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   BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15   

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https://dejure.org/2016,23020
BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15 (https://dejure.org/2016,23020)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - V ZB 17/15 (https://dejure.org/2016,23020)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - V ZB 17/15 (https://dejure.org/2016,23020)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 46 Abs 1 WoEigG
    Wohnungseigentumssache: Berufungsbeschwer eines Wohnungseigentümers bei erfolgloser Anfechtung eines Beschlusses über die Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn

  • IWW

    § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § ... 522 Abs. 1 Satz 4 ZPO, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 577 Abs. 2 Satz 4, § 559 ZPO, § 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO, § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO, § 49a Abs. 1 GKG, § 49a Abs. 1 Satz 2 GKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung eines Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen einen Wohnungseigentümer; Bestimmen des Werts der Beschwer nach dem Nennbetrag der Forderung i.R.d. erfolglosen Anfechtung des Beschlusses eines Wohnungseigentümers

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter braucht im Aktivprozess Ermächtigung der WEG / Bei Beschluss über eine Wohngeldklage ist die Höhe der Forderung streitwertmaßgebend; §§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; 46 Abs. 1 WEG

  • rewis.io

    Wohnungseigentumssache: Berufungsbeschwer eines Wohnungseigentümers bei erfolgloser Anfechtung eines Beschlusses über die Ermächtigung des Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    WEG- Recht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1; WEG § 46 Abs. 1
    Ermächtigung eines Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen einen Wohnungseigentümer; Bestimmen des Werts der Beschwer nach dem Nennbetrag der Forderung i.R.d. erfolglosen Anfechtung des Beschlusses eines Wohnungseigentümers

  • rechtsportal.de

    Ermächtigung eines Verwalters zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen einen Wohnungseigentümer; Bestimmen des Werts der Beschwer nach dem Nennbetrag der Forderung i.R.d. erfolglosen Anfechtung des Beschlusses eines Wohnungseigentümers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschlussanfechtung erfolglos: Wert der Beschwer?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    WEG: Bestimmung des Wertes der Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wert des Beschwerdegegenstands bei Anfechtung eines bestimmten Eigentümerbeschlusses

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beschwer bei der erfolglosen Beschlussanfechtung? (IMR 2016, 438)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 1236
  • MDR 2016, 1116
  • NZM 2016, 799
  • ZMR 2016, 789
  • ZMR 2016, 887
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15
    Denn die Bemessung der Beschwer kann auch in dem Verfahren über eine aus anderen Gründen zulässige Rechtsbeschwerde nur in dieser Hinsicht überprüft werden (Senat, Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, NJW-RR 2015, 1421 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 301/10

    Berufungsverwerfung wegen Nichterreichens der Berufungssumme: Notwendiger Inhalt

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15
    Fehlen tatsächliche Feststellungen, ist es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht in der Lage, was die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung nach sich zieht (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 301/10, WuM 2011, 377 Rn. 3).
  • BGH, 09.02.2012 - V ZB 211/11

    Wohnungseigentumsverfahren: Abgrenzung von Streitwert und Beschwerdewert;

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15
    Dabei ist auch in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren allein auf die Person des Rechtsmittelführers, seine Beschwer und sein Änderungsinteresse abzustellen (Senat, Beschluss vom 9. Februar 2012 - V ZB 211/11, ZWE 2012, 224 Rn. 4 mwN).
  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15
    Zu der Erhebung einer Klage im Namen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist der Verwalter nach § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 WEG nämlich nur berechtigt, soweit er hierzu durch Vereinbarung oder Beschluss der Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit ermächtigt ist (vgl. nur Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157 Rn. 13; Merle/Becker in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 27 Rn. 272).
  • BGH, 19.06.2013 - V ZB 182/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beschwer der übrigen Wohnungseigentümer bei

    Auszug aus BGH, 09.06.2016 - V ZB 17/15
    Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer deshalb grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2013 - V ZB 182/12, MDR 2013, 961 Rn. 10).
  • BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23

    Genehmigung des Wirtschaftsplans meint nur Festlegen der Vorschüsse!

    Dies ist der Fall, wenn das Berufungsgericht die Beschwer aufgrund von rechtlichen Erwägungen bemessen hat, die das Rechtsschutzziel des Rechtsmittelführers verkennen (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, NJW-RR 2016, 378 Rn. 8).
  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 100/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 20. November 2014 - V ZB 204/13, ZWE 2015, 97 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2014 - V ZB 157/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, WuM 2012, 404 Rn. 3; Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 180/08, JurBüro 2009, 442 f.; Beschluss vom 11. Mai 2006 - V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030, jeweils mwN).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 2/17

    Berufung des zu einer Leistungserbringung verurteilten Beklagten: Beschwer nach

    Voraussetzung dafür ist, dass das Berufungsgericht die Grenze seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, NJW-RR 2016, 1236 Rn. 8; Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 166/13, NJW-RR 2016, 649 Rn. 6; Beschluss vom 11. Juni 2015 - V ZB 78/14, NJW-RR 2015, 1421 Rn. 6 f.).
  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 108/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 20. November 2014 - V ZB 204/13, ZWE 2015, 97 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2014 - V ZB 157/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, WuM 2012, 404 Rn. 3; Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 180/08, JurBüro 2009, 442 f.; Beschluss vom 11. Mai 2006 - V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030, jeweils mwN).
  • BGH, 07.05.2020 - V ZB 14/19

    Klage eines stark sehbehinderten Miteigentümers einer Wohnungseigentumseinheit

    Voraussetzung dafür ist aber, dass das Berufungsgericht die Grenzen seines Ermessens überschritten oder von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, NZM 2016, 799 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 102/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 20. November 2014 - V ZB 204/13, ZWE 2015, 97 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2014 - V ZB 157/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, WuM 2012, 404 Rn. 3; Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 180/08, JurBüro 2009, 442 f.; Beschluss vom 11. Mai 2006 - V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030, jeweils mwN).
  • BGH, 27.10.2016 - V ZB 101/15

    Unzulässigkeit der Berufung gegen ein amtsgerichtliches Urteil mangels

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, juris Rn. 6; Beschluss vom 20. November 2014 - V ZB 204/13, ZWE 2015, 97 Rn. 4; Beschluss vom 17. Juli 2014 - V ZB 157/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 15. Mai 2012 - V ZB 282/11, WuM 2012, 404 Rn. 3; Beschluss vom 7. Mai 2009 - V ZB 180/08, JurBüro 2009, 442 f.; Beschluss vom 11. Mai 2006 - V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030, jeweils mwN).
  • BGH, 25.11.2021 - V ZB 97/20

    Zulässigkeit der statthaften Rechtsbeschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der

    a) Bei der Bemessung der Beschwer (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) hat das Berufungsgericht weder die Grenzen seines Ermessens überschritten noch von seinem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht (vgl. zu diesem Maßstab Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 242/11, ZWE 2012, 334, 335; Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, NZM 2016, 799 Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 2020 - V ZB 14/19, ZWE 2020, 396 Rn. 4).
  • BGH, 05.05.2020 - V ZB 125/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Bemessung des Beschwerdewerts gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1

    In der Sache ist ein zulassungsrelevanter Rechtsfehler bei der Bemessung des Beschwerdewerts gemäß § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO (vgl. zu dem Prüfungsmaßstab Senat, Beschluss vom 9. Juni 2016 - V ZB 17/15, NZM 2016, 799 Rn. 8) nicht ersichtlich.
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