Rechtsprechung
BGH, 26.06.1986 - V ZB 15/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- RA Kotz
Verspätete Anfechtung eines Schlussurteils bei rechtzeitiger Anfechtung eines Teilurteils
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anfechtung - Teilurteil - Rechtskraft - Verschulden
Papierfundstellen
- VersR 1986, 1210
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55
Kostenentscheidung im Schlußurteil
Auszug aus BGH, 26.06.1986 - V ZB 15/86
Die rechtzeitige Anfechtung des Teilurteils des Landgerichts vom 5. Februar 1982 hat den Eintritt der formellen Rechtskraft des Schlußurteils nicht gehemmt; dazu bedarf es vielmehr der gesonderten Berufung auch gegen das Schlußurteil (BGHZ 20, 253; BGH Beschl. v. 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428). - BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77
Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil
Auszug aus BGH, 26.06.1986 - V ZB 15/86
Die rechtzeitige Anfechtung des Teilurteils des Landgerichts vom 5. Februar 1982 hat den Eintritt der formellen Rechtskraft des Schlußurteils nicht gehemmt; dazu bedarf es vielmehr der gesonderten Berufung auch gegen das Schlußurteil (BGHZ 20, 253; BGH Beschl. v. 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428). - BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79
Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten …
Auszug aus BGH, 26.06.1986 - V ZB 15/86
Die zulässige sofortige Beschwerde (§§ 519 b Abs. 2, 547, 577 ZPO) und der Wiedereinsetzungsantrag (§§ 233 ff, 85 Abs. 2 ZPO) der Beklagten, über den hier der Bundesgerichtshof als Beschwerdegericht zu entscheiden hat (vgl. BGH Beschl. v. 30. Januar 1980 - IV ZB 164/79 - NJW 1980, 1168), können keinen Erfolg haben.
- BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10
Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung
Daran ist der Senat gebunden (vgl. BGH 9. April 1956 - II ZR 135/55 - BGHZ 20, 253; 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428 und 26. Juni 1986 - V ZB 15/86 - VersR 1986, 1210; noch aA RAG 7. August 1940 - RAG 258/39 - RAGE 23, 289) . - BAG, 14.12.2011 - 5 AZR 406/10
Ergänzungsurteil - Kosten
Der Senat hat, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, bewußt über die die Klage auf Überstundenvergütung betreffenden erst- und zweitinstanzlichen Kosten nicht befunden, weil das Landesarbeitsgericht darüber - ohne den Ausgang des Revisionsverfahrens abzuwarten - in einem rechtskräftigen Schlussurteil vom 18. August 2010 mitentschieden hatte und der Senat daran gebunden war (vgl. BGH 9. April 1956 - II ZR 135/55 - BGHZ 20, 253; 9. November 1977 - VIII ZB 36/77 - WM 1977, 1428; 26. Juni 1986 - V ZB 15/86 - VersR 1986, 1210) . - BGH, 16.11.2000 - V ZB 48/00
Kostenentscheidung im Schlußurteil nach Anfechtung eines Teilurteils
Die Fristversäumung beruht auf einem Verschulden des Prozeßbevollmächtigten des Beklagten, das dieser sich nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß (vgl. Senat, Beschl. v. 26. Juni 1986, V ZB 15/86, VersR 1986, 1210).Wie auch der Beklagte nicht in Abrede stellt, entspricht es seit langem gefestigter Rechtsprechung, daß die erst in einem Schlußurteil ergangene Kostenentscheidung von der Partei, die ein zuvor erlassenes Teilurteil angegriffen hat, selbständig mit einem Rechtsmittel angefochten werden kann (BGHZ 19, 173, 174 f; 29, 126, 127), und auch angefochten werden muß, um zu verhindern, daß die Kostenentscheidung in Rechtskraft erwächst (BGHZ 20, 253, 254; Senat, Beschl. v. 26. Juni 1986, aaO).
- OLG Nürnberg, 24.03.2014 - 8 U 2132/13
Klage gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Teilurteil bei objektiver …
Die rechtzeitige Anfechtung des Teilurteils hemmt nicht den Eintritt der Rechtskraft des Schlussurteils (BGH, Beschluss vom 26.06.1986, Az. V ZB 15/86).