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   BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12   

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BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12 (https://dejure.org/2013,20204)
BGH, Entscheidung vom 04.07.2013 - V ZB 151/12 (https://dejure.org/2013,20204)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 2013 - V ZB 151/12 (https://dejure.org/2013,20204)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2329 Abs 1 BGB, § 720a ZPO, § 864 Abs 2 ZPO, § 867 Abs 1 ZPO
    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Grundstücksmiteigentumsanteil nach Vereinigung zu aller Grundstücksteile zu Alleineigentum; Sicherungsvollstreckung und Grundbucheintragung einer Zwangshypothek aus einem Duldungstitel

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit eines Pflichtteilsberechtigten zur Vollstreckung in dem von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Vollstreckung in einen Miteigentumsanteil bei Verschmelzung zum Alleineigentum des Begünstigten; §§ 1113, 2329 BGB; 720a, 867 Abs. 2 ZPO

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Miteigentumsanteil; Duldungstitel als Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek und Durchführung der Sicherungsvollstreckung; Pflichtteilergänzungsanspruch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 2329 Abs. 1; ZPO § 720a, § 864 Abs. 2, § 867 Abs. 1
    Sicherungsvollstreckung und Eintragung einer Zwangshypothek aufgrund Duldungstitels

  • rewis.io

    Zwangsvollstreckung des Pflichtteilsberechtigten in einen verschenkten Grundstücksmiteigentumsanteil nach Vereinigung zu aller Grundstücksteile zu Alleineigentum; Sicherungsvollstreckung und Grundbucheintragung einer Zwangshypothek aus einem Duldungstitel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2329 Abs. 1; ZPO § 864 Abs. 2
    Möglichkeit eines Pflichtteilsberechtigten zur Vollstreckung in dem von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Alleineigentum durch Schenkung: Miteigentumsanteil wird fingiert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Vollstreckung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs in den vom Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Möglichkeit eines Pflichtteilsberechtigten zur Vollstreckung in dem von dem Erblasser verschenkten Miteigentumsanteil an einem Grundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3786
  • MDR 2013, 1174
  • DNotZ 2014, 108
  • FGPrax 2013, 189
  • NJ 2013, 471
  • FamRZ 2013, 1734
  • WM 2013, 1714
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 23.05.1958 - V ZB 12/58

    Zwangshypothek und Zwischenverfügung

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Die Eintragung einer Zwangshypothek ist zugleich Grundbuchgeschäft und Vollstreckungsmaßnahme, für deren Vornahme das Grundbuchamt die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung selbständig zu prüfen hat (Senat, Beschlüsse vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 27, 310, 313 und vom 13. September 2001 - V ZB 15/01, BGHZ 148, 392, 394).

    Eine solche Verteilung ist zwingend, weil das Gesetz eine Gesamtzwangshypothek nicht kennt (Senat, Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 28, 310, 314; BGH, Beschluss vom 14. März 1991 - IX ZR 300/90, NJW 1991, 2022).

    In diesen Fällen kommt auch eine rangwahrende Zwischenverfügung nach § 18 GBO durch das Grundbuchamt nicht in Betracht, weil nicht ein der Eintragung der Zwangshypotheken entgegenstehendes Hindernis vorliegt, sondern es an einer Voraussetzung für den Beginn der Zwangsvollstreckung fehlt, was zur Zurückweisung des Vollstreckungsantrags führt (Senat, Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 28, 310, 313 ff.).

    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass in diesen Fällen eine Aufklärungsverfügung des Grundbuchamts in Betracht kommt (Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 28, 310, 315).

    Die Folgen eines unterbliebenen Hinweises, der - wäre er erteilt worden - nach dem Vorbringen in der Rechtsbeschwerde zu einer Beseitigung des Mangels geführt hätte, sind von dem Rechtsbeschwerdegericht aber dadurch zu beheben, dass die auf Rechtsfehlern beruhenden Entscheidungen des Beschwerdegerichts und des Grundbuchamts aufzuheben sind und die Sache an das Grundbuchamt zur nochmaligen Prüfung und Entscheidung auf der Grundlage eines von dem Gläubiger um die Aufteilung nach § 867 Abs. 2 ZPO ergänzten Antrags zurückzuverweisen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 27, 310, 317).

