Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,22877
BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15 (https://dejure.org/2016,22877)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2016 - V ZB 140/15 (https://dejure.org/2016,22877)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15 (https://dejure.org/2016,22877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,22877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 1 GG, § 76 Abs 1 FamFG, § 78 Abs 2 FamFG, § 420 Abs 1 FamFG, Art 9 Abs 6 EURL 33/2013
    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; Rechtmäßigkeit der Haftanordnung trotz unterlassener Entscheidung über den Beiordnungsantrag; Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach der Aufnahmerichtlinie

  • IWW

    § 62 Abs. 1 FamFG, § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 76 Abs. 1, § 78 Abs. 2 FamFG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 74 Abs. 2 FamFG, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 72 Abs. 3 FamFG, § 547 ZPO, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 420 Abs. 1 FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG, § 114 Satz 1 ZPO, Art. 104 Abs. 1 GG, § 114 Abs. 1 ZPO, Art. 9 Abs. 6 der Richtlinie 2013/33/EU, Art. 267 AEUV, § 420 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anhörung eines Betroffenen in einer Freiheitsentziehungssache; Auslagung einer Frage nach einem Anwalt als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Georgien

  • rewis.io

    Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; Rechtmäßigkeit der Haftanordnung trotz unterlassener Entscheidung über den Beiordnungsantrag; Recht auf Beiordnung eines Rechtsanwalts nach der Aufnahmerichtlinie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung eines Betroffenen in einer Freiheitsentziehungssache; Auslagung einer Frage nach einem Anwalt als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Georgien

  • rechtsportal.de

    Anhörung eines Betroffenen in einer Freiheitsentziehungssache; Auslagung einer Frage nach einem Anwalt als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe; Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Georgien

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frage nach Anwalt ist Antrag auf Anwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslegung einer Frage nach einem Anwalt in einer Freiheitsentziehungssache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1430
  • FGPrax 2016, 182
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.09.2013 - V ZB 121/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Unterlässt das Gericht eine Entscheidung über einen solchen Antrag, führt dies nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung, wenn Verfahrenskostenhilfe im Zeitpunkt der Antragstellung nicht zu bewilligen gewesen wäre (Abgrenzung zu Senat, Beschluss vom 12. September 2013, V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6).

    Hat das Gericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts jedoch rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Anhörung des Betroffenen ohne Beisein eines Rechtsanwalts durchgeführt, drückt eine solche Anhörung der Anordnung oder der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung (Art. 104 Abs. 1 GG) auf (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6 Rn. 11).

  • BVerfG, 05.05.1994 - 2 BvR 2653/93

    Verteidigerbeistand bei der mündlichen Anhörung im vollstreckungsrechtlichen

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Der in dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 32/14

    Zurückschiebungshaftsache: Anspruch des Verfahrensbevollmächtigten auf Teilnahme

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Der in dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Rechtlich gleich zu behandeln ist der Fall, dass eine Anhörung zwar stattgefunden hat, hierbei dem Gericht jedoch ein Verfahrensfehler unterlaufen ist, der die Grundlagen der Anhörung betrifft und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verleiht (vgl. näher Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 26).

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2013 (Rs. C-383/13 - PPU - G. and R., ECLI:EU:C:2013:533 Rn. 44 f.) ändert an dieser Unterscheidung nichts, weil der deutsche Gesetzgeber unionsrechtlich nicht gehindert ist, die persönliche Anhörung des Betroffenen als eine Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft einzuführen (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 25).

  • BVerfG, 11.02.1993 - 2 BvR 710/91

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei mündlichen Anhörung im

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Der in dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f. - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

    (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).

