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   BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09   

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https://dejure.org/2010,3131
BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09 (https://dejure.org/2010,3131)
BGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - V ZB 202/09 (https://dejure.org/2010,3131)
BGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - V ZB 202/09 (https://dejure.org/2010,3131)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    Ihre Beurteilung ist nur darauf zu prüfen, ob das Beschwerdegericht die der Prognose zugrundeliegenden Wertungsmaßstäbe erkannt hat und ob alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und vollständig gewürdigt sind (vgl. Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 17).

    d) Die Anordnung der Haft ist schließlich nicht wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot (vgl. hierzu Senat, BGHZ 133, 235, 239; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 22) unverhältnismäßig.

    Verzögerungen bei der Abschiebung, die dadurch entstanden sind, dass der Betroffene falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht hat und weiterhin macht, so dass es zur Feststellung der Nationalität aufwendiger Recherchen bedurfte und die Beschaffung eines Passersatzpapiers durch Behörden seines Heimatstaates länger gedauert hat, sind dem Betroffenen zuzurechnen (vgl. Senat, BGHZ 133, 235, 238 f.; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 22).

  • BGH, 11.07.1996 - V ZB 14/96

    Anordnung der Sicherungshaft bei aufgrund der Weggabe von Ausweisdokumenten von

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    d) Die Anordnung der Haft ist schließlich nicht wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot (vgl. hierzu Senat, BGHZ 133, 235, 239; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 22) unverhältnismäßig.

    Verzögerungen bei der Abschiebung, die dadurch entstanden sind, dass der Betroffene falsche Angaben zu seinen Personalien gemacht hat und weiterhin macht, so dass es zur Feststellung der Nationalität aufwendiger Recherchen bedurfte und die Beschaffung eines Passersatzpapiers durch Behörden seines Heimatstaates länger gedauert hat, sind dem Betroffenen zuzurechnen (vgl. Senat, BGHZ 133, 235, 238 f.; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris Rdn. 22).

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    Das Rechtsmittel wäre aber mit dem Antrag nach § 62 Abs. 1 FamFG zulässig, die Verletzung des Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG durch die Anordnung der Haft festzustellen (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, juris Rdn. 9).

    Für den Haftrichter sind darauf bezogene Einwendungen erst dann zu berücksichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass der Betroffene deswegen um Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte nachgesucht hat und sich daraus für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten ein der Abschiebung entgegenstehendes Hindernis ergibt, so dass die Anordnung oder das Fortbestehen der Haft aus dem in § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG genannten Grund unzulässig ist (Senat, Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, juris Rdn. 24 und 29).

  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    An die dem Haftantrag zugrunde liegenden Verwaltungsakte ist der Haftrichter grundsätzlich gebunden (vgl. BGHZ 78, 145, 147; Senat, BGHZ 98, 109, 112; Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50, 51).

    Das Vorbringen eines Abschiebungsverbots nach § 60 AufenthG betrifft die Rechtmäßigkeit der Zurückschiebungsverfügung, über die allein die Verwaltungsgerichte zu entscheiden haben (vgl. Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, aaO).

  • BGH, 12.06.1986 - V ZB 9/86

    Voraussetzungen der Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    An die dem Haftantrag zugrunde liegenden Verwaltungsakte ist der Haftrichter grundsätzlich gebunden (vgl. BGHZ 78, 145, 147; Senat, BGHZ 98, 109, 112; Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50, 51).

    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. Senat, BGHZ 98, 109, 112 f.; OLG München OLGR 2005, 439; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 62 Rdn. 19 f.).

  • BVerfG, 27.02.2009 - 2 BvR 538/07

    Verletzung von Art 2 Abs.2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch nicht ausreichende

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    Der Haftrichter hat auf Grundlage einer hinreichend vollständigen Tatsachengrundlage und unter Berücksichtigung der Möglichkeiten verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes eine Prognose zum Zeitpunkt der möglichen Zurückschiebung zu stellen (vgl. BVerfG NJW 2009, 2659, 2660).
  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    Damit hat sich zwar die Hauptsache erledigt (vgl. Senat, BGHZ 109, 108, 109; BayObLGZ 1995, 17, 18).
  • OLG München, 24.05.2005 - 34 Wx 52/05

    Erlass der Haftanordnung als maßgeblicher Zeitpunkt für Prognose möglicher

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. Senat, BGHZ 98, 109, 112 f.; OLG München OLGR 2005, 439; Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl., § 62 Rdn. 19 f.).
  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    b) Dem Betroffenen wäre auch Wiedereinsetzung wegen der Versäumung der Beschwerdefrist (§ 71 Abs. 1 Satz 1 FamFG) zu gewähren, obwohl er die Erklärung zu seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (§§ 76 Abs. 1 FamFG, 117 ZPO) erst nach Ablauf der Rechtsbeschwerdefrist eingereicht hat (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 13. Februar 2008, XII ZB 151/07, MDR 2008, 581, 582).
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZB 5/80

    Abschiebungshaft und Asylantrag

    Auszug aus BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09
    An die dem Haftantrag zugrunde liegenden Verwaltungsakte ist der Haftrichter grundsätzlich gebunden (vgl. BGHZ 78, 145, 147; Senat, BGHZ 98, 109, 112; Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPrax 2010, 50, 51).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

  • BayObLG, 25.01.1995 - 3Z BR 358/94
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 31/14

    Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.