  • BGH, 10.11.1958 - III ZR 118/57

    Traktorunfall bei Heranziehung zu Spanndiensten

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Eine solche Verteilung ist zwingend, weil das Gesetz eine Gesamtzwangshypothek nicht kennt (Senat, Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 28, 310, 314; BGH, Beschluss vom 14. März 1991 - IX ZR 300/90, NJW 1991, 2022).

    In diesen Fällen kommt auch eine rangwahrende Zwischenverfügung nach § 18 GBO durch das Grundbuchamt nicht in Betracht, weil nicht ein der Eintragung der Zwangshypotheken entgegenstehendes Hindernis vorliegt, sondern es an einer Voraussetzung für den Beginn der Zwangsvollstreckung fehlt, was zur Zurückweisung des Vollstreckungsantrags führt (Senat, Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 28, 310, 313 ff.).

    Der Senat hat bereits ausgeführt, dass in diesen Fällen eine Aufklärungsverfügung des Grundbuchamts in Betracht kommt (Beschluss vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 28, 310, 315).

  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 98/94

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ohne

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass unter einer Geldforderung im Sinne der §§ 803 ff. ZPO nicht nur eine auf Leistung in Geld gerichtete Forderung, sondern auch die Haftung für eine Geldleistung zu verstehen sei (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, BGHZ 103, 30, 37; BayObLG, Rpfleger 1995, 305), weshalb auch aus einem Duldungstitel die Vollstreckung in das haftende Grundstück nach §§ 866, 867 ZPO durch Eintragung einer Zwangshypothek erfolgen könne (Rosenberg/Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 69 Rn. 5 i.V.m. § 48 Rn. 6; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 720a Rn. 2 i.V.m. vor §§ 803 bis 882a Rn. 3).

    Das Beschwerdegericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass in den von dem Senat (Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, aaO) und dem ehemaligen Bayerischen Obersten Landgericht (Rpfleger 1995, 305) entschiedenen Fällen, den Zwangshypotheken auch Zahlungstitel zugrunde lagen.

    Zu den Geldforderungen im Sinne des Zwangsvollstreckungsrechts gehörten auch bei der Sicherungsvollstreckung nicht nur die Forderungen auf Leistung in Geld, sondern ebenso auch die auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen einer Geldforderung gerichteten Ansprüche (BayObLG, Rpfleger 1995, 305; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 70. Aufl., § 720a Rn. 3; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 720a Rn. 2; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 34. Aufl., § 720a Rn. 1; Wieczorek/Schütze/Heß, ZPO, 3. Aufl., § 720a Rn. 3; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 720a Rn. 2).

  • BGH, 18.12.1987 - V ZR 163/86

    Pfändung von Eigentümergrundschulden durch die Finanzbehörde

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass unter einer Geldforderung im Sinne der §§ 803 ff. ZPO nicht nur eine auf Leistung in Geld gerichtete Forderung, sondern auch die Haftung für eine Geldleistung zu verstehen sei (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, BGHZ 103, 30, 37; BayObLG, Rpfleger 1995, 305), weshalb auch aus einem Duldungstitel die Vollstreckung in das haftende Grundstück nach §§ 866, 867 ZPO durch Eintragung einer Zwangshypothek erfolgen könne (Rosenberg/Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., § 69 Rn. 5 i.V.m. § 48 Rn. 6; Walker in Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, 5. Aufl., § 720a Rn. 2 i.V.m. vor §§ 803 bis 882a Rn. 3).

    Das Beschwerdegericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass in den von dem Senat (Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, aaO) und dem ehemaligen Bayerischen Obersten Landgericht (Rpfleger 1995, 305) entschiedenen Fällen, den Zwangshypotheken auch Zahlungstitel zugrunde lagen.

    Da die Zivilprozessordnung zudem die Duldungs- und Zahlungsansprüche in ihrer Vollstreckbarkeit (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) weitgehend gleichstellt (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, BGHZ 103, 30, 37 unter Verweisung auf RGZ 103, 137, 139), erfolgt auch die zwangsweise Durchsetzung eines Duldungsanspruchs, der auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, nach den §§ 803 ff. ZPO und nicht nach den nicht passenden §§ 883 bis 898 ZPO.

