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   BGH, 11.11.1999 - V ZB 39/99   

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BGH, 11.11.1999 - V ZB 39/99 (https://dejure.org/1999,10168)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1999 - V ZB 39/99 (https://dejure.org/1999,10168)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1999 - V ZB 39/99 (https://dejure.org/1999,10168)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZB 22/92

    Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 39/99
    Denn die sofortige Beschwerde kann nicht mit Erfolg auf Wiedereinsetzungsgründe gestützt werden (BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1981, IVb ZB 825/81, VersR 1982, 95 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22. September 1992, VI ZB 22/92, VersR 1993, 500, 501 m.w.N.).

    Hat es dagegen über einen entsprechenden Antrag nicht entschieden, weil dieser, wie hier, im Zeitpunkt des Verwerfungsbeschlusses noch nicht vorgelegen hat, ist der Berufungsführer grundsätzlich gehalten, zunächst die noch ausstehende Entscheidung des Berufungsgerichts hierüber abzuwarten (vgl. BGH, Beschl. v. 22. September 1992, aaO).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Revisionsgericht bei Prüfung der Beschwerde gegen den die Berufung verwerfenden Beschluß zu dem Ergebnis gelangt, daß die Wiedereinsetzung nach dem Akteninhalt ohne weiteres zu gewähren ist (BGHZ 101, 134, 141; BGH, Beschl. v. 22. September 1992, aaO).

  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZR 154/86

    Einhaltung der Schriftform des Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid

    Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 39/99
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das Revisionsgericht bei Prüfung der Beschwerde gegen den die Berufung verwerfenden Beschluß zu dem Ergebnis gelangt, daß die Wiedereinsetzung nach dem Akteninhalt ohne weiteres zu gewähren ist (BGHZ 101, 134, 141; BGH, Beschl. v. 22. September 1992, aaO).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 39/99
    Denn die sofortige Beschwerde kann nicht mit Erfolg auf Wiedereinsetzungsgründe gestützt werden (BGH, Beschl. v. 7. Oktober 1981, IVb ZB 825/81, VersR 1982, 95 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 22. September 1992, VI ZB 22/92, VersR 1993, 500, 501 m.w.N.).
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