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   BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16   

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BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16 (https://dejure.org/2016,32793)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2016 - V ZB 30/16 (https://dejure.org/2016,32793)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2016 - V ZB 30/16 (https://dejure.org/2016,32793)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 bis 5 FamFG, § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG, § 26 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung eines Haftantrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 62 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Angaben zur notwendigen Haftdauer im Rahmen der Begründung eines Haftantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebehaft - und der unzulässige Haftantrag

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16
    Da die Anordnung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), waren diese Angaben auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Behörde eine spätere Verkürzung der Haft in Aussicht stellte.
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16
    a) Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt, oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (§ 26 FamFG, vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 15.09.2016 - V ZB 30/16
    Da die Anordnung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), waren diese Angaben auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Behörde eine spätere Verkürzung der Haft in Aussicht stellte.
  • BGH, 01.06.2017 - V ZB 39/17

    Abschiebehaft: Haftaufhebungsantrag wegen Einwänden gegen die Haftanordnung;

    cc) Einer persönlichen Anhörung des Betroffenen nach § 420 FamFG bedarf es im Haftaufhebungsverfahren, anders als bei einer Fehlerkorrektur im Haftanordnungsverfahren (dazu: Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff., vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9, vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 und vom 31. März 2017 - V ZB 74/17, juris Rn. 3), nicht.
  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 59/18

    Angaben zur Notwendigkeit der Haftdauer im Haftantrag hinsichtlich Anordnung der

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5 mwN; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 4).

    Hierzu ist der Betroffene von dem Beschwerdegericht auch persönlich angehört worden (vgl. zu diesem Erfordernis Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN).

    c) Diese Heilung wirkt jedoch nur für die Zukunft (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5 f.) und tritt im Übrigen nicht bereits mit der Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht ein, sondern erst mit dessen Entscheidung über die Fortdauer der Haft (Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, InfAuslR 2018, 218 Rn. 6).

  • BGH, 10.01.2019 - V ZB 159/17

    Haftanordnung bei vollziehbarer Abschiebungsandrohung

    bb) Der Mangel des Haftantrags ist zwar während des Beschwerdeverfahrens geheilt worden, indem die Behörde ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag geschlossen und das Beschwerdegericht den Betroffenen zu den ergänzenden Angaben persönlich gehört hat (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN; Beschluss vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, FGPrax 2018, 136 Rn. 5).
  • BGH, 17.11.2016 - V ZB 90/16

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung; Unzulässigkeit des Haftantrags der

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5 mwN).

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN).

  • BGH, 25.10.2018 - V ZB 83/18

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags bzgl. der Abschiebung eines türkischen

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6).

    Die Behörde hätte jedenfalls knapp erläutern müssen, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von zwölf Wochen trotz des vorhandenen Reisepasses erforderlich machten und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen konnte (zu einem ähnlich gelagerten Fall: Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.).

  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall aber, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (Senat, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN und vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, aaO).
  • BGH, 24.01.2019 - V ZB 62/18

    Anordnung der Sicherungshaft eines Betroffenen zur Abschiebung nach Italien wegen

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 5; Beschluss vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, NVwZ 2017, 1231 Rn. 6; Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 6).

    Die Behörde hätte jedenfalls - auf den konkreten Fall bezogen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, juris Rn. 11) - knapp erläutern müssen, welche organisatorischen Verfahrensschritte den beantragten Zeitraum von acht Wochen erforderlich machten und warum eine frühere Flugbuchung nicht erfolgen konnte (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 6 f.; Senat, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - V ZB 83/18, juris Rn. 7).

  • BGH, 31.03.2017 - V ZB 74/17

    Abschiebungshaft: Begründung der für erforderlich gehaltenen Haftdauer im

    Der Betroffene hätte dazu aber durch das Beschwerdegericht persönlich angehört werden müssen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff., vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9 und vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 71/17

    Behebung eines Mangels des Haftantrags während des Beschwerdeverfahrens durch

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (Senat, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN und vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, aaO).
  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 102/16

    Anhaltspunkt für Fluchtgefahr bei Entziehen der Abschiebung des Ausländers in

    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (Senat, Beschlüsse vom 15. September 2016 - V ZB 30/16, juris Rn. 9 mwN, vom 17. November 2016 - V ZB 90/16, aaO und vom 25. Januar 2018 - V ZB 71/17, aaO).
  • BGH, 20.09.2017 - V ZB 74/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Anordnung von Abschiebungshaft;

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

  • BGH, 12.07.2018 - V ZB 184/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Betroffenen i.R.e.