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 14/05

    Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung; Zustellung der Vollstreckungsklausel

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Auch die nach dieser Vorschrift zulässigen Maßnahmen sind solche der Zwangsvollstreckung, für welche die gesetzlich bestimmten Voraussetzungen vorliegen müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 14/05, Rpfleger 2005, 547, 548; Fölsch, NJW 2009, 1128, 1129; MünchKomm-ZPO/Götz, 4. Aufl., § 720a Rn. 3; Wieczorek/Schütze/Heß, ZPO, 3. Aufl., § 720a Rn. 6); deren Vorliegen hat das Grundbuchamt festzustellen.

    Der Gläubiger soll nach § 720a ZPO auf Grund des vorläufig vollstreckbaren Titels - auch ohne vorherige Sicherheitsleistung - das Schuldnervermögen arrestieren können (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Juli 2005 - VII ZB 14/05, Rpfleger 2005, 547, 548).

  • OLG Schleswig, 10.09.2010 - 2 W 98/10

    Zwangssicherungshypothek auf ehemaligem Miteigentumsanteil

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Die hier beantragte erstmalige Belastung eines Bruchteils des Alleineigentums der Beteiligten zu 2 ist dagegen auch nach dieser Vorschrift grundsätzlich nicht zulässig (OLG Schleswig, FGPrax 2011, 69, 70).

    Die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung in den ehemaligen Miteigentumsanteil des Erblassers ist schließlich bejaht worden, wenn der Erbe, der mit dem Erbfall Alleineigentümer geworden ist, infolge einer von ihm geltend gemachten Haftungsbeschränkung nach § 1990 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Gläubiger den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben hat (OLG Schleswig, FGPrax 2011, 69, 70).

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Die Eintragung einer Zwangshypothek ist zugleich Grundbuchgeschäft und Vollstreckungsmaßnahme, für deren Vornahme das Grundbuchamt die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung selbständig zu prüfen hat (Senat, Beschlüsse vom 23. Mai 1958 - V ZB 12/58, BGHZ 27, 310, 313 und vom 13. September 2001 - V ZB 15/01, BGHZ 148, 392, 394).

    Das Grundbuchamt hat nach einem Antrag gemäß § 867 Abs. 1 Satz 1 ZPO als Vollstreckungsvoraussetzung insbesondere zu prüfen, ob ein geeigneter Vollstreckungstitel vorliegt (Senat, Beschluss vom 13. September 2001 - V ZB 15/01, BGHZ 148, 392, 396).

  • OLG Frankfurt, 14.01.1987 - 20 W 4/87
    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    § 864 Abs. 2 Fall 1 ZPO schließt die Zwangsvollstreckung in einen Bruchteil eines im Alleineigentum stehenden Grundstücks grundsätzlich aus (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 463, 464; OLG Oldenburg, ZIP 1996, 175).

    a) Nach einer Auffassung (KG, KGJ 29, A 247, 249; KGJ 37, A 303, 306; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 463, 464; Hintzen, ZIP 1991, 474, 476; ders. in Hintzen/Wolf, Zwangsvollstreckung, -versteigerung, -verwaltung, Rn. 10, 18; Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., "Zwangssicherungshypothek", Rn. 9; Wieczorek/Schütze/Storz, ZPO, 3. Aufl., § 867 Rn. 20) soll ein solcher Titel allein keine hinreichende Grundlage für die Eintragung einer Zwangshypothek auf dem Grundstück des Schuldners sein.

  • RG, 04.11.1921 - VII 134/21

    Mietepfändung. Beschlagnahme; Mehrheit von Pfändungen

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Da die Zivilprozessordnung zudem die Duldungs- und Zahlungsansprüche in ihrer Vollstreckbarkeit (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) weitgehend gleichstellt (vgl. Senat, Urteil vom 18. Dezember 1987 - V ZR 163/86, BGHZ 103, 30, 37 unter Verweisung auf RGZ 103, 137, 139), erfolgt auch die zwangsweise Durchsetzung eines Duldungsanspruchs, der auf Zahlung einer Geldsumme gerichtet ist, nach den §§ 803 ff. ZPO und nicht nach den nicht passenden §§ 883 bis 898 ZPO.

    Der Duldungsanspruch wird demzufolge bei der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen durch Pfändung (§ 803 ZPO) und bei der in das unbewegliche Vermögen nach der Vorschrift in § 866 ZPO vollstreckt, was dem Gläubiger auch die Möglichkeit zur Pfändung durch Eintragung einer Zwangshypothek eröffnet (vgl. RGZ 103, 137, 139).

