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   BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10   

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https://dejure.org/2011,8596
BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10 (https://dejure.org/2011,8596)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2011 - V ZB 263/10 (https://dejure.org/2011,8596)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10 (https://dejure.org/2011,8596)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Generalvollmacht für Verfügungen "aller Art" an den Geschäftsführer einer GbR reicht für die Bestellung einer Buchgrundschuld an einem Grundstück der GbR aus; Möglichkeit der Bestellung einer Grundschuld an dem Grundstück einer GbR durch den ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung einer Grundschuld durch bevollmächtigten Vertreter der GbR; Grundbucheintragung; dingliche Belastung; Vollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 709 Abs. 1; BGB § 172
    Erteilung einer Generalvollmacht für Verfügungen "aller Art" an den Geschäftsführer einer GbR reicht für die Bestellung einer Buchgrundschuld an einem Grundstück der GbR aus; Möglichkeit der Bestellung einer Grundschuld an dem Grundstück einer GbR durch den ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 709 Abs. 1 ; BGB § 172
    Erteilung einer Generalvollmacht für Verfügungen "aller Art" an den Geschäftsführer einer GbR reicht für die Bestellung einer Buchgrundschuld an einem Grundstück der GbR aus; Möglichkeit der Bestellung einer Grundschuld an dem Grundstück einer GbR durch den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Grundbuchrecht - Bewilligung von Buchgrundschuld an GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.12.1979 - VII ZR 77/78

    Vorlage der Vollmachtsurkunde durch Bezugnahme

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10
    Danach ist die Vollmacht bei der Abgabe der Erklärung in Ausfertigung vorzulegen (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1976 - VII ZR 77/78, BGHZ 76, 76, 78 und vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60, 63).

    Von der Vollmacht kann der Gesellschafter zu 2 in der Form des § 172 BGB nur Gebrauch machen, wenn er eine ihm selbst erteilte Ausfertigung bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts dem Notar vorlegt oder wenn in einem notariellen Vertrag auf eine von dem beurkundenden Notar selbst aufgenommene Vollmacht Bezug genommen wird und diese bei dem Notar jederzeit zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1979 - VII ZR 77/78, BGHZ 76, 76, 79).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10
    Danach ist die Vollmacht bei der Abgabe der Erklärung in Ausfertigung vorzulegen (BGH, Urteile vom 20. Dezember 1976 - VII ZR 77/78, BGHZ 76, 76, 78 und vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60, 63).

    Das könnte durch einen entsprechenden Vermerk in der Urkunde über die auf Grund der Vollmacht abgegebene Erklärung nachgewiesen werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60, 65).

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 266/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Handeln aufgrund Vollmachten aller

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10
    Es genügt, wenn das Handeln von der Vollmacht gedeckt ist (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10, DNotZ 2011, 361, 363 Rn. 12).
  • BGH, 01.10.2010 - V ZR 173/09

    Vorkaufsrecht nach Aufhebung des rechtswirksam zustande gekommenen Kaufvertrages

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10
    Diese Auslegung ist durch das Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. Senat, Urteil vom 1. Oktober 2010 - V ZR 173/09, NJW 2010, 3774 f.), in diesem Rahmen aber zu beanstanden, weil das Beschwerdegericht entscheidende Teile des Textes der Generalvollmacht bei der Auslegung übergangen hat.
  • KG, 14.09.2010 - 1 W 243/10

    Vertretung einer GbR im Grundbuchverfahren: Abgabe einer Eintragungsbewilligung

    Auszug aus BGH, 12.05.2011 - V ZB 263/10
    Das Beschwerdegericht hält die Zwischenverfügungen des Amtsgerichts (Grundbuchamts) für im Wesentlichen berechtigt (ZIP 2010, 2294).
  • BGH, 13.10.2011 - V ZB 90/11

    Grundbuchverfahren: Nachweis der Vertretungsverhältnisse einer GbR bei Löschung

    Das könnte durch einen entsprechenden Vermerk in der Urkunde über die auf Grund der Vollmacht abgegebene Erklärung nachgewiesen werden (BGH, Urteil vom 15. Oktober 1987 - III ZR 235/86, BGHZ 102, 60, 65; Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris).
  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 114/11

    Notwendigkeit des Nachweises der Existenz, Identität und Vertretungsverhältnisse

    Er war von diesen hierzu durch notariell beurkundete Generalvollmachten ermächtigt und hat diese Vollmachten in der Form des § 172 BGB (dazu: Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris Rn. 12) nachgewiesen.

    Dazu gehört, wenn - wie hier - Anhaltspunkte für eine entsprechende Beschränkung fehlen, auch die Vertretung der Vollmachtgeber in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter einer GbR (Senat, Beschlüsse vom 20. Januar 2011 - V ZB 266/10, FGPrax 2011, 106 Rn. 12 und vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10, juris Rn. 18 f.).

  • OLG Frankfurt, 27.01.2020 - 20 W 145/19

    Zur Frage, inwieweit die von einem Gesellschafter erteilte Generalvollmacht im

    Ausgehend von dieser Gesetzeslage hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts die ihnen zustehende Vertretungsmacht durch rechtsgeschäftliche Vollmacht auf Dritte übertragen können (BGH DNotZ 2011, 361; vgl. auch Beschluss vom 12.05.2011, V ZB 263/10, und vom 17.11.2011, V ZB 114/11, je zitiert nach juris).

    Die nachfolgende Aufzählung ("insbesondere") stellt hierbei keine Einschränkung, sondern lediglich eine beispielhafte Beschreibung des Inhalts der Vollmacht dar (vgl. dazu auch BGH DNotZ 2011, 361, und Beschluss vom 12.05.2011, a.a.O.).

  • KG, 14.11.2013 - 1 W 245/13

    Bewilligung der Löschung einer Zwangssicherungshypothek durch einen Rechtsanwalt

    Der Fortbestand einer vor Jahren erteilten Vollmacht wird nicht ohne weiteres vermutet, sondern ist nachzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 263/10 - juris Rn. 12; Demharter, a.a.O., § 19 Rn. 80, § 29 Rn. 59).
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