  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 8/17

    Unzulässigkeit eines Haftantrags der Ausländerbehörde mangels hinreichender

  • BGH, 27.09.2018 - V ZB 96/18

    Darlegung und Begründung des Haftantrags i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft bei

  • BGH, 23.05.2019 - V ZB 236/17

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers i.R.e.

  • BGH, 12.04.2018 - V ZB 208/17

    Zulässigkeit eines Abschiebungshaftantrags bei Fehlen von konkreten Angaben zur

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 17/19

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung der Haft zur Sicherung

  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 7/17

    Unzulässigkeit eines Haftantrags der Ausländerbehörde mangels hinreichender

  • BGH, 20.06.2018 - V ZB 83/18

    Aussetzung der Vollziehung der gegen den Betroffenen angeordneten und aufrecht

  • BGH, 13.10.2017 - V ZB 206/17

    Einstweilige Aussetzung der Sicherungshaft; Beschränkung der Haft auf die kürzest

  • BGH, 22.06.2017 - V ZB 1/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Rücküberstellung; Begründungsanforderungen an den

  • BGH, 15.12.2018 - V ZB 184/17

    Haftantrag, Haftaufhebungsverfahren, Heilung, Haftbeschluss, Abschiebungshaft,

  • BGH, 07.12.2017 - V ZB 160/17

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung der

  • LG Bamberg, 20.01.2017 - 3 T 3/16

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaftanordnung wegen fehlender Anzeige eines

  • LG Dortmund, 12.10.2017 - 9 T 67/17

    Gesetzliche Anforderungen an den Haftantrag der Sicherungshaft zur Sicherung der

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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.2016 - V ZB 30/16   

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BGH, Entscheidung vom 19. September 2016 - V ZB 30/16 (https://dejure.org/2016,41102)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 192/13

    Notwendigkeit eines zulässigen Haftantrags für die Anordnung und die

    Auszug aus BGH, 19.09.2016 - V ZB 30/16
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - V ZB 192/13, juris Rn. 6 mwN).
  • BGH, 10.05.2012 - V ZB 246/11

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an die Zulässigkeit des Haftantrags

    Auszug aus BGH, 19.09.2016 - V ZB 30/16
    Da die Anordnung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), waren diese Angaben auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Behörde eine spätere Verkürzung der Haft in Aussicht stellte.
  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 20/12

    Zurückschiebungshaftsache: Rechtswidrigkeitsfeststellung für die Haftanordnung

    Auszug aus BGH, 19.09.2016 - V ZB 30/16
    Da die Anordnung der Haft auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (§ 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG; vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 10. Mai 2012 - V ZB 246/11, FGPrax 2012, 225 Rn. 10; Beschluss vom 31. Januar 2013 - V ZB 20/12, FGPrax 2013, 130 Rn. 15), waren diese Angaben auch nicht deshalb entbehrlich, weil die Behörde eine spätere Verkürzung der Haft in Aussicht stellte.
  • BGH, 11.02.2016 - V ZB 24/14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer angeordneten Sicherungshaft mangels

    Auszug aus BGH, 19.09.2016 - V ZB 30/16
    Zwingende weitere Voraussetzung für eine rechtmäßige Haftanordnung ist in einem solchen Fall, dass der Betroffene zu den ergänzenden Angaben persönlich angehört wird (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Februar 2016 - V ZB 24/14, juris Rn. 9).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 19.09.2016 - V ZB 30/16
    a) Mängel des Haftantrags können behoben werden, indem die Behörde von sich aus oder auf richterlichen Hinweis ihre Darlegungen ergänzt und dadurch die Lücken in ihrem Haftantrag schließt, oder indem der Haftrichter selbst die Voraussetzungen zur Durchführbarkeit der Ab- oder Zurückschiebung des Ausländers und zu der dafür erforderlichen Haftdauer in seiner Entscheidung feststellt (§ 26 FamFG, vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 ff.).
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