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   BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16   

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https://dejure.org/2017,28271
BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16 (https://dejure.org/2017,28271)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2017 - V ZB 146/16 (https://dejure.org/2017,28271)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 (https://dejure.org/2017,28271)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 420 Abs 1 S 1 FamFG, § 420 Abs 2 FamFG, § 30 Abs 3 IfSG, Art 104 Abs 1 S 1 GG
    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des Betroffenen

  • IWW

    § 30 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG), § ... 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 417 Abs. 2 Nr. 4 FamFG, § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 420 Abs. 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit (hier: offene Lungentuberkulose); Ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter; Beleg des Ausschlusses der Anhörung wegen ...

  • rewis.io

    Unterbringungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 420 Abs. 2
    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit (hier: offene Lungentuberkulose); Ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter; Beleg des Ausschlusses der Anhörung wegen ...

  • rechtsportal.de

    FamFG § 417 Abs. 2 Nr. 4 ; FamFG § 420 Abs. 2
    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit (hier: offene Lungentuberkulose); Ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter; Beleg des Ausschlusses der Anhörung wegen ...

  • datenbank.nwb.de

    Freiheitsentziehungssache: Persönliche Anhörung trotz ansteckender Krankheit des Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betreuungsrichter leben gefährlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Persönliche Anhörung des von einer Freiheitsentziehung Betroffenen trotz dessen ansteckender Krankheit

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.08.2017)

    Zwangseinweisung: Anhörung auch bei ansteckenden Kranken Pflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Freiheitsentziehung betroffene Person muss trotz ansteckender Krankheit bei möglichem Gesundheitsschutz der anhörenden Richter angehört werden - Eine Anhörung ausschließende Infektionsgefahr muss durch ärztliches Gutachten belegt sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1090
  • FGPrax 2017, 260
  • FamRZ 2017, 1854
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG erfordert eine Anhörung des Betroffenen zu ergänzenden Angaben der Behörde, die Lücken des Antrages auf eine freiheitsentziehende Maßnahme schließen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 27. April 2011 - V ZB 71/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 juris Rn. 13; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 zu entsprechenden richterlichen Tatsachenfeststellungen).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Dieser Mangel kann nur mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 23).
  • BGH, 11.05.2011 - V ZB 265/10

    Ausländerrecht: Prognose über mögliche Abschiebung innerhalb der angeordneten

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Der Antrag ist dem Rechtsschutzziel entsprechend dahingehend auszulegen, dass die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen des Amtsgerichts und des Beschwerdegerichts verlangt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2011 - V ZB 265/10, FGPrax 2011, 201 Rn. 6).
  • BGH, 06.03.2014 - V ZB 17/14

    Beschwerdeverfahren gegen eine Abschiebungshaftanordnung: Beschlussergänzung

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Die Aufhebung der amtsgerichtlichen Entscheidung durch das Beschwerdegericht beseitigt nicht das Interesse an der Feststellung ihrer Rechtswidrigkeit, da das Ziel eines solchen Antrages die Rehabilitierung des Betroffenen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. März 2014 - V ZB 17/14, juris Rn. 6).
  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG erfordert eine Anhörung des Betroffenen zu ergänzenden Angaben der Behörde, die Lücken des Antrages auf eine freiheitsentziehende Maßnahme schließen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 27. April 2011 - V ZB 71/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 juris Rn. 13; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 zu entsprechenden richterlichen Tatsachenfeststellungen).
  • BGH, 27.04.2011 - V ZB 71/11

    Fehlen in einem Abschiebungshaftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen der

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG erfordert eine Anhörung des Betroffenen zu ergänzenden Angaben der Behörde, die Lücken des Antrages auf eine freiheitsentziehende Maßnahme schließen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 27. April 2011 - V ZB 71/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 juris Rn. 13; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 zu entsprechenden richterlichen Tatsachenfeststellungen).
  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG erfordert eine Anhörung des Betroffenen zu ergänzenden Angaben der Behörde, die Lücken des Antrages auf eine freiheitsentziehende Maßnahme schließen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 27. April 2011 - V ZB 71/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 juris Rn. 13; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 zu entsprechenden richterlichen Tatsachenfeststellungen).
  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 22.06.2017 - V ZB 146/16
    Die nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG zu beachtende Verfahrensvorschrift des § 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG erfordert eine Anhörung des Betroffenen zu ergänzenden Angaben der Behörde, die Lücken des Antrages auf eine freiheitsentziehende Maßnahme schließen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 27. April 2011 - V ZB 71/11, juris Rn. 10; Beschluss vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10 juris Rn. 13; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 f. Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 9 zu entsprechenden richterlichen Tatsachenfeststellungen).
  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Denn die Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einschränkend dahin auszulegen, dass die ansteckende Krankheit des Betroffenen für sich genommen kein Grund ist, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen, und eine Infektionsgefahr, die eine Anhörung ausschließt, durch ein ärztliches Gutachten zu belegen ist (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 - NJW-RR 2017, 1090 Rn. 10 mwN).
  • AG Brandenburg, 06.04.2020 - 85 XVII 69/20

    Bestellung eines Betreuers: Absehen von der persönlichen Anhörung eines

    Wenn die Betroffene und/oder das medizinische/pflegerische Personal an dem ansteckenden Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 leidet, ist dies nämlich auch ein Grund, von der persönlichen Anhörung abzusehen ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23; Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1; Windau , NZFam 2020, Seiten 269 f.; ).

