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   BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10   

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https://dejure.org/2010,5177
BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10 (https://dejure.org/2010,5177)
BGH, Entscheidung vom 17.06.2010 - V ZB 127/10 (https://dejure.org/2010,5177)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 (https://dejure.org/2010,5177)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 Abs 1 FamFG, § 62 Abs 2 Nr 1 FamFG, § 68 Abs 3 S 1 FamFG, § 417 Abs 2 S 3 FamFG, § 418 Abs 3 Nr 1 FamFG
    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung ohne Anhörung des staatenlosen Betroffenen; persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren über die Fortdauer von Sicherungshaft durch einen beauftragten Richter; ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Durchführung einer persönlichen Anhörung gem. § 420 Abs. 1 S. 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) erst nach Haftanordnung; Notwendigkeit der Beiziehung von Ausländerakten i.R.d. ...

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung ohne Anhörung des staatenlosen Betroffenen; persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren über die Fortdauer von Sicherungshaft durch einen beauftragten Richter; ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung ohne Anhörung des staatenlosen Betroffenen; persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren über die Fortdauer von Sicherungshaft durch einen beauftragten Richter; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Durchführung einer persönlichen Anhörung gem. § 420 Abs. 1 S. 1 FamFG erst nach Haftanordnung; Notwendigkeit der Beiziehung von Ausländerakten i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft eines Staatenlosen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1318
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    Das Gesetz sieht, anders als § 68 FamFG im Rechtsmittelverfahren (dazu Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246, 247), die Möglichkeit, von der vorherigen Anhörung abzusehen, nur in dem hier nicht gegebenen Fall des § 420 Abs. 2 FamFG vor.

    Von der grundsätzlich notwendigen Vorlage der Ausländerakte nach § 417 Abs. 2 Satz 3 FamFG kann abgesehen werden, wenn sich der festzustellende Sachverhalt aus den vorgelegten Teilen vollständig ergibt und die nicht vorgelegten Teile keine weiteren Erkenntnisse versprechen (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, InfAuslR 2010, 246, 248 f.).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    bb) Ein Verstoß gegen die Pflicht zur vorherigen Anhörung drückt der gleichwohl angeordneten Sicherungshaft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, Rdn. 12, juris; BVerfG InfAuslR 1996, aaO S. 201).

    Deshalb kommt es bei der späteren Überprüfung der Haftanordnung im Rahmen von § 62 FamFG weder auf eine Nachholung der Anhörung noch darauf an, ob die Freiheitsentziehung in der Sache zu Recht angeordnet worden war (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, juris Rdn. 12; BVerfG InfAuslR 2009, 164; 2006, 462, 464).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    Das ist in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 FamFG (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, InfAuslR 2010, 249, 250; Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, juris Rdn. 9) festzustellen, weil der Betroffene ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).

    Nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts und dem zu berücksichtigenden unzweifelhaften Akteninhalt (vgl. Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, juris Rdn. 18) beabsichtigt der Betroffene, sich der Abschiebung in die Niederlande zu entziehen.

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    Das ist in entsprechender Anwendung von § 62 Abs. 1 FamFG (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, InfAuslR 2010, 249, 250; Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 218/09, juris Rdn. 9) festzustellen, weil der Betroffene ein berechtigtes Interesse an dieser Feststellung hat (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG).
  • EGMR, 17.04.2003 - 52853/99

    D (A), Türken, Ausweisung, Straftäter, Besonderer Ausweisungsschutz, Unbefristete

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    Denn auch faktische Beziehungen zwischen Erwachsenen genießen den Schutz des Art. 8 EMRK, wenn Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (EGMR, Urt. v. 17. April 2003, 52853/99 - Yilmaz gegen Deutschland, NJW 2004, 2147, 2148 Rdn. 44).
  • BGH, 11.07.1984 - IVb ZB 73/83

    Entzug des Sorgerechts wegen Erziehungsversagens

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    (2) Auch aus dem Sinn und Zweck der Anhörung nach § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG ergeben sich keine strengeren Anforderungen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1984, IV b ZB 73/83, NJW 1985, 1702, 1705 zu §§ 50a und b FGG; BayObLG …
  • BVerwG, 16.12.2004 - 5 C 1.03

