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   BGH, 24.02.1956 - V ZB 34/55   

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BGH, 24.02.1956 - V ZB 34/55 (https://dejure.org/1956,3927)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1956 - V ZB 34/55 (https://dejure.org/1956,3927)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1956 - V ZB 34/55 (https://dejure.org/1956,3927)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 19.02.2009 - V ZR 172/08

    Verpflichtung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zur Zahlung von

    Es genügt dagegen nicht, dass die Ergebnisse der wirtschaftlichen Tätigkeit der Anstalt irgendwie im Haushaltsplan der kostenbefreiten Gebietskörperschaft erscheinen (Senat , Beschl. v. 24. Februar 1956, V ZB 34/55, Rpfleger 1956, 97; BGH, Beschl. v. 27. Oktober 1981, VI ZR 108/76, Rpfleger 1982, 81, 82; KG JurBüro 1997, 149, 150 - std. Rspr.).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 40/96

    Kostenpflicht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Es reicht nicht aus, daß die Wirtschaftsergebnisse der Anstalt irgendwie im Haushaltsplan erscheinen; vielmehr müssen die Einnahmen und Ausgaben dort nach kameralistischen Grundsätzen vollständig ausgewiesen sein (RG JW 1936, 2142 [grundlegend]; BGH, Beschl. v. 24. Februar 1956 - V ZB 34/55, Rpfleger 1956, 97; Beschl. v. 30. Mai 1978 - VI ZR 128/76, Rpfleger 1978, 305; Beschl. v. 27. Oktober 1981 aaO.; BFHE aaO.).

    Die lediglich informatorische Aufnahme einer Einnahmen- und Ausgabenübersicht in Form eines Wirtschaftsplans einer vom Bund unterhaltenen oder bezuschußten öffentlichen Anstalt als Anlage zum Haushaltsplan rechtfertigt demnach nicht die Annahme, diese werde im Sinne von § 2 Abs. 1 GKG nach dem Haushaltsplan verwaltet (ebenso bereits BGH, Beschl. v. 24. Februar 1956 aaO., sofern die Einnahmen und Aufgaben eines Zuschußempfängers nur aus den Erläuterungen zur Haushaltsstelle ersichtlich sind, sowie BFHE aaO. S. 498).

  • BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 6/97

    Kostenpflicht des Bundeseisenbahnvermögens

    Es kann dahinstehen, ob die Erweiterung der Kostenfreiheit auf nicht den Bund oder die Länder betreffende Verfahren die gesamte unmittelbare Staatsverwaltung - auch wenn es sich um ein Sondervermögen handelt - erfaßt (BFHE aaO), oder ob die Einnahmen und Ausgaben dieser nicht bzw. teilrechtsfähigen Verwaltungsträger nach kameralistischen Grundsätzen in aller Regel im Haushaltsplan ausgewiesen werden müssen, um an dem Kostenprivileg teilhaben zu können (RG JW 1936, 2142 [grundlegend]; BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1956 - V ZB 34/55 = Rechtspfleger 1956, 97, vom 4. Juli 1978 - V ZR 154/75 - Rechtspfleger 1978, 305, vom 16. Januar 1997 - IX ZR 40/96 aaO und vom 27. Oktober 1981 - VI ZR 108/76 aaO unter 2 a, b; KG, Beschluß vom 4. April 1975 - 1 W 2907/94 = JurBüro 1996, 42).
  • BGH, 27.10.1981 - VI ZR 108/76

    Befreiung von Gerichtskosten für nichtrechtsfähige Anstalten des öffentlichen

    Die Vorschrift setzt voraus, daß die Einnahmen und Ausgaben der Anstalt im Haushaltsplan des Landes nach kameralistischen Grundsätzen vollständig ausgewiesen sind (Senatsbeschluß vom 30. Mai 1978 - VI ZR 128/76 = VersR 1978, 762; BGH Beschluß vom 24. Februar 1956 - V ZB 34/55 = VersR 1956, 242 zu § 90 GKG a.F.).
  • BFH, 09.10.1974 - VII B 81/73

