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BGH, 26.06.2003 - V ZB 15/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Bestimmung des Beschwerdewerts; Berechnung des Streitwerts bei vorübergehend wiederkehrenden Leistungen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Streitwert für vorübergehend wiederkehrende Leistungen
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 3
Bestimmung des Beschwerdewerts in der Berufungsinstanz - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 124/87
Anforderungen an die Begründung der Verwerfung einer Berufung; Ermessen des …
Auszug aus BGH, 26.06.2003 - V ZB 15/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Berufungsgericht bei der Bestimmung des Beschwerdewerts nicht an die Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht gebunden (Beschl. v. 16. Dezember 1987, IVb ZB 124/87, NJW-RR 1988, 836, 837; Beschl. v. 25. September 1991, XII ZB 61/91, FamRZ 1992, 169). - BGH, 06.11.1961 - III ZR 143/60
Amtsspflichtwidrige Streitwertfestsetzung
Auszug aus BGH, 26.06.2003 - V ZB 15/03
Die Berechnung des Streitwerts bei vorübergehend wiederkehrenden Leistungen richtet sich deshalb nicht nach § 9 ZPO, weil diese Vorschrift gedanklich ein Recht voraussetzt, das eine Dauer von mindestens 3 1/2 Jahren haben kann (BGHZ 36, 144, 147; … - BGH, 25.09.1991 - XII ZB 61/91
Beschwer: Herausgabe - Urkunde
Auszug aus BGH, 26.06.2003 - V ZB 15/03
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist das Berufungsgericht bei der Bestimmung des Beschwerdewerts nicht an die Streitwertfestsetzung durch das erstinstanzliche Gericht gebunden (Beschl. v. 16. Dezember 1987, IVb ZB 124/87, NJW-RR 1988, 836, 837; Beschl. v. 25. September 1991, XII ZB 61/91, FamRZ 1992, 169).