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   BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10   

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https://dejure.org/2011,2463
BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10 (https://dejure.org/2011,2463)
BGH, Entscheidung vom 06.10.2011 - V ZB 314/10 (https://dejure.org/2011,2463)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 2011 - V ZB 314/10 (https://dejure.org/2011,2463)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 62 FamFG, § 429 Abs 2 FamFG
    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Stellens eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG nach dem Tod des von einer vollzogenen Abschiebungshaft Betroffenen innerhalb der Rechtsmittelfristen von einem Angehörigen

  • rewis.io

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem Tod des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit des Stellens eines Feststellungsantrags nach § 62 FamFG nach dem Tod des von einer vollzogenen Abschiebungshaft Betroffenen innerhalb der Rechtsmittelfristen von einem Angehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Feststellungsantrag nach Tod des Abschiebehaftbetroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 776
  • FGPrax 2012, 44
  • FamRZ 2012, 211
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Die auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist mit dem gestellten Feststellungsantrag nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG ohne Zulassung statthaft (Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9, 10 und vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152, 153 Rn. 4).

    Dieses Ziel macht es nicht nur erforderlich, die Vorschrift im Rechtsbeschwerdeverfahren anzuwenden, für das sie nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht gilt (Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150, 151 Rn. 9).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Daran ändert es nichts, dass schon das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, insoweit nicht in FGPrax 2011, 200, juris Rn. 9).

    Denn die formelle Rechtskraft darf mit einem Feststellungantrag nach § 62 FamFG nicht durchbrochen werden (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200, 201 Rn. 17).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Außerdem dient die Möglichkeit, die Feststellung der Rechtsverletzung zu beantragen, dem Rehabilitierungsinteresse des Betroffenen nach einem Eingriff in sein Freiheitsgrundrecht; sie hängt nicht von dem konkreten Ablauf des Verfahrens ab (vgl. BVerfGE 104, 220, 235 f.).

    Die Haftanordnung ist damit auch geeignet, das Ansehen des Betroffenen in der Öffentlichkeit herabzusetzen (BVerfGE 104, 220, 235).

  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Ob die Haftanordnung rechtmäßig war, könnte dann nur indirekt, nämlich als ein Tatbestandsmerkmal bei der Geltendmachung der Haftentschädigung, geprüft werden, die der Betroffene entsprechend Art. 5 Abs. 5 EMRK verlangen kann (BGH, Urteile vom 31. Januar 1966 - III ZR 70/64, BGHZ 45, 46, 49 ff., vom 29. April 1993 - III ZR 3/92, BGHZ 122, 268, 269 f. und vom 18. Mai 2006 - III ZR 183/05, NVwZ 2006, 960, 961).
  • BGH, 21.03.2011 - AnwZ (B) 19/09

    Erledigung eines zur Wahrnehmung der höchstpersönlichen, unvererblichen Rechte

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Sie endeten kraft Gesetzes mit dem Tod des betroffenen Rechtsanwalts und konnten durch die Erben nicht fortgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299 und vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris).
  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Stirbt der Angeklagte nach Erlass des Strafurteils, jedoch vor Eintritt der Rechtskraft, wird das Verfahren zwar durch förmlichen Beschluss nach § 206a StPO eingestellt, das - mit dem Tod des Angeklagten gegenstandslose - Urteil aber nicht mehr inhaltlich überprüft (BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108, 113).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Dazu gehören Ausführungen zu dem nach § 72 Abs. 4 AufenthG erforderlichen, auch allgemein erteilbaren (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144, 146 Rn. 25) Einvernehmen der zuständigen Staatsanwaltschaft, wenn sich aus dem Haftantrag ergibt, dass gegen den Betroffenen strafrechtliche Ermittlungen geführt werden (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, FGPrax 2011, 144 Rn. 9).
  • OLG Naumburg, 06.07.2007 - 8 Wx 22/07

    Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Einweisung in eine geschlossene

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    § 62 Abs. 1 FamFG verlangt nur, dass sich die "angefochtene Entscheidung", nicht aber das gegen sie eingelegte Rechtsmittel erledigt hat (OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 137, 138; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 186; Keidel/Budde, FamFG, 17. Aufl., § 62 Rn. 9).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Sie endeten kraft Gesetzes mit dem Tod des betroffenen Rechtsanwalts und konnten durch die Erben nicht fortgesetzt werden (BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, 299 und vom 21. März 2011 - AnwZ (B) 19/09, juris).
  • BGH, 18.05.2006 - III ZR 183/05

    Voraussetzungen und Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen rechtswidriger

