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   BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05   

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https://dejure.org/2006,1567
BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05 (https://dejure.org/2006,1567)
BGH, Entscheidung vom 01.06.2006 - V ZB 193/05 (https://dejure.org/2006,1567)
BGH, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - V ZB 193/05 (https://dejure.org/2006,1567)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verlustes des Ablehnungsrechtes eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Geltendmachung des Ablehnungsgrundes auch in einem anderen Rechtsstreit; Annahme der Befangenheit eines in einem verbundenen Verfahren wegen eines möglichen Prozessbetruges oder einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 43

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 43
    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust des Ablehnungsrechts durch Einlassung oder Stellen von Anträgen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verlust des Rechts, Befangenheit geltend zu machen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2776
  • MDR 2007, 44
  • FamRZ 2006, 1266
  • BauR 2006, 1502
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 06.03.1989 - 4 W 165/89
    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    cc) Nach einer dritten Meinung gilt der Verlust des Ablehnungsrechts auch für einen anderen Rechtsstreit, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (BFH DB 1987, 1976; OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1986, 60, 61; Schneider, MDR 1977, 441, 443; in diesem Sinn auch OLG Koblenz MDR 1989, 647).

    bb) Die Vorschrift bezweckt, eine Partei, die an der Unbefangenheit des Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kund zu tun; dadurch soll ihr u.a. die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (OLG Koblenz MDR 1986, 60; 89, 647; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 571; Schneider, MDR 1977, 441).

  • OLG Koblenz, 17.09.1985 - 4 W 527/85

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerde; Ablehnungsrecht; Verlust; Abhilfe; Vorlegung

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    cc) Nach einer dritten Meinung gilt der Verlust des Ablehnungsrechts auch für einen anderen Rechtsstreit, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (BFH DB 1987, 1976; OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1986, 60, 61; Schneider, MDR 1977, 441, 443; in diesem Sinn auch OLG Koblenz MDR 1989, 647).

    bb) Die Vorschrift bezweckt, eine Partei, die an der Unbefangenheit des Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kund zu tun; dadurch soll ihr u.a. die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (OLG Koblenz MDR 1986, 60; 89, 647; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 571; Schneider, MDR 1977, 441).

  • OLG Hamm, 27.06.1967 - 9 U 206/66
    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    aa) Nach überwiegender Auffassung hat das unterbliebene Geltendmachen eines bekannten Ablehnungsgrundes nur innerprozessuale Präklusionswirkung; danach kann die Partei denselben Ablehnungsgrund in einem anderen Rechtsstreit geltend machen (OLG Celle Nds.Rpfl. 1951, 11; OLG Düsseldorf NJW 1955, 553 f.; OLG Stuttgart Die Justiz 1973, 92 f.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 571 f.; HK-ZPO/Kayser, § 43 Rdn. 4; MünchKomm-ZPO/Feiber, 2. Aufl., § 43 Rdn. 8; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 43 Rdn. 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 43 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 43 Rdn. 1; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 43 Rdn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 43 Rdn. 7; Teplitzky, NJW 1967, 2318).

    bb) Nach anderer Ansicht kann ein durch Weiterverhandeln verloren gegangener Ablehnungsgrund nicht nur in dem anhängigen Rechtsstreit, sondern auch in einem anderen Verfahren nicht mehr geltend gemacht werden (OLG Hamm NJW 1967, 1864, 1865).

  • OLG Karlsruhe, 18.11.1991 - 6 W 60/91
    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    aa) Nach überwiegender Auffassung hat das unterbliebene Geltendmachen eines bekannten Ablehnungsgrundes nur innerprozessuale Präklusionswirkung; danach kann die Partei denselben Ablehnungsgrund in einem anderen Rechtsstreit geltend machen (OLG Celle Nds.Rpfl. 1951, 11; OLG Düsseldorf NJW 1955, 553 f.; OLG Stuttgart Die Justiz 1973, 92 f.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 571 f.; HK-ZPO/Kayser, § 43 Rdn. 4; MünchKomm-ZPO/Feiber, 2. Aufl., § 43 Rdn. 8; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 43 Rdn. 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 43 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 43 Rdn. 1; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 43 Rdn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 43 Rdn. 7; Teplitzky, NJW 1967, 2318).

    bb) Die Vorschrift bezweckt, eine Partei, die an der Unbefangenheit des Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kund zu tun; dadurch soll ihr u.a. die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (OLG Koblenz MDR 1986, 60; 89, 647; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 571; Schneider, MDR 1977, 441).