  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 228/04

    Unanfechtbare Aufklärungsverfügung bei Vollstreckung durch Grundbuchamt -

    Auszug aus BGH, 04.07.2013 - V ZB 151/12
    Liegt ein solches Vollstreckungshindernis vor, so sind das Grundbuchamt und im Beschwerdeverfahren auch das Beschwerdegericht grundsätzlich verpflichtet, vor einer Zurückweisung des Antrags den Gläubiger auf diesen Mangel hinzuweisen (vgl. BayObLG, Rpfleger 2005, 250, 251; OLG Jena, Rpfleger 2002, 355, 356, OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. April 2011 - 20 W 128/11, Rn. 9 juris; KEHE/Hartmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 18 GBO Rn. 76; PG/Zempel, ZPO, 5. Aufl., § 867 Rn. 22; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 18 Rn. 46; Stöber, ZVG, 20. Aufl., Einl. Rn. 65.1).
  • BGH, 14.03.1991 - IX ZR 300/90

    Belastung mehrerer Grundstücke mit einer Zwangssicherungshypothek

  • BGH, 26.10.2006 - I ZB 113/05

    Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Rahmen der Sicherungsvollstreckung

  • LG Oldenburg, 30.11.1982 - 5 T 408/82
  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 128/11

    Fehlende Verteilung nach § 867 II ZPO als vollstreckungsrechtlicher Mangel

  • OLG Jena, 28.02.2002 - 6 W 787/01

    Hinweispflicht bei Zwangshypothek

  • BGH, 04.06.1955 - IV ZR 183/54

    Pflichtteilsergänzung wegen Schenkung

  • BGH, 10.11.1982 - IVa ZR 29/81

    Pflichtteilsergänzung durch den (pflichtteilsberechtigten) beschenkten Erben

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

  • OLG Celle, 03.11.2004 - 4 W 201/04

    Anfechtung der Übertragung einer Miteigentumshälfte; Duldung der

  • OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 W 120/95

    Miteigentumsanteil, Gesamtgrundstück, Sicherungshypothek, Erstreckung

  • OLG Hamm, 27.10.2016 - 10 U 61/07

    Pflichtteilsergänzungsanspruch; Miterben als Gesamtschuldner; Bewertung von

    In seinem Beschluss vom 04.07.2013 (V ZB 151/12, NJW 2013, 3786, 3788) hat der Bundesgerichtshof zu der hier relevanten Frage der Verzinsung des Ergänzungsbetrages zwar nicht ausdrücklich Stellung genommen, gleichwohl aber ausgeführt, dass der Duldungstitel (aufgrund eines Anspruchs nach § 2329 BGB) der Befriedigung einer Geldforderung diene und nach §§ 803 ff. ZPO zu vollstrecken sei.
  • BGH, 23.06.2022 - V ZB 32/21

    Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer

    Daher wird die Zwangsvollstreckung in den nicht mehr bestehenden Miteigentumsanteil in entsprechender Anwendung von § 864 Abs. 2 Fall 2 ZPO in bestimmten Ausnahmefällen zugelassen, etwa wenn der Miteigentumsanteil in anfechtbarer Weise (nach §§ 3 ff. AnfG) erworben worden ist oder wenn der Erbe, der mit dem Erbfall Alleineigentümer geworden ist, infolge einer von ihm geltend gemachten Haftungsbeschränkung nach § 1990 Abs. 1 Satz 2 BGB dem Gläubiger den Nachlass zum Zwecke der Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung herauszugeben hat (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 151/12, NJW 2013, 3786 Rn. 11 mwN).

    Auch bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs, der sich auf einen geschenkten Miteigentumsanteil bezieht, wird der Fortbestand dieses Miteigentumsanteils fingiert (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 151/12, NJW 2013, 3786 Rn. 12).