    Auszug aus BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10
    Ob die Haftanordnung rechtmäßig war, könnte dann nur indirekt, nämlich als ein Tatbestandsmerkmal bei der Geltendmachung der Haftentschädigung, geprüft werden, die der Betroffene entsprechend Art. 5 Abs. 5 EMRK verlangen kann (BGH, Urteile vom 31. Januar 1966 - III ZR 70/64, BGHZ 45, 46, 49 ff., vom 29. April 1993 - III ZR 3/92, BGHZ 122, 268, 269 f. und vom 18. Mai 2006 - III ZR 183/05, NVwZ 2006, 960, 961).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

  • OLG München, 01.07.2010 - 31 Wx 61/10

    Handelsregisterverfahren auf Eintragung eines Widerspruchs gegen die

  • BGH, 10.01.1966 - III ZR 70/64

    Menschenrechtskonvention ("Zonenhaft")

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 184/09

    Abschiebehaftverfahren: Prüfung der Kommunikation des Dolmetschers mit dem

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 29/01

    Beendigung des Unterbringungsverfahrens durch Tod des Betroffenen

  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 404/12

    Beschwerdeverfahren gegen eine Betreuungsanordnung nach dem Tod des Betroffenen:

    Im Verfahren der Beschwerde gegen eine Betreuungsanordnung kann nach dem Tod des Betroffenen von den gemäß § 303 FamFG beschwerdeberechtigten Angehörigen oder Vertrauenspersonen kein Feststellungsantrag nach § 62 FamFG gestellt werden (Abgrenzung zu BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011, V ZB 314/10, FamRZ 2012, 212).

    Daran ändert nichts, dass das Beschwerdegericht nicht mehr über die angefochtene Betreuungsanordnung, sondern bereits über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und das Rechtsbeschwerdeverfahren nur noch auf die Überprüfung dieser Entscheidung abzielt (Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 4. Aufl. § 62 FamFG Rn. 8; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 292/10 - veröffentlicht bei juris Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 5).

    Nichts anderes gilt für den nach § 303 Abs. 2 FamFG privilegierten Personenkreis (vgl. auch BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 9 für die nach § 429 FamFG Beschwerdeberechtigten).

    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (vgl. BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 10; OLG München FGPrax 2010, 269).

    c) Schließlich ist es in einem erledigten Betreuungsverfahren auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, Angehörigen eines verstorbenen Betroffenen - etwa im Wege einer teleologisch erweiternden Auslegung von § 62 Abs. 2 FamFG (vgl. BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 11) - durch einen Fortsetzungsfeststellungsantrag die Geltendmachung eines postmortalen Rehabilitationsinteresses zu ermöglichen.

    Ein besonderes Bedürfnis zur Geltendmachung eines postmortalen Rehabilitationsinteresses, wie es der Bundesgerichtshof ausnahmsweise für den Fall der Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch den Tod des Betroffenen erledigten Abschiebehaftanordnung angenommen hat (vgl. BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 14), besteht daher in Betreuungsverfahren nicht.

  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 8/19

    Maximal zulässiger Zeitraum einer landesgesetzlich angeordneten

    Hiervon umfasst sind auch die Fälle, in denen sich die Freiheitsentziehung durch Zeitablauf erledigt hat und der Betroffene nach § 62 FamFG das Ziel verfolgt, die bewirkte Verletzung des Freiheitsgrundrechts festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, juris Rn. 9; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, juris Rn. 5; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 46).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).

    Dies ist auch bei einer Erledigung vor Einlegung der Beschwerde möglich (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 211 Rn. 7).

  • BVerfG, 16.04.2021 - 2 BvR 2470/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine erledigte behördliche

    Um dem aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG folgenden Gebot effektiven Rechtsschutzes auch in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen sich eine Freiheitsentziehung bereits vor Einlegung einer Beschwerde erledigt hat, findet § 62 FamFG auch auf diese Fallkonstellationen Anwendung (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 12. Aufl. 2019, § 62 Rn. 4; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 7 f.).

    Dass dies dem Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht genügt, ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 -, juris, Rn. 7; BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2012 - I ZB 48/12 -, juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 10. Juli 2014 - V ZB 20/13 -, juris, Rn. 10 ff.; A. Fischer, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 62 Rn. 6, 27; Göbel, in: Keidel, FamFG, 20. Aufl. 2020, § 62 Rn. 10 f.).

  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 43/23

    Erledigung der Anordnung einer Betreuung insgesamt mit dem Tod des Betreuten;

    Aus der Bindung an die Person des Beschwerdeführers und an den Eingriff in dessen Rechte folgt der höchstpersönliche Charakter des nach § 62 Abs. 2 FamFG erforderlichen Feststellungsinteresses, in den der Erbe nicht kraft Erbrechts eintreten kann (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 7 f.; BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 10).