  • OLG Celle, 09.04.1960 - 1 W 35/60
    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    cc) Nach einer dritten Meinung gilt der Verlust des Ablehnungsrechts auch für einen anderen Rechtsstreit, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (BFH DB 1987, 1976; OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1986, 60, 61; Schneider, MDR 1977, 441, 443; in diesem Sinn auch OLG Koblenz MDR 1989, 647).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.1954 - 12 W 16/54
    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    aa) Nach überwiegender Auffassung hat das unterbliebene Geltendmachen eines bekannten Ablehnungsgrundes nur innerprozessuale Präklusionswirkung; danach kann die Partei denselben Ablehnungsgrund in einem anderen Rechtsstreit geltend machen (OLG Celle Nds.Rpfl. 1951, 11; OLG Düsseldorf NJW 1955, 553 f.; OLG Stuttgart Die Justiz 1973, 92 f.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1992, 571 f.; HK-ZPO/Kayser, § 43 Rdn. 4; MünchKomm-ZPO/Feiber, 2. Aufl., § 43 Rdn. 8; Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 43 Rdn. 5; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 43 Rdn. 6; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 43 Rdn. 1; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 43 Rdn. 2; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 43 Rdn. 7; Teplitzky, NJW 1967, 2318).
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    Die Festsetzung des Beschwerdewerts (Wert der Hauptsache, vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 1968, IV ZB 3/68, NJW 1968, 796) folgt aus § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO.
  • BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85

    Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des

    Auszug aus BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05
    cc) Nach einer dritten Meinung gilt der Verlust des Ablehnungsrechts auch für einen anderen Rechtsstreit, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (BFH DB 1987, 1976; OLG Celle NJW 1960, 1670; OLG Koblenz MDR 1986, 60, 61; Schneider, MDR 1977, 441, 443; in diesem Sinn auch OLG Koblenz MDR 1989, 647).
  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

    (2) Dies entspricht dem Zweck der Norm, eine Partei, die an der Unbefangenheit des Richters zweifelt, anzuhalten, dies alsbald kund zu tun; dadurch soll ihr unter anderem die Möglichkeit genommen werden, einen Rechtsstreit willkürlich zu verzögern und bereits geleistete prozessuale Arbeit nutzlos zu machen (BGH, Beschlüsse vom 5. Februar 2008 - VIII ZB 56/07, aaO; vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776, Rn. 13 mwN).
  • OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20

    Richterablehnung wegen grober Verfahrensfehler in einem Schadensersatzprozess im

    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    Ebenso hatte der Bundesgerichtshof, auf dessen Entscheidung sich das Landgericht stützt, den rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang zwischen einer Klage auf Schadensersatz wegen Anfechtung eines notariellen Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung und einer zwischen denselben Parteien geführten Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung aus der notariellen Vertragsurkunde desselben Kaufvertrages damit begründet, dass es um denselben notariellen Kaufvertrag und jeweils um die Frage ging, ob dieser aufgrund Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unwirksam war (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 18).

  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Dem darin zum Ausdruck kommenden Gedanken der Rechtssicherheit und Prozessökonomie wird nur dann ausreichend Rechnung getragen, wenn die Präklusionswirkung sich auch auf ein anderweitiges Verfahren bezieht, das mit dem ursprünglichen Verfahren, in welchem sich die Partei trotz Kenntnis des geltend gemachten Ablehnungsgrundes bei dem Richter auf die mündliche Verhandlung eingelassen oder Anträge gestellt hat, in einem rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang steht (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2006 - V ZB 193/05 - NJW 2006, 2776 ).
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