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   BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06   

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https://dejure.org/2007,835
BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06 (https://dejure.org/2007,835)
BGH, Entscheidung vom 29.03.2007 - V ZB 160/06 (https://dejure.org/2007,835)
BGH, Entscheidung vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 (https://dejure.org/2007,835)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 775 Nr. 5, 794 Abs. 1 Nr. 5; BGB §§ 1142, 1150, 1191 ff., 266
    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Ablösung des allein vollstreckbar gestellten "zuletzt zu zahlenden Teilbetrages"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen eines zu zahlenden Teilbetrags einer Grundschuld bei Vorlage eines Nachweises der Einzahlung oder Überweisung; Verrechnung von Zahlungen des Schuldners in der Zwangsvollstreckung auf den titulierten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verrechnung von Teilzahlungen in der Zwangsvollstreckung auf Titel; Ablösung einer Grundschuld

  • Judicialis

    ZPO § 775 Nr. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 775 Nr. 5
    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrages einer Grundschuld; Ablösung der Grundschuld

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO §§ 775 Nr. 5, 794 Abs. 1 Nr. 5; BGB §§ 1142, 1150, 1191 ff., 266
    Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Ablösung des allein vollstreckbar gestellten "zuletzt zu zahlenden Teilbetrages"

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 172, 37
  • NJW 2007, 3645
  • ZIP 2007, 2095
  • MDR 2007, 1038
  • DNotZ 2007, 675
  • NZM 2007, 459
  • FamRZ 2007, 1096 (Ls.)
  • WM 2007, 1127
  • Rpfleger 2007, 488
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.1989 - V ZB 17/88

    Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung wegen eines "zuletzt zu zahlenden

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06
    Ist der Schuldner vollstreckbar verpflichtet, die Zwangsvollstreckung in sein Grundstück wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags einer Grundschuld zu dulden, ist zur Befriedigung des Gläubigers im Sinne von § 775 Nr. 5 ZPO nur die Zahlung dieses Teilbetrags nebst Kosten, nicht aber die vollständige Ablösung der Grundschuld erforderlich (Fortführung von Senat, BGHZ 108, 372).

    (1) Richtig ist allerdings, dass der Senat die Bestellung einer Grundschuld mit einer Vollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO "wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags" als zulässig anerkannt hat (BGHZ 108, 372, 376 ff.).

    Es trifft auch zu, dass ein solcher Zusatz bedeutet, dass Teilzahlungen zuerst auf den nicht titulierten Teil der Grundschuld angerechnet werden sollen (Senat, BGHZ 108, 372, 377).

    Der Senat hat ferner entschieden, dass ein solcher Zusatz weder den Eigentümer noch einen ablöseberechtigten Dritten daran hindert, die Grundschuld nach §§ 1142, 1150 BGB abzulösen, dazu aber vorbehaltlich eines Einverständnisses des Gläubigers eine vollständige Zahlung notwendig ist (BGHZ 108, 372, 379 f.).

    (a) Mit der Zwangsvollstreckungsunterwerfung oder einer Verurteilung des Schuldners wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags will der Gläubiger verhindern, dass der Schuldner gegen eine Vollstreckung mit der Vollstreckungsgegenklage frühere freiwillige Zahlungen einwendet (Senat, BGHZ 108, 372, 377).

    Deshalb gilt die Verrechnungsregelung aus dem Zusatz "zuletzt zu zahlender Teilbetrag" ihrem Sinn nach nur bei Zahlungen außerhalb des Zwangsvollstreckungsverfahrens (Senat, BGHZ 108, 372, 378).

    Aus diesem Grund hat der Senat einer Vollstreckungsunterwerfungsklausel wegen eines zuletzt zu zahlenden Teilbetrags auch die für die Vollstreckung notwendige Bestimmtheit zugebilligt (BGHZ 108, 372, 377).

    Die Grundschuld erlischt in der Zwangsversteigerung insgesamt und nicht nur hinsichtlich des titulierten Teilbetrags (Senat, BGHZ 108, 372, 378; Deutsches Notarinstitut DNotI-Report 1998, 53, 54).

