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BGH, 30.04.2003 - V ZB 19/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren
- Judicialis
KostO § 14 Abs. 7
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO (ab 1.1.2002) § 574
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.10.2002 - IX ZB 271/02
Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Kostenansatzverfahren
Auszug aus BGH, 30.04.2003 - V ZB 19/03
Im Kostenansatzverfahren ist eine Rechtsbeschwerde nicht statthaft (BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002, IX ZB 271/02, MDR 2003, 229). - BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002 …
Auszug aus BGH, 30.04.2003 - V ZB 19/03
Die Beschwerde ist schließlich auch nicht als außerordentliches Rechtsmittel statthaft (BGH, Beschl. v. 7. März 2002, IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577).
- OLG Celle, 26.06.2007 - 22 W 31/07
D (A), Abschiebungshaft, Ingewahrsamnahme, Ausländerbehörde, Haftbefehl, …
Dem steht der "weiter unklare Aufenthalt des Betroffenen" nicht entgegen, denn eine Sicherungshaftanordnung kann naturgemäß auch bei noch unbekanntem Aufenthalt eines Ausländers angeordnet werden (vgl. nur BGH vom 1. Juli 1993, V ZB 19/03).