  • BVerfG, 16.01.2013 - 1 BvR 2004/10

    Versagung von PKH verletzt Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Da das Prozesskostenhilfe- bzw. Verfahrenskostenhilfeverfahren nicht dem Zweck dient, über zweifelhafte Rechtsfragen abschließend vorweg zu entscheiden, darf ein Gericht zwar die Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine solche Rechtsfrage zu klären ist, auch wenn das Gericht in der Sache zu Ungunsten des Antragstellers entscheiden möchte (vgl. nur BVerfG, NJW 2013, 1148, 1150; BGH, Beschluss vom 8. Mai 2013 - XII ZB 624/12, NJW 2013, 2198 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Hat das Gericht dem Betroffenen Verfahrenskostenhilfe bewilligt, den Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts jedoch rechtsfehlerhaft abgelehnt und die Anhörung des Betroffenen ohne Beisein eines Rechtsanwalts durchgeführt, drückt eine solche Anhörung der Anordnung oder der Fortsetzung der Haft den Makel der Grundrechtsverletzung (Art. 104 Abs. 1 GG) auf (Senat, Beschluss vom 28. Februar 2013 - V ZB 138/12, FGPrax 2013, 132 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 12. September 2013 - V ZB 121/12, InfAuslR 2014, 6 Rn. 11).
  • EuGH, 10.09.2013 - C-383/13

    Die Nichtbeachtung der Verteidigungsrechte beim Erlass einer Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. September 2013 (Rs. C-383/13 - PPU - G. and R., ECLI:EU:C:2013:533 Rn. 44 f.) ändert an dieser Unterscheidung nichts, weil der deutsche Gesetzgeber unionsrechtlich nicht gehindert ist, die persönliche Anhörung des Betroffenen als eine Voraussetzung für die Anordnung von Sicherungshaft einzuführen (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, juris Rn. 25).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    Bei solchen Vorschriften besteht eine unionsrechtliche Pflicht zur Vorlage nicht (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, 3415 Rn. 16).
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 37/00

    Verletzung des Grundrechtes auf ein faires Verfahren wegen unterbliebener

    Auszug aus BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
    (1) Allerdings weist die Rechtsbeschwerde im Ausgangspunkt zu Recht darauf hin, dass der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen garantiert, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und ihm das Recht zubilligt, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; siehe auch BVerfG, StV 1994, 552 f.; NJW 1993, 2301 f.; Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NJW 2001, 2533, 2534 - jeweils zur mündlichen Anhörung des Verurteilten im Strafvollstreckungsverfahren).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 624/12

    Verfahrenskostenhilfe: Erfolgsaussicht bei einer höchstrichterlich noch nicht

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten

    Dabei legt die Rechtsprechung für den Bereich der Abschiebehaft strenge Maßstäbe an die diesbezügliche Verfahrensgestaltung an, etwa indem sie dem Gericht bei Kenntnisnahme von der Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst im Termin auferlegt, diesen über den Verfahrenstand zu informieren und die Teilnahme an der Anhörung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, juris Rn. 6 f.; vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 22.02.2024 - XIII ZA 1/24

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das beabsichtigte

    Es stellen sich auch keine zweifelhaften Rechts- oder Tatsachenfragen, die unter dem Gesichtspunkt der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe auch ohne Erfolgsaussicht im engeren Sinne gebieten würden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 16; BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 1 BvR 631/19, FamRZ 2020, 1559 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    (aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage eines Betroffenen nach einem Rechtsanwalt in seiner Anhörung in einer Freiheitsentziehungssache gemäß § 420 Abs. 1 FamFG zwar im Zweifel als Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Verfahrenskostenhilfe auszulegen (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, NVwZ 2016, 1430 Rn. 5).

    (bb) Selbst wenn diese Ankündigung als Antrag auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zu verstehen gewesen wäre, führte das Unterlassen einer Entscheidung über einen entsprechenden Antrag zur Rechtswidrigkeit der Haftanordnung nur, wenn Verfahrenskostenhilfe im Zeitpunkt der Antragstellung zu bewilligen gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, NVwZ 2016, 1430 Rn. 13).

  • BGH, 06.04.2017 - V ZB 59/16

    Freiheitsentziehungsverfahren: Verfahrensmangel durch unterlassene Beeidigung des

    a) Allerdings garantiert der Grundsatz des fairen Verfahrens einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN).

    Verfahrensfehler bei der Durchführung der persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 420 Abs. 1 FamFG verletzen den Betroffenen in seinem grundrechtsgleichen Recht aus Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur, wenn sie nicht nur den formal ordnungsmäßigen Ablauf der Anhörung, sondern deren Grundlagen betreffen und ihr den Charakter einer "Nichtanhörung" verleihen (Senat, Beschluss vom 18. Februar 2016 - V ZB 23/15, InfAuslR 2016, 235 Rn. 26 mwN; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 10).