    Aufnahmebescheid, nachträgliche Erteilung eines -es in Härtefällen; Erteilung,

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    Dann nämlich ist er nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BVFG Deutscher und nach Art. 11 GG berechtigt, auch ohne Aufnahmebescheid in das Bundesgebiet einzureisen (BVerwGE 122, 313, 316 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2007 - 2 A 4862/05

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines nachträglichen Aufnahmebescheids als besondere

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    Liegen die Voraussetzungen des § 4 BVFG aber nicht erweislich vor, ist der Aufnahmebewerber nicht berechtigt, ohne Aufnahmebescheid in das Bundesgebiet einzureisen und dort zu bleiben, bis ihm eine Bescheinigung nach § 15 BVFG erteilt ist (OVG Münster, Beschl. v. 21. Februar 2007, 2 A 4862/05, juris Rdn. 7).
  • BVerfG, 11.03.1996 - 2 BvR 927/95

    Aufrechterhaltung von Abschiebehaft ohne vorherige mündliche Anhörung des

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    (2) Auch aus dem Sinn und Zweck der Anhörung nach § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG ergeben sich keine strengeren Anforderungen (vgl. BVerfG InfAuslR 1996, 198, 201; BGH, Beschl. v. 11. Juli 1984, IV b ZB 73/83, NJW 1985, 1702, 1705 zu §§ 50a und b FGG; BayObLG …
  • OLG Brandenburg, 28.08.2002 - 8 Wx 32/02

    Abschiebungshaft, Dauer, Antragserfordernis, Antrag, Schutz von Ehe und Familie,

    Auszug aus BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
    Die freiwillige Meldung des Betroffenen bei den zuständigen Behörden kann ein Anzeichen dafür sein, dass er sich der Abschiebung nicht entziehen will (vgl. OLG Celle, InfAuslR 2002, 320; OLG Hamm, InfAuslR 2002, 478).
  • OLG Celle, 08.04.2002 - 17 W 16/02

    Unterlassende Berücksichtigung von Umständen für Vorliegen von Fluchtgefahr bei

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

  • BVerfG, 13.07.1994 - 2 BvL 12/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abschiebehaft

  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

  • BGH, 21.01.2016 - I ZB 12/15

    Verfahren auf Vollstreckungsschutz: Anhörung einer Partei durch einen beauftragen

    Für nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) zu betreibende Verfahren ist es anerkannt, dass die Anhörung eines Verfahrensbeteiligten nicht notwendig vor allen Mitgliedern des Spruchkörpers erfolgen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 12 bis 15; Beschluss vom 9. November 2011 - XII ZB 286/11, NJW 2012, 317 Rn. 31).

    Die Anhörung durch einen von dem Spruchkörper beauftragten Richter setzt allerdings in entsprechender Anwendung von § 375 Abs. 1a, § 451 ZPO voraus, dass diese Verfahrensweise zur Vereinfachung der Verhandlung zweckmäßig erscheint und außerdem von vornherein anzunehmen ist, dass das Ergebnis der Anhörung auch ohne unmittelbaren Eindruck von deren Verlauf sachgemäß gewürdigt werden kann (vgl. BGH, NVwZ 2010, 1318 Rn. 13).

  • BGH, 09.11.2011 - XII ZB 286/11

    Betreuungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an das einzuholende

    Wie die Anhörung durch das Gericht innerhalb eines aus mehreren Richtern zusammengesetzten Spruchkörpers wahrzunehmen ist, bestimmt sich vielmehr nach den Vorschriften über die Sachaufklärung gemäß § 26 FamFG (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13).

    Von daher kommt auch eine Anhörung durch den beauftragten Richter in Betracht (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13; jeweils zu §§ 50 a, 50 b FGG Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984 - IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010 - XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40).

    (3) Die Beauftragung eines Kammermitglieds mit der Anhörung des Betroffenen scheidet allerdings dann aus, wenn es wegen der Besonderheiten des Falles für die Entscheidung darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft (vgl. auch zur Anhörung in einem Sorgerechtsverfahren Senatsbeschlüsse vom 11. Juli 1984  IV b ZB 73/83 - FamRZ 1985, 169, 172 und vom 28. April 2010  XII ZB 81/09 - FamRZ 2010, 1060 Rn. 40; ähnlich für den Fall einer Anhörung nach § 420 FamFG unter Hinweis auf § 375 Abs. 1 a ZPO BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13 ff.).