    Nach der Rechtsprechung des Senats setzt der begründete Verdacht eines Entziehungswillens konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahelegen, dass dieser beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 29).
  • BGH, 16.10.2014 - V ZB 223/12

    Zurückbehaltungsrecht des Urkundsnotars: Verweigerung weiterer Amtstätigkeit

    Ist für einen Beteiligten ein Verfahrensbevollmächtigter bestellt (§ 10 Abs. 2 FamFG), sind Zustellungen nach § 15 Abs. 2 Satz 1 FamFG i.V.m. § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO ausschließlich an diesen und nicht an den Beteiligten zu bewirken (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 8 mwN); nichts anderes gilt, wenn das Gericht ohne förmliche Zustellung Gelegenheit zur Stellungnahme gibt.
  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    cc) Abschiebungshaft wegen Entziehungsabsicht darf nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG nur angeordnet werden, wenn konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Betroffenen, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass er beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. Senat, Beschl. v. 29. April 2010, V ZB 202/09, Rn. 12, juris).
  • BGH, 13.01.2021 - XII ZB 386/20

    Betreuungsverfahren: Wirksame Zustellung bei anwaltlich vertretenem Betroffenen

    Eine gleichwohl an den anwaltlich vertretenen Betroffenen vorgenommene Zustellung ist wirkungslos und setzt Fristen nicht in Lauf (im Anschluss an BGH Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris und Senatsbeschluss vom 11. Mai 2016 - XII ZB 582/15, FamRZ 2016, 1259).

    Gemäß der mithin anwendbaren Bestimmung des § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO hat die Zustellung dabei an den für den Rechtszug bestellten Verfahrensbevollmächtigten (§ 10 Abs. 2 FamFG) und nicht an den Betroffenen selbst zu erfolgen (BGH Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09 - juris Rn. 8 mwN).

  • BGH, 20.05.2016 - V ZB 24/16

    Rücküberstellungshaftsache: Anordnung von Sicherungshaft bei Annahme von

    Entsprechende Täuschungshandlungen können einen Anhaltspunkt dafür darstellen, dass sich der Ausländer der Aufenthaltsbeendigung durch Flucht entziehen wird (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 15; siehe auch Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 31/14, NVwZ 2014, 1397 Rn. 26).
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 40/11

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    Die Annahme einer Entziehungsabsicht setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, Rn. 12, juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28).

    Die dazu notwendige Prognose, ob die Abschiebung innerhalb der nächsten drei Monate durchgeführt werden kann, ist im Rechtsbeschwerdeverfahren nur darauf zu überprüfen, ob das Beschwerdegericht die der Vorschrift des § 62 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zugrunde liegenden Wertungs9 maßstäbe zutreffend erkannt und alle für die Beurteilung wesentlichen Umstände berücksichtigt und vollständig gewürdigt hat (Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, Rn. 15, juris; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, aaO).

  • BGH, 07.04.2020 - XIII ZB 53/19

    Anforderungen an die Anordnung einer Überstellungshaft nach Art. 28 Abs. 2

    Vom Haftrichter sind Bedenken gegen das von der Ausländerbehörde gewählte Verfahren erst dann zu berücksichtigen, wenn ihm bekannt wird, dass der Betroffene deswegen um Rechtsschutz durch die Verwaltungsgerichte nachgesucht hat und sich daraus ein der Überstellung entgegenstehendes Hindernis ergeben kann (Bestätigung von BGH, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris, vom 3. Februar 2011 - V ZB 12/10, juris und vom 10. Januar 2019 - V ZB 159/17, juris).

    Steht danach zu erwarten, dass das Verwaltungsgericht dem Eilantrag des Betroffenen stattgeben und dessen Überstellung aussetzen wird, darf er die Haft nicht anordnen und muss eine bereits ergangene Haftanordnung aufheben (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 11).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 56/10

    Inhaltliche Voraussetzungen für Abschiebungshaftanträge; Rechtswidrigkeit einer

    Diese tatrichterliche Würdigung ist einer eingeschränkten Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht zugänglich (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 15).
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    Die Annahme einer Entziehungsabsicht setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2011 - V ZB 40/11, juris Rn. 6; Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28 Rn. 15; Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 202/09, juris Rn. 12).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 223/17

    Beiziehung der Ausländerakte durch das Beschwerdegericht bei der Entscheidung

  • BGH, 08.07.2010 - V ZB 89/10

    Erstreckung der Prognose eines Haftrichters auf alle im konkreten Fall ernsthaft

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit

  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 15/11

    Abschiebungshaftverfahren: Gesetzliche Vermutung des Haftgrundes des nicht

  • BGH, 13.02.2012 - V ZB 46/11

    Rechtsbeschwerde gegen die Anordnung von Sicherungshaft bei Jahre

  • LG Dortmund, 04.05.2018 - 9 T 31/18

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Sicherungshaft

  • LG Köln, 27.06.2014 - 39 T 119/14

    Anordnung der Sicherungshaft zusätzlich zur Abschiebehaft bei einem illegal

  • LG Nürnberg-Fürth, 10.10.2016 - 18 T 7213/16

    Bindung des Haftrichters an Ausreisepflicht

  • LG Düsseldorf, 22.09.2017 - 25 T 24/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung der

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