  • BGH, 15.12.2020 - XIII ZB 123/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung des Betroffenen in die

    Denn der Erklärung war nicht zu entnehmen, worauf auch die Rechtsbeschwerde hinweist, dass die Betroffene auf ihr Recht, einen Anwalt zur Anhörung hinzuzuziehen, zu verzichten bereit war, wenn ihr keine Verfahrenskostenhilfe gewährt werde (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 7).

    (2) Der Haftrichter hätte die Betroffene daher fragen müssen, ob ein Anwalt kontaktiert werden solle, oder ihr hierzu Gelegenheit geben müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 7, und vom 25. August 2020 - XIII ZB 99/19, juris Rn. 11).

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 84/19

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft; Prüfung des Vorliegens eines zulässigen

    a) Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20; vom 27. September 2018 - V ZB 96/18, juris Rn. 7 ff.; vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 4, und vom 12. November 2019 - XIII ZB 34/19, juris Rn. 7).

    Seine Bitte um Teilnahme eines konkret benannten Rechtsanwalts ließ erkennen, dass es ihm darum ging, einen Beistand - unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe - zu dem Termin hinzuzuziehen (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 5, und vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 5).

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 144/17

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung einer Sicherungshaft;

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZA 2/10, juris Rn. 10, vom 31. Januar 2012 - V ZB 117/11, juris Rn. 4, vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8, vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 u. 20 mwN und vom 22. August 2019 - V ZB 39/19, juris Rn. 4).

    Deshalb muss das Gericht in einem solchen Fall durch seine Verfahrensgestaltung sicherstellen, dass der Betroffene mit seinem Rechtsanwalt Kontakt aufnehmen und klären kann, ob der Rechtsanwalt eine Teilnahme an der Anhörung ermöglichen oder einen Vertreter damit beauftragen wird; ggf. ist ein neuer Anhörungstermin zu bestimmen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, NVwZ 2016, 1430 Rn. 6 und vom 25. Oktober 2018 - V ZB 69/18, InfAuslR 2019, 152 Rn. 5).

  • BGH, 11.10.2017 - V ZB 167/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung der Haftfortdauer bei Nichtteilnahme des

    Der Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert einem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und diesen zu der Anhörung hinzuzuziehen (Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 8; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 6 und 20 mwN).

    Es kommt nicht darauf an, ob die Anordnung der Haft auf dem Fehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 32/14, FGPrax 2014, 228 Rn. 7 f.; Beschluss vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, InfAuslR 2016, 381 Rn. 13; Beschluss vom 13. Juli 2017 - V ZB 89/16, juris Rn. 5).

  • LG Braunschweig, 16.01.2019 - 8 T 664/18
    Etwas anderes, nämlich eine Rechtswidrigkeit der Haft nur auf Grund des Verfahrensfehlers selbst, ist gemäß der ständigen Rechtsprechung des BGH nur dann gegeben, wenn der Verfahrensfehler von derartigem Gewicht ist, das durch ihn das ganze Verfahren rechtswidrig ist (vgl. BGH, Beschl. v. 20.5.2016 - V ZB 140/15).

    Richtigerweise wird man den Wunsch des Betroffenen von Rechtsanwalt ... vertreten zu werden als konkludente Stellung eines Prozesskostenhilfeantrags auslegen müssen, welchen das Amtsgericht hätte bescheiden müssen (vgl. BGH, Beschl. v. 20.5.2016 - V ZB 140/15).

    Diese ist auch in Haftsachen notwendig (BGH, Beschl. v. 20.5.2016 - V ZB 140/15).