    Letztlich obliegt es der Beschwerdekammer, im Rahmen der ihr obliegenden Amtsermittlung nach § 26 FamFG zu entscheiden, ob es für ihre Entscheidung wegen der Besonderheiten des Falles darauf ankommt, dass sich die gesamte Kammer einen eigenen Eindruck von dem Betroffenen verschafft (vgl. auch BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 13).

  • BGH, 15.02.2012 - XII ZB 389/11

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Anhörung des Betroffenen in

    Nach wohl einhelliger Meinung ist die Feststellung nach § 62 FamFG jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler entweder so gravierend ist, dass die Entscheidung den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung hat, der durch Nachholung der Maßnahme rückwirkend nicht mehr zu tilgen ist (BGH Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10 - NVwZ 2010, 1318 Rn. 9; Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 62 Rn. 28; Hahne/Munzig/Gutjahr BeckOK FamFG § 62 Rn. 17 [Stand: 1. August 2011]) oder wenn eine Heilung im Nachhinein nicht mehr möglich ist, etwa wenn die unterbliebene Anhörung in einer Abschiebehaftsache nicht mehr möglich ist, weil der Betroffene bereits abgeschoben worden ist (BGH Beschluss vom 16. September 2010 - V ZB 120/10 - FGPrax 2010, 290 Rn. 16).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    (1) Solche unmittelbare Wirkungen entfalten zwar, wie ausgeführt, die Regelungen in Art. 15 bis 17 der Rückführungsrichtlinie über die Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft und für ihre Durchführung (EuGH, Urt. v. 28. April 2011, Rs. C-61/11 PPU - El Dridi, ECLI:EU:C:2011:268 Rn. 40, 47 für Art. 15, 16 und Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 27 für Art. 17).
  • LG Kleve, 06.06.2013 - 4 T 53/13

    Freiheitsentziehungssachen; Abschiebehaft; Person des Vertrauens; Ermessen;

    Ob die jeweilige Person des Vertrauens an dem Verfahren beteiligt wird, steht dabei im Ermessen des Gerichts (vgl. BGH NVwZ 2010, 1318, zitiert nach juris, dort allerdings zum Ermessen bei Beteiligung des Lebenspartners des Betroffenen).

    Aus demselben Grund - nämlich weil kein zusätzlicher "Erkenntnisgewinn" zu erwarten warhat auch der Bundesgerichtshof für nahe Angehörige in einem solchen Fall die förmliche Hinzuziehung nicht für erforderlich erachtet (vgl. BGH NVwZ 2010, 1318, zitiert nach juris).

    Denn wie ausgeführt steht auch die förmliche Beteiligung einer Person des Vertrauens im Ermessen des Tatgerichts und ist für die Ausübung des Ermessens der entscheidende Gesichtspunkt, ob sich bei einer solchen Beteiligung ein zusätzlicher "Erkenntnisgewinn" erwarten lässt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.06.2010, Az. V ZB 127/10, Juris-Rn. 17 f = BeckRS 2010, 17283).

    Die Rechtsbeschwerde des Beteiligten wird nicht zugelassen (§ 574 Abs. 2 ZPO), weil die streitentscheidende Frage der Ermessensausübung von den Besonderheiten des vorliegenden Falles abhängig und damit eine typische Einzelfallentscheidung ist und die Frage der Anforderungen an die Ermessensausübung bei Kann-Beteiligten bereits höchstrichterlich geklärt ist (vgl. BGH NVwZ 2010, 1318, zitiert nach juris).

  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    Die Anordnung von Sicherungshaft nach § 62 Abs. 3 AufenthG ist nämlich nur dann verhältnismäßig, wenn die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht (BVerfG, InfAuslR 2008, 358, 359; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).

    Zu berücksichtigen ist aber auch, dass die Haftanordnung bei einer gelebten Eltern-Kind-Beziehung nicht nur in das Freiheitsgrundrecht des Betroffenen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG), sondern zugleich in das Grundrecht auf den Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und das Recht auf den Schutz des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK) eingreift (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, aaO Rn. 27; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, aaO, 1216 Rn 7).

