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   BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11   

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https://dejure.org/2011,68875
BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11 (https://dejure.org/2011,68875)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2011 - V ZB 169/11 (https://dejure.org/2011,68875)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2011 - V ZB 169/11 (https://dejure.org/2011,68875)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordung zur Sicherung der Abschiebung eines eritreischen Flüchtlings

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1; FamFG § 420 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzungen für die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Haftanordung zur Sicherung der Abschiebung eines eritreischen Flüchtlings

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11
    Denn es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, sich zu sämtlichen Angaben der beteiligten Behörde (vgl. § 417 Abs. 2 FamFG) zu äußern (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8).

    Die im Protokoll wiedergegebene Mitteilung des Gerichts ersetzt die Aushändigung nicht (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 6).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 118/10

    Abschiebungshaft: Anordnung durch einen Richter auf Probe; Eröffnung des

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11
    In einfach gelagerten Sachverhalten kann es genügen, ihm diesen erst zu Beginn der Anhörung auszuhändigen (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 118/10, FGPrax 2011, 199 [Ls.] Rn. 20).
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11
    Er konnte dem Beschluss indessen nicht entnehmen, dass er mit dem Antrag wörtlich übereinstimmt, und deshalb auch nicht erkennen, welche Haftdauer die beteiligte Behörde beantragt, auf welche Gesichtspunkte die beteiligte Behörde ihren Antrag gestützt und ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entsprochen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, juris Rn. 9).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - V ZB 169/11
    Das Fehlen der ordnungsgemäßen Anhörung des Betroffenen durch das Amtsgericht drückt der von ihm gleichwohl angeordneten Haft den Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung auf (vgl. Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 154 Rn. 16).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der

    Unterbleibt dies, wird die darin liegende Verletzung des Anspruchs des Betroffenen auf rechtliches Gehör bei der Entscheidung über die Haftverlängerung nicht dadurch behoben, dass dem Betroffenen die richterliche Haftanordnung ausgehändigt worden ist, auch wenn in jenem Beschluss der von der Ausländerbehörde vorgetragene Sachverhalt dargestellt ist (Fortführung von Senat, Beschluss vom 3. November 2011, V ZB 169/11, Rn. 6, juris).

    Dies gilt selbst dann, wenn - was hier nicht der Fall war - der Beschluss den Haftantrag in seinem Wortlaut wiedergibt, solange der Betroffene dies dem Beschluss nicht entnehmen kann (Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - V ZB 169/11, Rn. 6, juris).

  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 48/12

    Abschiebungshaftssache: Anforderungen an die persönliche Anhörung des Betroffenen

    Spätestens in diesem Zeitpunkt muss er ihm (in Kopie) ausgehändigt und erforderlichenfalls übersetzt werden (Senat, Beschluss vom 3. November 2011 - V ZB 169/11, juris Rn. 5).
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