  • LG Münster, 26.02.2019 - 8 O 218/16

    Vorläufige Vollstreckbarkeit, Sicherheitsleistung, vertretbare Handlung

    Der Gläubiger soll nach § 720 a ZPO auf Grund des vorläufig vollstreckbaren Titels - auch ohne vorherige Sicherheitsleistung - das Schuldnervermögen arrestieren können (vgl. BGH, NJW 2013, 3786, 3788).
  • OLG München, 06.02.2015 - 34 Wx 4/15

    Eintragung einer Zwangshypothek bei Grundschuld an einem damaligen

    So verhält es sich, wenn der Bruchteil zur Zeit der Belastung (nach §§ 1106, 1114, 1192, 1199 BGB) in dem Anteil eines Miteigentümers bestand und sich die Anteile danach in einer Hand vereinigt haben (BGH FGPrax 2013, 189/190; Münzberg in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. § 864 Rn. 17; Zöller/Stöber ZPO 30. Aufl. § 864 Rn. 7).

    Die hier beantragte erstmalige Belastung eines Bruchteils des Alleineigentums ist dagegen auch nach dieser Vorschrift grundsätzlich nicht zulässig (BGH FGPrax 2013, 189/190; OLG Schleswig FGPrax 2011, 69/70).

    Soweit eine entsprechende Anwendung des § 864 Abs. 2 Fall 2 ZPO für einen Vollstreckungszugriff in den nicht mehr bestehenden Miteigentumsanteil in bestimmten Ausnahmefällen anerkannt wird (Erwerb des Miteigentumsanteils in anfechtbarer Weise nach §§ 3 ff. AnfG; vgl. BGHZ 90, 207/214; Vermögensübernahme nach § 419 BGB a. F.; vgl. Münzberg in Stein/Jonas § 864 Rn. 17; Haftungsbeschränkung des Erben bei einem aus dem Nachlass stammenden Miteigentumsbruchteil; vgl. OLG Schleswig, FGPrax 2011, 69/70; Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2329 Abs. 1 BGB im Hinblick auf einen verschenkten - nicht mehr bestehenden - Miteigentumsanteil; vgl. BGH FGPrax 2013, 189), liegen diese anders.

  • BGH, 11.05.2017 - V ZB 175/15

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über die gerichtliche

    Wird - wie hier - die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragt, hat das Grundbuchamt die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung selbständig zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 151/12, ZfIR 2013, 779 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 22.09.2016 - V ZB 125/15

    Zwangsversteigerungsverfahren für ein mit einer Zwangssicherungshypothek

    Die Zwangsversteigerung ist gegenüber der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek eine eigenständige Maßnahme der Zwangsvollstreckung (§ 866 Abs. 1 ZPO, vgl. Senat, Beschluss vom 13. September 2001 - V ZB 15/01, BGHZ 148, 392, 396 f.; Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 151/12, WM 2013, 1714 Rn. 7).
  • OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 239/16

    Grundbuchverfahren: Fiktion des § 894 ZPO einer nach Insolvenzeröffnung

    aa) Das Versäumnisurteil lautet auf Duldung der Zwangsvollstreckung wegen eines bestimmten Anspruchs (auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme) in ein bestimmtes Grundstück (§ 1147 BGB; vgl. BGH FGPrax 2013, 189 Rn. 17).
  • BGH, 13.12.2018 - V ZB 175/15

    Erfassung der Vollziehung eines in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen und in

    Wird - wie hier - die Eintragung einer Sicherungshypothek beantragt, hat das Grundbuchamt die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung selbständig zu prüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Juli 2013 - V ZB 151/12, ZfIR 2013, 779 Rn. 7 mwN).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Den Mangel des Titels hätte das in seiner Funktion als Vollstreckungsorgan angerufene Grundbuchamt beachten müssen (vgl. BGH FGPrax 2013, 189).
  • KG, 19.05.2020 - 1 W 27/20

    Grundstücksbelastung mit Zwangssicherungshypothek: Widerspruch gegen eingetragene

    Die Eintragung einer anfänglichen Gesamtzwangssicherungshypothek, vgl. § 1132 Abs. 1 S. 1 BGB, ist dem Gesetz grundsätzlich fremd (BGH, DNotZ 2014, 108, 114; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1990, 60, 61).
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https://dejure.org/2013,26786
BGH, 09.09.2013 - V ZB 151/12 (https://dejure.org/2013,26786)
BGH, Entscheidung vom 09.09.2013 - V ZB 151/12 (https://dejure.org/2013,26786)
BGH, Entscheidung vom 09. September 2013 - V ZB 151/12 (https://dejure.org/2013,26786)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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