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   BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99   

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https://dejure.org/1999,9522
BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99 (https://dejure.org/1999,9522)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1999 - V ZB 43/99 (https://dejure.org/1999,9522)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1999 - V ZB 43/99 (https://dejure.org/1999,9522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde - Zulässigkeit - Oberlandesgericht - Außerordentliche Beschwerde - Unvereinbarkeit mit der Rechtordnung - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    ZPO § 239; ; ZPO § 246; ; ZPO § 156; ; ZPO § 252; ; ZPO § 239 Abs. 1; ; ZPO § 246 Abs. 2; ; ZPO § 252; ; ZPO § 567 Abs. 4; ; ZPO § 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 252, 567 Abs. 4
    Keine Beschwerde gegen die Ablehnung der Ausetzung des Verfahrens im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind die Voraussetzungen eines solchen Rechtsmittels wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit nur dann gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (s. nur BGHZ 119, 372, 374 m.w.N.).
  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99
    Insbesondere macht der geltend gemachte Verstoß gegen die Grundsätze über das rechtliche Gehör die in § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossene Beschwerde nicht als außerordentliche Beschwerde zulässig (vgl. BGHZ 130, 97, 99; BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BGH, 11.11.1999 - V ZB 43/99
    Insbesondere macht der geltend gemachte Verstoß gegen die Grundsätze über das rechtliche Gehör die in § 567 Abs. 4 ZPO ausgeschlossene Beschwerde nicht als außerordentliche Beschwerde zulässig (vgl. BGHZ 130, 97, 99; BGH, Beschl. v. 9. September 1997, IX ZB 92/97, ZIP 1997, 1757).
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