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   BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09   

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BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09 (https://dejure.org/2010,1280)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2010 - V ZB 223/09 (https://dejure.org/2010,1280)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - V ZB 223/09 (https://dejure.org/2010,1280)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 415 FamFG, Art 36 Abs 1 Buchst b KonsÜbk Wien, KonsVtr GBR
    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei unterbliebener Belehrung des Betroffenen nach dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen einer fehlenden Belehrung über das Recht auf konsularische Hilfe bei der Inhaftierung eines Asylbewerbers aus Sierra Leone; Zulässigkeit einer über den Antrag einer Behörde hinausgehenden Dauer einer Abschiebehaft

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 417, WÜK Art. 36 Abs. 1 Bst. b S. 2
    Abschiebungshaft, konsularische Vertretung, Unterrichtung, Sierra Leone, Konsularvertrag, Wiener Übereinkommen

  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei unterbliebener Belehrung des Betroffenen nach dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung bei unterbliebener Belehrung des Betroffenen nach dem Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Folgen einer fehlenden Belehrung über das Recht auf konsularische Hilfe bei der Inhaftierung eines Asylbewerbers aus Sierra Leone; Zulässigkeit einer über den Antrag einer Behörde hinausgehenden Dauer einer Abschiebehaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde gegen Anordnung von Abschiebehaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft für einen Briten

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Fehlende Belehrung bei Konsularverträgen nach Art. 36 WÜK führt zur Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Fehlende Belehrung bei Konsularverträgen nach Art. 36 WÜK führt zur Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 212
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01

    Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    Die Belehrung ist unerlässlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens (vgl. BVerfG NJW 2007, 499, 500).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    Eine solche Antragstellung ist im Fortsetzungsfeststellungsverfahren zulässig, weil in diesem die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung der Haftanordnung zu prüfen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 184/09, juris Rdn. 14).
  • OLG Oldenburg, 19.08.2009 - 13 W 31/09

    Örtliche Zuständigkeit des Beschwerdegerichts bei Abgabe einer

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    a) Die uneingeschränkte Abgabe des Verfahrens hat zur Folge, dass die Sache so anzusehen ist, als wäre das abgegebene Verfahren von Anfang an bei dem annehmenden Gericht anhängig gewesen, an das das Verfahren abgegeben worden ist (OLG München FGPrax 2009, 239; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19. August 2009, 13 W 31/09, juris, Rdn. 20).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    Insbesondere ist die Rechtsbeschwerde eines Betroffenen auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthaft, wenn sich die Hauptsache durch den Ablauf der für die Haft angeordneten Dauer oder die Entlassung des Betroffenen aus der Haft erledigt hat und mit dem Rechtsmittel allein das Ziel verfolgt wird, die Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG festzustellen (Beschl. v. 25. Februar 2010, V ZB 172/09, juris Rdn. 9 ff.).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    Von der Erhebung von Dolmetscherkosten ist in Abschiebungshaftsachen abzusehen (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, Rdn. 20, juris).
  • BayObLG, 08.08.1985 - Allg. Reg. 72/85

    Abgabe des Verfahrens an das Gericht des jeweiligen Unterbringungsortes

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    Folge hiervon ist, dass das für das annehmende Amtsgericht zuständige Landgericht auch für das gegen eine Entscheidung des abgebenden Amtsgerichts gerichtete Rechtsmittel zuständig ist (BayObLGZ 1982, 261; 1985, 296; BayObLG FamRZ 2004, 1899; OLG München, aaO; OLG Oldenburg, aaO).
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    a) Die uneingeschränkte Abgabe des Verfahrens hat zur Folge, dass die Sache so anzusehen ist, als wäre das abgegebene Verfahren von Anfang an bei dem annehmenden Gericht anhängig gewesen, an das das Verfahren abgegeben worden ist (OLG München FGPrax 2009, 239; OLG Oldenburg, Beschl. v. 19. August 2009, 13 W 31/09, juris, Rdn. 20).
  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    Folge hiervon ist, dass das für das annehmende Amtsgericht zuständige Landgericht auch für das gegen eine Entscheidung des abgebenden Amtsgerichts gerichtete Rechtsmittel zuständig ist (BayObLGZ 1982, 261; 1985, 296; BayObLG FamRZ 2004, 1899; OLG München, aaO; OLG Oldenburg, aaO).
  • BayObLG, 06.07.1982 - BReg. 1 Z 42/82
    Auszug aus BGH, 06.05.2010 - V ZB 223/09
    Folge hiervon ist, dass das für das annehmende Amtsgericht zuständige Landgericht auch für das gegen eine Entscheidung des abgebenden Amtsgerichts gerichtete Rechtsmittel zuständig ist (BayObLGZ 1982, 261; 1985, 296; BayObLG FamRZ 2004, 1899; OLG München, aaO; OLG Oldenburg, aaO).
  • BVerfG, 05.11.2013 - 2 BvR 1579/11