    Anstalt des öffentlichen Rechts - Einfuhrstelle - Vorratsstelle -

    Dem ist der Bundesgerichtshof (BGH) in dem Beschluß vom 24. Februar 1956 V ZB 34/55 (Der Deutsche Rechtspfleger 1956 S. 97) uneingeschränkt gefolgt und hat fernerhin hinzugefügt, es genüge nicht, daß der Staat (Land oder Bund) jährlich Zuschüsse leistet oder sogar kraft Gesetzes verpflichtet ist, für alle erforderlichen Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalt aufzukommen.
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Rechtsprechung
   BGH, 02.11.1955 - V ZB 34/55   

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https://dejure.org/1955,4916
BGH, 02.11.1955 - V ZB 34/55 (https://dejure.org/1955,4916)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1955 - V ZB 34/55 (https://dejure.org/1955,4916)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1955 - V ZB 34/55 (https://dejure.org/1955,4916)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1956, 159
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.01.1955 - V ZB 28/54

    Vertragshilfe. Unzumutbare Härte

    Auszug aus BGH, 02.11.1955 - V ZB 34/55
    Das Oberlandesgericht hat nicht verkannt, daß, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgesprochen hat (vgl. BGHZ 16, 105 [109] u.a.), die besonderen Gründe, aus denen die im Falle des § 3 Abs. 2 VHG grundsätzlich vorgeschriebene Zinsherabsetzung zu einer nicht zumutbaren Härte für den Gläubiger führen würde, sich sowohl aus der Person des Schuldners wie des Gläubigers oder auch aus den beiderseitigen Verhältnissen ergeben können.

    Einer Erörterung der Frage, in welchem Verhältnis das Eigenkapital der Antragsteller zum Fremdkapital vor der Zerstörung der Gebäude gestanden hat und wie dieses Verhältnis jetzt ist, bedarf es nicht, weil dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VHG nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 15, 43 sowie Beschluß des erkennenden Senats vom 4. Januar 1955, V ZB 28/54, S. 9 - insoweit BGHZ 16, 105 nicht abgedruckt).

  • BGH, 27.09.1955 - V ZB 26/55

    Ausgleichsforderungen und Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 02.11.1955 - V ZB 34/55
    Dagegen stellen die bereits zugeteilten Ausgleichsforderungen einen echten Vermögenswert dar, der bei Beurteilung der wirtschaftlichen Lage des Gläubigers nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. den zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Beschluß des erkennenden Senats vom 27. September 1955, V ZB 26/55).
  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/53

    Hauszinssteuerabgeltung. Vertragshilfe

    Auszug aus BGH, 02.11.1955 - V ZB 34/55
    Einer Erörterung der Frage, in welchem Verhältnis das Eigenkapital der Antragsteller zum Fremdkapital vor der Zerstörung der Gebäude gestanden hat und wie dieses Verhältnis jetzt ist, bedarf es nicht, weil dieser Gesichtspunkt bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 3 Abs. 3 VHG nicht in Betracht kommt (vgl. BGHZ 15, 43 sowie Beschluß des erkennenden Senats vom 4. Januar 1955, V ZB 28/54, S. 9 - insoweit BGHZ 16, 105 nicht abgedruckt).
  • BGH, 12.10.1954 - V ZB 21/54

    Vertragshilfe. Maßgebender Zeitpunkt

    Auszug aus BGH, 02.11.1955 - V ZB 34/55
    Maßgebend für die Beurteilung ist der Sachstand zur Zeit der Entscheidung des Gerichts, im Rechtsmittelverfahren der Zeitpunkt der Entscheidung des Beschwerdegerichts (vgl. BGHZ 14, 398).
  • BGH, 10.05.1955 - V ZB 32/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.11.1955 - V ZB 34/55
    Der günstige Verkauf des belasteten Grundstücks kann ein besonderer Grund im Sinne des § 3 Abs. 3 VHG sein, wenn der Verkaufserlös den Zinsrückstand erheblich übersteigt und der Schuldner infolgedessen ohne eine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Lage die rückständigen Zinsen zahlen kann (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 10. Mai 1955, V ZB 32/54, MDR 1955, 470).
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