Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2393
BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17 (https://dejure.org/2018,2393)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2018 - V ZB 166/17 (https://dejure.org/2018,2393)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17 (https://dejure.org/2018,2393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,2393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § ... 522 Abs. 1 Satz 4, § 238 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 225 Abs. 3 ZPO, § 21 f Abs. 2 Satz 2 GVG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Versagung der form- und fristgerecht beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ; Beruhen der Fristversäumung auf einem dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnenden Verschulden; Unzureichende Organisation der ...

  • Anwaltsblatt

    § 234 ZPO
    Antrag auf Fristverlängerung: Eintrag im Kalender erst, wenn tatsächlich gewährt

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Anwaltliche Organisationspflichten nach einem Fristverlängerungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der form- und fristgerecht beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Beruhen der Fristversäumung auf einem dem Prozessbevollmächtigten zuzurechnenden Verschulden; Unzureichende Organisation der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht in antragsgemäßer Länge gewährte Fristverlängerung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 234 ZPO
    Antrag auf Fristverlängerung: Eintrag im Kalender erst, wenn tatsächlich gewährt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 611
  • AnwBl 2018, 682
  • AnwBl Online 2018, 1062
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 30.05.2017 - VI ZB 54/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Erkundigungspflicht des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Denn ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er - wie hier - einen erheblichen Grund vorträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568; Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 12).

    Demgemäß war die Prozessbevollmächtigte des Beklagten auch nicht verpflichtet, sich innerhalb des regulären Laufs der Berufungsbegründungsfrist (18. April 2017) bei dem Landgericht zu erkundigen, ob der Verlängerungsantrag rechtzeitig eingegangen war und ob ihm stattgegeben werde (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 12 mwN).

    Im - hier gegebenen - Fall der Antragstellung am letzten Tag der regulären Frist wäre eine Erkundigungspflicht vor Ablauf dieser Frist ohnehin von vorneherein nicht praktikabel (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, aaO Rn. 13).

    In jedem Fall ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass rechtzeitig vor dem beantragten Fristablauf das wirkliche Ende der Frist - ggf. durch Rückfrage bei Gericht - festgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 12; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 13).

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZB 69/08

    Überwachung des Ablaufs einer Berufungsbegründungsfrist bei einem gestellten

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Denn ein Rechtsanwalt darf regelmäßig erwarten, dass einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist entsprochen wird, wenn er - wie hier - einen erheblichen Grund vorträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - VI ZB 52/05, VersR 2006, 568; Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789, Rn. 6; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 12).

    In jedem Fall ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass rechtzeitig vor dem beantragten Fristablauf das wirkliche Ende der Frist - ggf. durch Rückfrage bei Gericht - festgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 12; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 13).

  • BGH, 20.06.2006 - VI ZB 14/06

    Anforderungen an die Fristenkontrolle bei Verlängerung von Fristen

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    In jedem Fall ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass rechtzeitig vor dem beantragten Fristablauf das wirkliche Ende der Frist - ggf. durch Rückfrage bei Gericht - festgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 12; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 13).

    Ein Rechtsanwalt darf auf die Gewährung der beantragten Fristverlängerung nicht so lange vertrauen, wie er keine anders lautende Nachricht von dem Gericht erhält (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 8; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 211/12, NJW-RR 2016, 376 Rn. 11).

  • BGH, 02.12.2015 - XII ZB 211/12

    Organisationsverschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Ein Rechtsanwalt darf auf die Gewährung der beantragten Fristverlängerung nicht so lange vertrauen, wie er keine anders lautende Nachricht von dem Gericht erhält (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 8; Beschluss vom 2. Dezember 2015 - XII ZB 211/12, NJW-RR 2016, 376 Rn. 11).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 94/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Einzelanwalts zu Vorkehrungen

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Insbesondere hat das Berufungsgericht keine überzogenen Anforderungen gestellt, die dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 94/13, NJW 2014, 228 Rn. 5).
  • BGH, 16.10.2014 - VII ZB 15/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei einem

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    In jedem Fall ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass rechtzeitig vor dem beantragten Fristablauf das wirkliche Ende der Frist - ggf. durch Rückfrage bei Gericht - festgestellt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2006 - VI ZB 14/06, juris Rn. 7; Beschluss vom 24. November 2009 - VI ZB 69/08, VersR 2010, 789 Rn. 8; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - VII ZB 15/14, NJW-RR 2015, 700 Rn. 12; Beschluss vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, VersR 2017, 1166 Rn. 13).
  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Insbesondere hat das Berufungsgericht keine überzogenen Anforderungen gestellt, die dem Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN; Beschluss vom 26. September 2013 - V ZB 94/13, NJW 2014, 228 Rn. 5).
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 26/94

