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   BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10   

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https://dejure.org/2011,9534
BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10 (https://dejure.org/2011,9534)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZB 252/10 (https://dejure.org/2011,9534)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZB 252/10 (https://dejure.org/2011,9534)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftverlängerung zur Sicherung einer Abschiebung wegen Fehlens einer Antragsbegründung stellt eine Freiheitsgrundrechtsverletzung dar; Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 2; FamFG § 425 Abs. 3
    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebungshaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Leitsatz)

    Anforderungen an Haftantrag bei Verlängerungsentscheidungen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zu Anforderungen an Haftantrag bei Verlängerungsentscheidungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
    Die Rechtsbeschwerde ist - nachdem sich die Hauptsache durch den Vollzug der Haft erledigt hat - mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt worden.

    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8).

    b) Fehlt es an den erforderlichen Darlegungen, darf keine Haft angeordnet werden; vielmehr ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 19 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317 Rn. 14, 16).

    Der Verstoß gegen den Zwang zur Begründung des Haftantrags konnte - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - in der Beschwerdeinstanz nicht mehr geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, Rn. 6, juris; vgl. auch BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Verfahrensvoraussetzung (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210, 211 Rn. 12 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Ein Verstoß gegen den Begründungszwang führt zur Unzulässigkeit des Haftantrags (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, aaO, Rn. 14 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, aaO, Rn. 8).

    b) Fehlt es an den erforderlichen Darlegungen, darf keine Haft angeordnet werden; vielmehr ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 19 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317 Rn. 14, 16).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
    Die Rechtsbeschwerde ist - nachdem sich die Hauptsache durch den Vollzug der Haft erledigt hat - mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) und gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt worden.
  • BGH, 09.12.2010 - V ZB 136/10

    Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Haftanordnung in den Rechtsmittelinstanzen

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
    Der Verstoß gegen den Zwang zur Begründung des Haftantrags konnte - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - in der Beschwerdeinstanz nicht mehr geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, Rn. 6, juris; vgl. auch BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305).
  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
    Der Verstoß gegen den Zwang zur Begründung des Haftantrags konnte - entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts - in der Beschwerdeinstanz nicht mehr geheilt werden (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 19 und vom 9. Dezember 2010 - V ZB 136/10, Rn. 6, juris; vgl. auch BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304, 305).
  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
    Das Rechtsmittel ist in der Sache begründet, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Falle der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 6, juris), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10
    Das Rechtsmittel ist in der Sache begründet, weil sowohl die Beschwerdeentscheidung als auch die Haftanordnung, die im Falle der Erledigung ebenfalls Gegenstand der Überprüfung ist (Senat, Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 14; Senat, Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 119/10, Rn. 6, juris), einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 244/11

    Abschiebungshaftverfahren: Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Asylbewerbers

    b) Bei einer beabsichtigten Abschiebung muss die Behörde in dem Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG die Vollstreckungsvoraussetzungen darlegen, zu denen die Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG aF gehört (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16).

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG aF) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch eine Abschiebung durchgesetzt werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16).

  • BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit

    Nach § 425 Abs. 3 FamFG gelten für die Verlängerung der Freiheitsentziehung die Vorschriften über die erstmalige Anordnung entsprechend (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10 Rn. 12, juris).

    Diese verkürzte Begründung durch Bezugnahme auf den in der Gerichtsakte befindlichen und dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG übermittelten Haftantrag bzw. den Haftanordnungsbeschluss ist nur zulässig, wenn sich bei den nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG darzulegenden Umständen im Vergleich zu dem Haftantrag nichts geändert hat (offen gelassen Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, Rn. 15, juris).

  • BGH, 30.06.2011 - V ZB 261/10

    Ausländerrecht: Verlängerung der Abschiebungshaft bei Scheitern der Abschiebung

    In diesem Fall lag allerdings (anders als bei der für den vorangegangenen Zeitraum beantragten Sicherungshaft - Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, Rn. 9 ff., juris) ein zulässiger, den Begründungsanforderungen nach § 417 Abs. 2 FamFG genügender Haftantrag vor, obwohl auch in dem Antrag der Beteiligten zu 2 vom 20. September 2010 der Grund der Verlassenspflicht des Betroffenen - die Ausreiseanordnung mit der Abschiebungsandrohung vom 4. Juni 2010 - nicht erwähnt worden ist.
  • BGH, 30.07.2012 - V ZB 245/11

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Anordnung der Abschiebungshaft

    Bei einer beabsichtigten Abschiebung muss die Behörde in dem Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG die Vollstreckungsvoraussetzungen darlegen, zu denen die Abschiebungsandrohung nach § 59 AufenthG aF gehört (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16).

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG aF) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch eine Abschiebung durchgesetzt werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16).

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 60/17

    Erlass einer Abschiebungsanordnung während der angeordneten Haft im Gegensatz zur

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) oder Verwaltungsakts (§ 58 Abs. 2 Satz 2 AufenthG) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch Abschiebung durchgesetzt und Haft zur Sicherung der Abschiebung bzw. Rücküberstellung nicht angeordnet werden (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16 und vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38 Rn. 6).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der

    In gleicher Weise zu begründen ist der Antrag der Behörde auf Verlängerung einer bereits angeordneten und vollzogenen Sicherungshaft, weil nach § 425 Abs. 3 FamFG für die Verlängerung der Freiheitsentziehung die Vorschriften über die erstmalige Anordnung entsprechend gelten (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10 Rn. 12, juris).
  • BGH, 12.12.2013 - V ZB 214/12

    Rechtmäßigkeit der Anordnung von Sicherungshaft zum Zwecke der Abschiebung

    (1) Die Behörde hat allerdings in dem Haftantrag nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamG unter anderem die Vollstreckungsvoraussetzungen für die von ihr beabsichtigte Abschiebung darzulegen, zu denen die Abschiebungsandrohung nach § 59 Abs. 1 AufenthG gehört (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16; Beschluss vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, juris Rn. 6; Beschluss vom 16. Mai 2013 - V ZB 11/13, juris Rn. 7).
  • BGH, 25.10.2022 - XIII ZB 65/20

    Durchsetzen der Ausreisepflicht eines Betroffenen durch Abschiebung und Anordnung

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf eine Ausreisepflicht nicht durch Abschiebung durchgesetzt und Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (BGH, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16; vom 27. September 2012 - V ZB 31/12, InfAuslR 2013, 38 Rn. 6; vom 21. August 2019 - V ZB 60/17, juris Rn. 8).
  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 31/12

    Abschiebungshaft: Begründungszwang für Haftantrag

    Fehlt es an einer für die Vollstreckung erforderlichen Voraussetzung, darf auch eine kraft Gesetzes (§ 58 Abs. 2 Satz 1 AufenthG aF) vollziehbare Ausreisepflicht nicht durch eine Abschiebung durchgesetzt werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, juris Rn. 16).
  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

    Der Antrag auf eine Haftverlängerung ist nach § 425 Abs. 3 FamFG in gleicher Weise zu begründen wie der erste Haftantrag (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, Rn. 12, juris).
  • LG Halle, 09.05.2018 - 1 T 118/18

    Abschiebehaft: Anforderungen an einen zulässigen Haftverlängerungsantrag;

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