    Rechtsstaatsprinzip; Recht auf ein faires Verfahren (Rechtsfolgen einer fehlenden

    Hinsichtlich der behaupteten Abweichung der angegriffenen Entscheidung von einem Beschluss des V. Zivilsenats (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09 -, FGPrax 2010, S. 212), legt der Beschwerdeführer nicht dar, dass dieser Beschluss der angegriffenen Entscheidung entgegensteht.
  • BGH, 18.11.2010 - V ZB 165/10

    Abschiebungshaftverfahren: Beachtung des Rechts auf konsularische Hilfe

    Dies stellt einen grundlegenden Verfahrensmangel dar, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f.; BVerfG, NJW 2007, 499, 500 f.).

    Das Recht auf konsularische Hilfe kann nur dann effektiv in Anspruch genommen werden, wenn die Vertretung des jeweiligen Heimatlandes, wie in Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK vorgeschrieben, unverzüglich von der Inhaftierung unterrichtet wird (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 aE).

    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, den Beteiligten zu 2 zur Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Anlagen des Betroffenen zu verpflichten (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 f. Rn. 19).

  • BGH, 28.10.2010 - V ZB 210/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Wirksamkeit eines nicht unterschriebenen

    Zwar begründet die unterbliebene Belehrung eines Ausländers über sein Recht, die Unterrichtung seiner konsularischen Vertretung zu verlangen, anders als das Beschwerdegericht meint, einen Verfahrensmangel, der die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung zur Folge hat (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212); denn die Belehrung ist unerlässlicher Bestandteil eines rechtsstaatlichen fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, NJW 2007, 499, 500 f.; Senat, aaO).
  • BGH, 15.07.2010 - V ZB 10/10

    Ausländerrecht: Zurückschiebung eines Asylsuchenden in einen Mitgliedsstaat der

    Dass sie von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht hat, beruht daher nicht auf einem grundlegenden Verfahrensmangel (dazu Senat, Beschl. v. 6. Mai 2010, V ZB 223/09, Rdn. 18, juris), aufgrund dessen ohne weiteres die Rechtswidrigkeit der Haftanordnung festzustellen wäre.
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Unter Berücksichtigung der Regelung in Art. 5 Abs. 5 EMRK entspricht es billigem Ermessen, den Beteiligten zu 2 zur Erstattung der notwendigen außergerichtlichen Auslagen des Betroffenen zu verpflichten (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 f., Rn. 19).
  • BVerfG, 04.10.2010 - 2 BvR 1825/08

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm 104 Abs 1 durch Anordnung und

    Der Bundesgerichtshof hat die Bedeutung der Belehrung gemäß Art. 36 Abs. 1 WÜK für die Rechtmäßigkeit einer Inhaftierung mit Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09 - (juris) ausreichend geklärt.
  • BGH, 25.08.2011 - V ZB 188/11

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerdeentscheidung bei Belehrung während der Anhörung

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass das Recht auf konsularische Hilfe nur dann effektiv in Anspruch genommen werden kann, wenn die Vertretung des jeweiligen Heimatlandes, wie in Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK vorgeschrieben, unverzüglich von der Inhaftierung unterrichtet wird (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPRax 2010, 212 Rn. 17 aE), so dass eine Heilung nicht in Betracht kommt, wenn etwa die Botschaft in dem späteren Verlauf des Verfahrens Kenntnis von der Inhaftierung eines Staatsangehörigen erhält (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 23/11 Rn. 10, juris; Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 7).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 23/11

    Anordnung einer Haft zur Sicherung der Abschiebung ist bei fehlender

    Dieser Fehler kann nicht geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f. und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 4).

    Das Recht auf konsularische Hilfe kann nur dann effektiv in Anspruch genommen werden, wenn die Vertretung des jeweiligen Heimatlandes, wie in Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK vorgeschrieben, unverzüglich von der Inhaftierung unterrichtet wird (Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 aE und vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 7).

  • BGH, 28.02.2013 - V ZB 138/12

    Ausländerrecht: Beiordnung eines Rechtsanwalts bei

    Ein mögliches Versäumnis der beteiligten Behörde führt aber zur Rechtswidrigkeit der angeordneten Haft nur, wenn auch das Amtsgericht die vorgeschriebene Belehrung nicht vornimmt (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 f.).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 188/11

    Notwendigkeit des Vorliegens des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft für die

    Zwar hat der Senat bereits entschieden, dass das Recht auf konsularische Hilfe nur dann effektiv in Anspruch genommen werden kann, wenn die Vertretung des jeweiligen Heimatlandes, wie in Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 1 WÜK vorgeschrieben, unverzüglich von der Inhaftierung unterrichtet wird (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 223/09, FGPrax 2010, 212 Rn. 17 aE), so dass eine Heilung nicht in Betracht kommt, wenn etwa die Botschaft in dem späteren Verlauf des Verfahrens Kenntnis von der Inhaftierung eines Staatsangehörigen erhält (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 23/11 Rn. 10, juris; Beschluss vom 18. November 2010 - V ZB 165/10, InfAuslR 2011, 119, 120 Rn. 7).
  • BGH, 19.05.2011 - V ZB 167/10

    Abschiebungshaftanordnung: Verhältnismäßigkeitsprüfung bei gelebter

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 275/10

    Ausländerrecht: Unterrichtung der konsularischen Vertretung bei Anordnung des

  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 79/10

    Verletzung von eigenen Rechten im Hinblick auf eine Haftanordnung aufgrund

  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 214/10

    Zulässigkeit des Stützens einer beantragten Aufhebung der Haft zur Sicherung der

  • BGH, 03.02.2011 - V ZB 12/10

    Verpflichtung des Haftrichters zur Aufklärung und Berücksichtigung des Standes

  • LG Hannover, 24.07.2012 - 8 T 35/12

    Auslagen, Kostenerstattung, Kostenerstattungsanordnung, Kostenträger,

  • BGH, 07.07.2016 - V ZB 70/14

    Abschiebungshaftsache: Zulässigkeit einer über den Antrag der Behörde

  • BGH, 31.03.2011 - V ZB 83/10

    Anordnung von Sicherungshaft bei fehlendem erforderlichen Einvernehmen der

  • BGH, 18.10.2011 - V ZB 188/11
  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 24/11

    Verletzung der Freiheitsrechte eines Ausländers aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG durch

  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 161/12

    Erstattung von Abschiebekosten durch den betroffenen Ausländer

  • LG Landau/Pfalz, 16.05.2012 - 3 T 90/12

    Abschiebehaft: Nachholung einer erstinstanzlich unterlassenen Belehrung über die

  • AG Cuxhaven, 01.12.2014 - 3 XIV 2269

    Abschiebungshaftverfahren: Vorführung vor Haftrichter mehr als 24 Stunden nach

  • LG Stade, 21.05.2014 - 9 T 52/14

    Abschiebungshaftverfahren: Fehlen einer Belehrung nach dem Wiener Übereinkommen

  • LG Augsburg, 31.07.2020 - 53 T 1780/17

    Asylantrag, Ausreise, Beschwerde, Bewilligung, Herkunftsland, Bescheid,

  • LG Dessau-Roßlau, 10.02.2011 - 1 T 23/11

    Abschiebehaftverfahren: Nachholbarkeit einer unterbliebenen Belehrung über das

  • AG Cuxhaven, 01.12.2014 - 3 XIV 2269B

    Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme eines Asylbewerbers bis zu seiner

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