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Hätte sie sich - wie geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2831 mwN) - die Akten mit einer Vorfrist von etwa einer Woche vor Ablauf der nach ihrer Berechnung am 18. Mai 2017 endenden Berufungsbegründungsfrist und damit am 11. Mai 2017 vorlegen lassen, hätte sie jedenfalls zu diesem Zeitpunkt festgestellt bzw. feststellen müssen, dass ihr eine gerichtliche Verfügung zu der beantragten Fristverlängerung noch nicht zugegangen war.
  • BGH, 06.07.1994 - VIII ZB 12/94

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist für die Anbringung des Wiedereinsetzungsantrages

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Hätte sie sich - wie geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2831 mwN) - die Akten mit einer Vorfrist von etwa einer Woche vor Ablauf der nach ihrer Berechnung am 18. Mai 2017 endenden Berufungsbegründungsfrist und damit am 11. Mai 2017 vorlegen lassen, hätte sie jedenfalls zu diesem Zeitpunkt festgestellt bzw. feststellen müssen, dass ihr eine gerichtliche Verfügung zu der beantragten Fristverlängerung noch nicht zugegangen war.
  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des

    Auszug aus BGH, 18.01.2018 - V ZB 166/17
    Anders als etwa bei einer verfahrenswidrigen Bewilligung eines Fristverlängerungsantrags (vgl. dazu Senat, Urteil vom 16. Mai 1962 - V ZR 155/60, BGHZ 37, 125, 127 ff.; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97, NJW 1998, 1155, 1156) fehlt es im vorliegenden Zusammenhang an einem durch das Gericht gesetzten Vertrauenstatbestand, auf den sich die Prozessbevollmächtigte verlassen konnte.
  • BGH, 16.05.1962 - V ZR 155/60

    Fristverlängerung

  • BGH, 13.12.2005 - VI ZB 52/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei

    Die Fristensicherung verlangt von dem Rechtsanwalt bei einem Antrag auf erstmalige Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - auf deren Bewilligung er bei Vorliegen erheblicher Gründe (§ 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO) im Allgemeinen vertrauen darf - nicht, dass er sich bereits innerhalb der noch laufenden Berufungsbegründungsfrist durch Nachfrage beim Berufungsgericht über den Eingang des Fristverlängerungsantrags und über eine Verlängerung dieser Frist erkundigt (Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13; vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9 f.; st. Rspr.).

    (b) Es entspricht - was das Berufungsgericht übersehen hat - seit langem ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass ein Prozessbevollmächtigter, wenn er - wie hier - mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen durfte, nicht gehalten ist, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (st. Rspr.; vgl. BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 11. November 1998 - VIII ZB 24/98, VersR 1999, 1559 unter [II] 2 b, c [zu § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO aF]; vom 16. Oktober 2007- VI ZB 65/06, NJW-RR 2008, 367 Rn. 9; vom 16. März 2010 - VI ZB 46/09, NJW 2010, 1610 Rn. 10; vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 11 f.; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16, NJW 2017, 2041 Rn. 19; vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 13; vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7; vom 20. Februar 2018 - VI ZB 47/17, NJW-RR 2018, 569 Rn. 10; vom 2. Dezember 2020 - XII ZB 324/20, FamRZ 2021, 446 Rn. 9; jeweils mwN).

  • BGH, 14.11.2023 - XI ZB 10/23

    Auf Fristverlängerungsantrag ohne Begründung darf Anwalt nicht vertrauen

    Entspricht der Fristverlängerungsantrag diesen Anforderungen und darf der Prozessbevollmächtigte deshalb mit der erstmaligen Verlängerung der Begründungsfrist mit großer Wahrscheinlichkeit rechnen, ist er nicht gehalten, sich vor Ablauf der ursprünglichen Frist durch Nachfrage beim Berufungsgericht zu vergewissern, ob dem Fristverlängerungsgesuch stattgegeben wurde (BVerfG, NJW 2001, 812, 813 f.; BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16, NJW-RR 2017, 564 Rn. 12, vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, NJW-RR 2017, 1532 Rn. 12, vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 7 und vom 16. November 2021 - VIII ZB 70/20, NJW-RR 2022, 201 Rn. 17, jeweils mwN).
  • BGH, 13.09.2018 - V ZB 227/17

    Sicherstellen des Anwalts durch allgemeine Anweisung i.R.d. Büroorganisation zur

    Die Dauer der Vorfrist hat grundsätzlich etwa eine Woche zu betragen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551, 2552; Senat, Beschluss vom 25. September 2003 - V ZB 17/03, FamRZ 2004, 100; Beschluss vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 20.11.2018 - XI ZB 31/17

    Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten durch mangelhafte Kontrolle

    Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juli 1994 - VIII ZB 26/94, NJW 1994, 2551 f., vom 25. September 2003 - V ZB 17/03, FamRZ 2004, 100, vom 24. Januar 2012 - II ZB 3/11, NJW-RR 2012, 747 Rn. 8 ff., vom 18. Januar 2018 - V ZB 166/17, juris Rn. 11 und vom 13. September 2018 - V ZB 227/17, juris Rn. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht