Rechtsprechung
BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,9522) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde - Zulässigkeit - Oberlandesgericht - Außerordentliche Beschwerde - Unvereinbarkeit mit der Rechtordnung - Rechtliches Gehör
- Judicialis
ZPO § 239; ; ZPO § 246; ; ZPO § 156; ; ZPO § 252; ; ZPO § 239 Abs. 1; ; ZPO § 246 Abs. 2; ; ZPO § 252; ; ZPO § 567 Abs. 4; ; ZPO § 97
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 252, 567 Abs. 4
Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Ausetzung des Verfahrens im Berufungsverfahren - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Voraussetzungen eines solchen Rechtsmittels wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nur dann gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (s. nur BGHZ 119, 372, 374 m.w.N.). - BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95
Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des …
Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99
Insbesondere macht der geltend gemachte Verstoß gegen die Grundsätze über das rechtliche Gehör die in § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossene Beschwerde nicht als außerordentliche Beschwerde zulässig (vgl. BGHZ 130, 97, 99; BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757). - BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97
Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren; …
Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99
Insbesondere macht der geltend gemachte Verstoß gegen die Grundsätze über das rechtliche Gehör die in § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossene Beschwerde nicht als außerordentliche Beschwerde zulässig (vgl. BGHZ 130, 97, 99; BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757).