    Insofern bestehen also derzeitig gerade keine ausreichenden Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der Betroffenen, des anhörenden Richters, des eingebundenen Personals der jeweiligen Einrichtung sowie des Verfahrenspflegers ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23 Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1 ).

    Aus diesen Gründen wird derzeitig ( BGH , Beschluss vom 22.06.2017, Az.: V ZB 146/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seite 1090; BGH , Beschluss vom 28.09.2016, Az.: XII ZB 269/16, u.a. in: NJW 2017, Seiten 77 f.; LG Köln , Beschluss vom 29.04.2016, Az.: 39 T 48/16, u.a. in: StraFo 2016, Seiten 299 f.; AG Dresden , Beschluss vom 23.03.2020, Az.: 404 XVII 80/20, u.a. in: BeckRS 2020, Nr. 4228 = "juris"; Giers , in: Keidel, FamFG-Kommentar, 20. Auflage, 2019, § 278, Rn. 23 Drews , in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 420 FamFG, Rn. 18; Dr. J. Grotkopp , FamRZ, in: https://www.famrz.de/files/Media/dokumente/pdfs/famrz-beitrag-grotkopp-corona.pdf?utm_source=sondernewsletter&utm_medium=email&utm_campaign=famrz-sondernewsletter-1-2020-corona#page=1 ) aufgrund der im Übrigen erlangten Erkenntnissen des Gerichts sowie der Aktenlage und weiterer Ermittlungen des Gerichts hier nunmehr entschieden.

  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 220/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einschränkend dahin auszulegen, dass die ansteckende Krankheit des Betroffenen für sich genommen kein ausreichender Grund ist, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen und eine - die Anhörung ausschließende - Infektionsgefahr durch ein ärztliches Gutachten belegt ist (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 - NJW-RR 2017, 1090 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 46/22

    Revision gegen die Unterlassung der persönlichen Anhörung eines Asylsuchenden vor

    aa) Obwohl der Wortlaut dieser Bestimmung nur auf das Vorliegen der Erkrankung abstellt, besteht Einigkeit, dass die Vorschrift im Hinblick auf den schwerwiegenden Grundrechtseingriff einer Freiheitsentziehung einschränkend auszulegen ist (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16, FGPrax 2017, 260 Rn. 10 mwN).

    Dass der Betroffene an einer ansteckenden Krankheit leidet, ist kein Grund, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 7. September 2007, BT-Drucks. 16/6308, S. 292; BGH, FGPrax 2017, 260 Rn. 10 mwN).

  • LG Dresden, 06.04.2020 - 2 T 200/20

    Betreuungsverfahren - persönliche Anhörung während der Corona-Pandemie

    Allerdings darf die Anhörung nicht unterbleiben, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz des anhörenden Richters bestehen (vgl. dazu BGH Beschluss vom 22.6.2017, - V ZB 146/16, NJW-RR 2017, 1090).
  • LG Freiburg, 19.05.2020 - 4 T 98/20

    Anhörungspflichten des Gerichts in Unterbringungsverfahren bei gebotenem

    Selbst wenn eine Infektion vorläge, ist das nach der Gesetzesbegründung zu § 420 Abs. 2 FamFG (BT-Drs. 16/6308, S. 292) noch kein ausreichender Grund, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen (ausdrücklich: BGH, FGPrax 2017, 260 Rn. 10).
  • OLG Celle, 05.01.2018 - 22 W 9/17

    Voraussetzungen der Anordnung von Ersatzzwangshaft gemäß § 68 Nds. SOG;

    Bei einer Freiheitsentziehung handelt es sich um einen so erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte eines Betroffenen, dass eine persönliche Anhörung nur ganz ausnahmsweise unterbleiben kann, um das rechtliche Gehör des Betroffenen zu gewährleisten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16 - juris: Rn. 10).
  • OLG Stuttgart, 15.12.2020 - 4 Ws 267/20

    Verpflichtung zu einer mündlichen Anhörung des Verurteilten angesichts der

    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Unterbringungssachen zudem einschränkend dahin auszulegen, dass die ansteckende Krankheit des Anzuhörenden für sich genommen kein ausreichender Grund ist, von seiner persönlichen Anhörung abzusehen, wenn ausreichende Möglichkeiten zum Schutz der Gesundheit der anhörenden Richter bestehen und eine - die Anhörung ausschließende - Infektionsgefahr durch ein ärztliches Gutachten belegt ist (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2017 - V ZB 146/16, juris, Rn. 10 mwN).
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