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen

    Dabei legt die Rechtsprechung für den Bereich der Abschiebehaft strenge Maßstäbe an die diesbezügliche Verfahrensgestaltung an, etwa indem sie dem Gericht bei Kenntnisnahme von der Vertretung durch einen Rechtsanwalt erst im Termin auferlegt, diesen über den Verfahrensstand zu informieren und die Teilnahme an der Anhörung zu ermöglichen (BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2016 - V ZB 140/15, juris Rn. 6 f.; vom 4. Juli 2019 - V ZB 19/19, juris Rn. 4).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 89/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Gerichtliche Vereitelung der

  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 19/19

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Rücküberstellung eines Betroffenen in die

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 34/19

    Vertretung eines Betroffenen durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl zur Wahrung

  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 69/18

    Setzen eines Rechtsanwalts eines Betroffenen in Kenntnis von dem Anhörungstermin

  • LG Ingolstadt, 04.08.2020 - 22 T 1834/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Asylverfahren,

  • BGH, 16.11.2017 - V ZB 78/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Konkludente Stellung eines Antrags

  • LG Traunstein, 22.06.2017 - 4 T 1047/17

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Verlängerung der Sicherungshaft

  • BGH, 22.11.2023 - XIII ZB 31/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • BGH, 22.11.2023 - XIII ZB 42/22

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18

    Darlegung und Begründung des Haftantrags i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft bei

  • BGH, 20.07.2021 - XIII ZB 98/19

    Überstellungshaftsache: Rechtsbeschwerde gegen die unterbliebene Beteiligung des

  • BGH, 08.02.2018 - V ZB 92/17

    Rechtswidrigkeit der Haftverlängerung zur Sicherung der Abschiebung wegen eines

  • BGH, 26.01.2021 - XIII ZB 117/19

    Rechtsbeschwerde eines srilankischen Staatsangehörigen wegen der Verletzung

  • BGH, 21.03.2023 - XIII ZB 22/22

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die

  • BGH, 12.09.2023 - XIII ZA 6/23

    Zurückweisung des Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die

  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 12/19

    Rechtmäßige Anordnung der Sicherungshaft bis zur Rückführung eines abgelehnten

  • LG Hamburg, 11.01.2018 - 329 T 99/17

    Rechtswidrigkeit bzw. Rechtmäßigkeit der Sicherungshaft, Vorliegen der

  • LG Traunstein, 28.04.2017 - 4 T 939/17

    Einreise bei Kontrollen im fahrenden Zug

  • LG Ingolstadt, 03.03.2020 - 21 T 1715/19

    Einreise, Abschiebung, Beschwerde, Italien, Bescheid, Ausreise, Anordnung,

  • LG Traunstein, 03.11.2017 - 4 T 1910/17

    Antrag auf vorläufige Freiheitsentziehung rechtfertigt keine

  • LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17

    Keine Prüfung der Zulässigkeit der Abschiebung ins Heimatland im

  • LG Traunstein, 16.02.2017 - 4 T 4506/15

    Haft zur Sicherung der Abschiebung

  • LG Traunstein, 06.04.2017 - 4 T 273/17

    Keine Ladung des Verfahrensbevollmächtigten zum Anhörungstermin

  • LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16

    Kein Verbrauch der Abschiebungsandrohung bei Ausreise in einen Drittstaat

  • LG Traunstein, 09.12.2016 - 4 T 3891/16

    Anordnung von Zurückweisungshaft

  • LG Verden, 12.02.2020 - 6 T 185/19
  • LG Traunstein, 02.09.2020 - 4 T 1968/20

    Begründung der Rechtsbeschwerde, Rechtsbeschwerdegrund,

  • LG Bamberg, 09.08.2019 - 43 T 115/19

    Abschiebungshaft

  • LG Bonn, 12.07.2018 - 4 T 66/18
  • LG Münster, 27.03.2017 - 5 T 160/17
  • LG Traunstein, 09.12.2016 - 4 T 3893/16

    Anordnung von Zurückweisungshaft

  • LG Bielefeld, 09.04.2021 - 23 T 423/20
  • LG Bonn, 12.12.2018 - 4 T 380/18
  • LG Regensburg, 30.06.2020 - 53 T 120/20

    Abschiebungshaft: Von der Behörde pflichtwidrig unterlassene Beendigung der

  • LG Kassel, 02.08.2019 - 3 T 313/19

    Abschiebungshaft, Prozessbevollmächtigte, Verfahrenspfleger, Telefonanruf,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht