VII ZB 17/16, NJW-RR 2016, 1403 Rn. 13; Beschluss vom 15. Dezember 2015 - VI ZB 15/15, NJW 2016, 873 Rn. 8).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 86/15

    Wiedereinsetzung in versäumte Berufungsfrist: Anwaltliche Anweisungen zur

    Auszug aus BGH, 29.06.2017 - V ZB 124/16
    Erst danach darf die Frist im Fristenkalender gestrichen werden (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 28; Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 86/15, NJW-RR 2016, 636 Rn. 7; jeweils mwN).
  • BGH, 29.01.2015 - V ZB 179/14

    Nachholung der Berufungszulassung durch das Berufungsgericht: Umfang der

  • BVerfG, 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09

    Degressiver Zweitwohnungsteuertarif bedarf hinreichend gewichtiger Sachgründe

  • BGH, 11.01.2011 - VIII ZB 44/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • BGH, 26.04.2012 - V ZB 45/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Büroorganisation des

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 124/09

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zur Heilbarkeit von Mängeln der Ausfertigung des

  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 173/10

    Verfahren bei Wiedereinsetzung: Hinweispflicht des Berufungsgerichts zur

  • BGH, 18.07.2007 - XII ZB 32/07

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender

  • BGH, 14.05.2008 - XII ZB 34/07

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

  • BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

  • BGH, 01.02.2001 - V ZB 33/00

    Rechtzeitiger Beginn der Übermittlung per Telefax

  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 259/17

    Anforderungen an die von einem Rechtsanwalt geforderte übliche Sorgfalt;

    Diese zwingend notwendige Ausgangskontrolle muss sich entweder - für alle Fälle - aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder - in einem Einzelfall - aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 124/16, juris Rn. 8; Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, aaO Rn. 28; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07, NJW 2008, 2508 Rn. 12).
  • BGH, 04.04.2019 - V ZB 156/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Diese notwendige Ausgangskontrolle muss sich entweder - für alle Fälle - aus einer allgemeinen Kanzleianweisung oder - in einem Einzelfall - aus einer konkreten Einzelanweisung ergeben (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2016 - V ZB 135/15, NJW 2016, 3789 Rn. 28; Beschluss vom 29. Juni 2017 - V ZB 124/16, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2008 - XII ZB 34/07, NJW 2008, 2508 Rn. 12).
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