    In diesem Sinne haftet der krankheitsbedingten Einrichtung einer Betreuung als Maßnahme des staatlichen Erwachsenenschutzes mangels eines Schuldvorwurfs oder eines sittlichen Unwerturteils keine derartig diskriminierende Wirkung an, dass sie die Menschenwürde eines Betroffenen antasten und deshalb ein postmortales Rehabilitationsinteresse begründen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12 - FamRZ 2013, 29 Rn. 12; vgl. auch BGH Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10 - FamRZ 2012, 211 Rn. 12).

  • BGH, 31.01.2013 - V ZB 22/12

    Abschiebungshaftverfahren: Statthaftigkeit eines Antrags der beteiligten Behörde

    Es ist sogar erforderlich, eine solche Möglichkeit nach dem Tod des Betroffenen seinen Erben einzuräumen (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 13 f.).
  • BGH, 17.12.2020 - 3 ZB 7/19

    Rüge der Rechtsverletzung durch die Gewahrsamsanordnung des Amtsgerichts wegen

    Hiervon umfasst sind auch die Fälle, in denen sich die Freiheitsentziehung durch Zeitablauf erledigt hat und der Betroffene nach § 62 FamFG das Ziel verfolgt, die bewirkte Verletzung des Freiheitsgrundrechts festzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, juris Rn. 9; vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, juris Rn. 5; Keidel/Meyer-Holz, FamFG, 20. Aufl., § 70 Rn. 46).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZB 32/15

    Abschiebungshaft: Abschiebungsandrohung im Haftantrag als

    Die Rechtsbeschwerde ist nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2  FamFG auch dann ohne Zulassung statthaft, wenn bereits das Beschwerdegericht über einen Feststellungsantrag nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat  (Senat, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5) und im Übrigen nach § 71 FamFG zulässig.
  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14

    Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • BGH, 24.08.2020 - XIII ZB 83/19

    Haftaufhebungssache: Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über die sachliche

    Deshalb lässt der Bundesgerichtshof zu, dass nach dem Ableben des Betroffenen im Fall einer Freiheitsentziehung seine Witwe sein Rehabilitierungsinteresse mit einem Antrag nach § 62 FamFG weiterverfolgt (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, InfAuslR 2012, 100 Rn. 11 f., für die Freiheitsentziehung; anders dagegen für die Unterbringung: BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - XII ZB 404/12, NJW-RR 2013, 195 Rn. 7).
  • BGH, 11.01.2018 - V ZB 62/17

    Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen hinsichtlich Rechtsverletzung;

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 238/11

    Abschiebungshaftsache: Notwendige Beschwerdeentscheidung bei einer Beschwerde

  • BGH, 09.05.2019 - V ZB 12/18

    Belehrung des Gerichts über die weitere Inhaftierung eines Betroffenen bei

  • LG München II, 05.06.2012 - 6 T 5066/11

    Betreuung: Antrag eines Angehörigen auf postume Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 30/15

    Abschiebungshaftsache: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung im

  • BGH, 22.08.2019 - V ZB 179/17

    Rechtsbeschwerde gegen einen als "Haftbefehl" bezeichneten Beschluss zur

  • LG Lübeck, 09.10.2015 - 7 T 388/15

    Unterbringungssache: Zulässigkeit des Antrags des Verfahrenspflegers auf

  • BGH, 10.07.2014 - V ZB 20/13

    Zurückschiebungshaftsache: Frist für einen Feststellungsantrag bei Erledigung der

  • BGH, 17.01.2013 - V ZB 193/12

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts i.R.d. Haft eines Betroffenen zur

  • OLG Rostock, 05.10.2016 - 10 UF 137/16

    Einstweilige Anordnung im Gewaltschutzverfahren: Berechtigtes Interesse an der

  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 120/11

    Erforderlichkeit von Darlegungen zu der zweifelsfreien Ausreisepflicht, zu

  • BGH, 31.05.2012 - V ZB 51/11

    Anforderungen an die Begründung eines Haftantrags zur Sicherung einer Abschiebung

  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 142/18

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung einer Abschiebehaft;

  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 577/14

    Eintritt der Erledigung der Haftanordnung durch Haftentlassung hinsichtlich

  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 584/14

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers;

  • BGH, 27.09.2012 - V ZB 101/12

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung bei fehlender

  • LG Kleve, 29.04.2015 - 4 T 491/14

    Anordnung der Sicherungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers;

  • LG Bochum, 12.12.2013 - 7 T 404/13

    Berechtigung eines Beteiligten als Vertrauensperson zur Antragstellung bzgl.

  • LG Düsseldorf, 24.04.2023 - 25 T 280/21
  • LG Dessau-Roßlau, 04.03.2015 - 8 T 54/15

    Abschiebungshaft nach Einreise trotz Einreiseverbots: Schwerwiegender

  • LG Köln, 08.09.2022 - 39 T 39/22
  • LG Mainz, 13.05.2016 - 8 T 82/16

    Zurückschiebungshaft: Grundlage für einen Haftanordnung nach einem Antrag auf

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