  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06
    Die betreibende Gläubigerin einerseits und die Schuldner andererseits stehen sich jedenfalls im Rechtsbeschwerdeverfahren wie Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung mit ntgegen gesetzten Interessen und Anträgen gegenüber (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143; Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06
    Die betreibende Gläubigerin einerseits und die Schuldner andererseits stehen sich jedenfalls im Rechtsbeschwerdeverfahren wie Parteien im Sinne der Zivilprozessordnung mit ntgegen gesetzten Interessen und Anträgen gegenüber (Senat, Beschl. v. 20. Juli 2006, V ZB 168/05, NJW-RR 2007, 143; Beschl. v. 25. Januar 2007, V ZB 125/05, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • RG, 25.01.1907 - VII 99/06

    Replik der Aufrechnung

    Auszug aus BGH, 29.03.2007 - V ZB 160/06
    Vielmehr macht der Gläubiger von sich aus eine Teilforderung geltend, deren Erfüllung er dann auch annehmen muss (RGZ 66, 266, 271; MünchKomm-BGB/Krüger, 4. Aufl., § 266 Rdn. 21).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 84/16

    Sicherungsgrundschuld: Voraussetzungen der Zwangsversteigerung

    (bb) Zwar könnte er das Verfahren durch die Zahlung der rückständigen Zinsen abwenden (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 2007 - V ZB 160/06, BGHZ 172, 37 Rn. 16).
  • BGH, 15.10.2015 - V ZB 62/15

    Zwangsvollstreckung: Beachtlichkeit der nachgewiesenen Gläubigerbefriedigung bzw.

    Das gilt vor dem Versteigerungstermin, für den § 75 ZVG eine parallele, allerdings auf Zahlungen an das Gericht beschränkte Regelung trifft, auch im Zwangsversteigerungsverfahren (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 2007- V ZB 160/06, BGHZ 172, 37 Rn. 5 zu der Anwendbarkeit von § 775 Nr. 5 ZPO).

    c) Aus dem Beschluss des Senats vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 (BGHZ 172, 37) ergibt sich nichts anderes, weil er einen anderen Sachverhalt betrifft.

  • BGH, 29.03.2018 - I ZB 54/17

    Aufhebung eines erlassenen Haftbefehls bei der Erbringung von Teilleistungen;

    Dementsprechend kann eine Teilleistung entsprechend einer vom Gläubiger - unter Verzicht auf sein gemäß § 266 BGB bestehendes Recht, keine Teilleistungen entgegennehmen zu müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - V ZB 160/06, NJW 2007, 3645 Rn. 12) - vorgenommenen Beschränkung des Vollstreckungsauftrags nicht zur Aufhebung des Haftbefehls wegen Verbrauchs des Titels führen, wie sie der Beschwerdeführer im Streitfall erstrebt hat, sondern allenfalls dazu, dass der Haftbefehl bis zu einem erneuten Vollstreckungsauftrag des Gläubigers nicht vollzogen wird (vgl. LG Stade, DGVZ 1988, 28, 29; LG Frankfurt am Main, DGVZ 2000, 171 f.; Zöller/Seibel aaO § 802g Rn. 20; Fleck in BeckOK.ZPO aaO § 802g Rn. 26; Würdinger in Stein/Jonas aaO § 802g Rn. 43; Paulus in Wieczorek/Schütze aaO § 802g Rn. 14).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 130/19

    Zwangsversteigerungssache in Brandenburg: Einstweilige Einstellung der

    Die Vorschrift gilt grundsätzlich für jede Zwangsvollstreckung einschließlich derjenigen nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 2007 - V ZB 160/06, BGHZ 172, 37 Rn. 5 zu § 775 Nr. 5 ZPO; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - V ZB 62/15, ZfIR 2016, 146 Rn. 6 zu § 775 Nr. 4 ZPO; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZB 131/19, WM 2020, 940 Rn. 7 zu § 775 Nr. 1 ZPO).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 18/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Ablösung von Forderungen durch einen Dritten;

    Dieser bestimmt sich nach dem zur Abwendung der Vollstreckung des Gläubigers notwendigen Betrag und damit nach der (Teil-)Forderung, wegen der die Zwangsvollstreckung betrieben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 29. März 2007 - V ZB 160/06, BGHZ 172, 37, 40 f. Rn. 14 f. für eine Ablösung nach § 75 ZVG; Storz, ZIP 1980, 159, 164).
  • BVerfG, 27.08.2010 - 2 BvR 3052/09

    Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtzulassung eines Rechtsmittels verletzt bei

    Darin hat es die Nichtzulassung des Rechtsmittels damit begründet, dass dem Verfahren vor dem Hintergrund der von ihm zitierten Rechtsprechung (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2006 - V ZB 2/06 -, Rpfleger 2007, S. 93 ff.; vom 29. März 2007 - V ZB 160/06 -, Rpfleger 2007, S. 488 f.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 22. April 1997 - 8 W 50/97 -, Rpfleger 1997, S. 397 f.; OLG Köln, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 W 47/89 -, Rpfleger 1990, S. 176 f.) keine besondere rechtliche Bedeutung zugekommen sei, die die Zulassung erforderlich gemacht hätte.
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