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   BGH, 18.03.1999 - V ZB 5/99   

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https://dejure.org/1999,7201
BGH, 18.03.1999 - V ZB 5/99 (https://dejure.org/1999,7201)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1999 - V ZB 5/99 (https://dejure.org/1999,7201)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1999 - V ZB 5/99 (https://dejure.org/1999,7201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 519 Abs. 2 S. 2
    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der zutreffenden Adressierung eines Schriftsatzes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1006
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.10.1986 - VIII ZB 40/86

    Versäumung der Rechtsmittelfrist durch eine geschäftsunfähige Partei; Zurechnung

    Auszug aus BGH, 18.03.1999 - V ZB 5/99
    Für dieses bestand auch kein Anlaß, den Antrag nicht im normalen ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuleiten (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Oktober 1986, VIII ZB 40/86, NJW 1987, 440, 441).
  • BGH, 10.04.1991 - XII ZB 28/91

    Ausgangskontrolle für Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 18.03.1999 - V ZB 5/99
    Ihm kann nur stattgegeben werden, wenn er vor Ablauf der Begründungsfrist bei Gericht eingeht (vgl. BGH, Beschl. v. 10. April 1991, XII ZB 28/91, BGHR ZPO § 233 - Fristverlängerung 7 m.w.N.).
  • OLG Rostock, 06.05.2008 - 1 W 29/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Bezeichnung des

    D.h. er muss die richtige Bezeichnung des Empfangsgerichts (wie vorliegend in Streit stehend) sicherstellen (vgl. BGH, NJW 2001, 1070; VersR 1976, 493, 1986, 1209; NJW-RR 1999, 1006; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 233 Rn. 23 Stichwort: "Ausgangskontrolle" m.w.N.).
  • OLG Jena, 10.02.2004 - 6 W 54/04

    Abschiebungshaft; Prüfungspflicht

    Die Feststellung des Tatrichters ist vielmehr rechtsfehlerfrei, wenn sie vom richtigen rechtlichen Ausgangspunkt aus auf der Grundlage bestimmter Tatsachen als möglich erscheint (vgl. BGH Beschl. vom 02.10.2000, V ZB 5/99 mit weiteren Nachw.).
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