    Bei solchen Beziehungen der Eltern zu minderjährigen Kindern ist die Abschiebungshaft daher nur im äußersten Fall und nur für die kürzestmögliche angemessene Dauer zulässig (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, aaO Rn. 27; Beschluss vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, aaO Rn. 7; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 218/11, FGPrax 2013, 86, 87 Rn. 11).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 218/11

    Abschiebungshaft: Verhältnismäßigkeit der Haft bei bestehender

    Der Haftrichter muss aber prüfen, ob die Wirkungen der Haft in einem angemessenen Verhältnis zu der beabsichtigten Abschiebung stehen (Senat, Beschlüsse 17. Juni 2010 - V ZB 9/10, InfAuslR 2010, 384, 387, vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 26 und vom 19. Mai 2011 - V ZB 167/10, NVwZ 2011, 1216 Rn. 7).

    Dass der Betroffene mit seiner Lebensgefährtin nicht verheiratet war, schließt die Annahme einer Beistandsgemeinschaft nicht aus, da auch faktische Beziehungen zwischen Erwachsenen den Schutz des Art. 8 EMRK genießen, wenn Elemente einer Abhängigkeit dargelegt werden, die über die üblichen gefühlsmäßigen Bindungen hinausgehen (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318, 1319 Rn. 27).

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    (1) Auch die Vorschriften über die Anordnung von Zurückweisungshaft und ihre Anwendung sind allerdings an dem im Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG wurzelnden Verhältnismäßigkeitsprinzip zu messen (vgl. BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344; 2008, 358, 359 für die Abschiebungshaft und für die Verbringungshaft nach § 57 Abs. 2 AsylG; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 26 für die Zurückschiebung und Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 = juris Rn. 9 für den Transitaufenthalt).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 69/17

    Abschiebungshaftsache: Anordnung sofortiger Wirksamkeit der Anordnung;

    Voraussetzung ist allerdings (vgl. § 375 Abs. 1a ZPO), dass dies zur Vereinfachung der Verhandlung zweckmäßig erscheint und dass von vornherein anzunehmen ist, dass das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck von dem Verlauf der Beweisaufnahme sachgemäß gewürdigt werden kann (Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 13 f.).
  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 164/16

    Anordnung von Zurückweisungshaft bei versuchter Einreise von Österreich nach

    Bei der von Verfassungs wegen gebotenen (vgl. BVerfG, InfAuslR 1994, 342, 344; 2008, 358, 359 für die Abschiebungshaft und für die Verbringungshaft nach § 57 Abs. 2 AsylG; Senat, Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 127/10, NVwZ 2010, 1318 Rn. 26 für die Zurückschiebung und Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 90/13, Asylmagazin 2014, 57 = juris Rn. 9 für den Transitaufenthalt) Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Zurückweisungshaft haben die Haftgerichte von der Entschließung der beteiligten Behörde auszugehen, die Einreiseverweigerung bzw. Zurückweisung durch Abschiebung des Ausländers in sein Heimatland oder in einen anderen aufnahmebereiten Staat zu vollziehen (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Juni 2016 - V ZB 13/10, juris Rn. 17 für die Zurückschiebung).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines

  • OLG München, 15.03.2018 - 1 U 3473/17

    Begründeter Schadensersatz bei rechtswidriger Abschiebungshaft

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10

    Abschiebungshaftanordnung: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei gelebter

  • BGH, 23.03.2021 - XIII ZB 95/19

    Anordnung der Überstellungshaft für einen abgelehnten Asylbewerber:

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 122/11

    Aufrechterhaltung der Sicherungshaft gegen einen ohne Pass, Passersatzpapiere

  • BGH, 10.11.2020 - XIII ZB 58/19

    Abschiebungshaftsache: Heilung von Mängeln des Haftantrags; Erläuterung des für

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 120/11

    Erforderlichkeit von Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu

  • LG Ingolstadt, 04.08.2020 - 22 T 1834/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Asylverfahren,

  • BGH, 14.01.2020 - XIII ZB 19/19

    Rechtswidrigkeit einer Haftanordnung; Anforderungen an die Anzeigepflicht nach §

  • LG Essen, 12.11.2020 - 7 T 38/20

    Abschiebung Sicherungshaft

  • LG Kaiserslautern, 05.11.2012 - 1 T 207/12

    Beschwerde gegen Anordnung der Abschiebungshaft: Haftgrund; Hafterfordernis;

  • LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20

    Erfolgloser Antrag auf Hinzuziehung einer Person des Vertrauens in einem

  • LG Düsseldorf, 05.01.2015 - 25 T 724/14

    Abschiebungshaft, Vertrauensperson, Vertrauensverhältnis, Verfahrensbeistand

  • LG Frankfurt/Main, 15.02.2022 - 29 T 15/22
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