Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9090
BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11 (https://dejure.org/2011,9090)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - V ZB 50/11 (https://dejure.org/2011,9090)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11 (https://dejure.org/2011,9090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft im Falle eines anhängigen Strafverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung bei fehlendem Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft im Falle eines anhängigen Strafverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 252/10

    Vorliegen einer Freiheitsgrundrechtsverletzung im Falle einer Haftverlängerung

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Nach § 425 Abs. 3 FamFG gelten für die Verlängerung der Freiheitsentziehung die Vorschriften über die erstmalige Anordnung entsprechend (Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10 Rn. 12, juris).

    Diese verkürzte Begründung durch Bezugnahme auf den in der Gerichtsakte befindlichen und dem Betroffenen nach § 23 Abs. 2 FamFG übermittelten Haftantrag bzw. den Haftanordnungsbeschluss ist nur zulässig, wenn sich bei den nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG darzulegenden Umständen im Vergleich zu dem Haftantrag nichts geändert hat (offen gelassen Senat, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 252/10, Rn. 15, juris).

  • BGH, 14.05.2009 - V ZB 172/08

    Erstattung der durch die interne Unterrichtung ihrer Mitglieder über den

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Zwar müssen Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt wiedergeben (Senat, Beschluss vom 11. Mai 2006 - V ZB 70/05, FamRZ 2006, 1030; Beschluss vom 14. Mai 2009 - V ZB 172/08, NJW 2009, 2135).

    Denn das Rechtsbeschwerdegericht ist ohne die Wiedergabe zu einer rechtlichen Überprüfung, die nach § 74 Abs. 3 Satz 4 FamFG, § 559 ZPO grundsätzlich von dem durch das Beschwerdegericht festgestellten Sachverhalt auszugehen hat, nicht in der Lage (Senat, Beschluss vom 14. Mai 2009 - V ZB 172/08, aaO).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Dabei ist allerdings inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 28. April 2011 - V ZB 184/10, Rn. 7, juris).

    Denn das Beschwerdegericht hat das Vorliegen des Haftgrundes nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aus zutreffenden Erwägungen bejaht und damit den Fehler der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des Fortsetzungsfeststellungsverfahrens geheilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. März 2007 - V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569, 1570 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28, Keidel/ Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 22 f.).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) Rechtsbeschwerde ist gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.

    Fehlt es an den erforderlichen Darlegungen, darf keine Haft angeordnet werden; vielmehr ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist Verfahrensvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511, 1512 Rn. 7).

    Fehlt es an den erforderlichen Darlegungen, darf keine Haft angeordnet werden; vielmehr ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen, weil es sich bei der ordnungsgemäßen Antragstellung durch die Behörde um eine Verfahrensgarantie handelt, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG erfordert (Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, FGPrax 2010, 316, 317).

  • BGH, 21.10.2010 - V ZB 96/10

    Möglichkeit der Heilung eines fehlenden Haftantrages in der Beschwerdeinstanz;

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Die nach Erledigung der Hauptsache mit dem Feststellungsantrag analog § 62 FamFG ohne Zulassung gemäß § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 FamFG statthafte (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, InfAuslR 2010, 359, 360 und vom 21. Oktober 2010 - V ZB 96/10, Rn. 10, juris) Rechtsbeschwerde ist gemäß § 71 FamFG form- und fristgerecht eingelegt.
  • BGH, 10.02.2011 - V ZB 49/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Fehlt dieses Einvernehmen, darf die Haft zur Sicherung der Abschiebung nicht angeordnet werden (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2011 - V ZB 226/10, Rn. 22; Beschluss vom 10. Februar 2011 - V ZB 49/10, Rn. 7 ff. mwN).
  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Denn das Beschwerdegericht hat das Vorliegen des Haftgrundes nach § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG aus zutreffenden Erwägungen bejaht und damit den Fehler der erstinstanzlichen Entscheidung im Rahmen des Fortsetzungsfeststellungsverfahrens geheilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. März 2007 - V ZB 149/06, NJW-RR 2007, 1569, 1570 und vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27, 28, Keidel/ Budde, FamFG, 16. Aufl., § 62 Rn. 22 f.).
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 184/10

    Abschiebehaftsache

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Dabei ist allerdings inzident auch die Frage der Rechtmäßigkeit der Haftentscheidung zu prüfen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4 und vom 28. April 2011 - V ZB 184/10, Rn. 7, juris).
  • BGH, 12.05.2011 - V ZB 189/10

    Abschiebungshaft: Erforderlichkeit des Einvernehmens der zuständigen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 50/11
    Da das Einvernehmen nach § 72 Abs. 4 Satz 1 AufenthG eine essentielle Haftvoraussetzung darstellt, kommt es insoweit allein auf die objektive Rechtslage an (Senat, Beschluss vom 12. Mai 2011 - V ZB 189/10).
  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 226/10

    Abschiebungshaftverfahren: Einvernehmen der Ermittlungsverfahren führenden

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 202/09

    Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines Ausländers im Anschluss an die

  • BGH, 27.04.2011 - V ZB 71/11

    Fehlen in einem Abschiebungshaftantrag Ausführungen zu dem Einvernehmen der

  • BGH, 11.05.2006 - V ZB 70/05

    Anforderungen an die Begründung von Beschwerdeentscheidungen

  • BGH, 21.12.2017 - V ZB 249/17

    Antrag eines islamistischen Terror-Gefährders auf Aussetzung der Abschiebungshaft

    Der Antrag der beteiligten Behörde auf Verlängerung der angeordneten Sicherungshaft entsprach zwar den gemäß § 425 Abs. 3 FamFG auch für solche Verlängerungsanträge geltenden (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11, juris. Rn. 8) gesetzlichen Vorgaben des § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG nicht in allen Punkten.
  • LG Münster, 21.11.2016 - 5 T 613/16

    Abschiebungshaft, Haftantrag, Haftgründe, Haftanordnung, Haft, Verlängerung,

    Nach § 425 Abs. 3 FamFG gelten für die Verlängerung der Freiheitsentziehung die Vorschriften über die erstmalige Anordnung nämlich entsprechend (BGH, Beschluss vom 14.07.2011- V ZB 50/11).

    Eine solche Bezugnahme ist zwar - wie auch die Ausländerbehörde in ihrem Haftantrag ausführt - grundsätzlich möglich (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 50/11).

    sich der in Bezug genommene frühere Antrag selbst auch In der Gerichtsakte befindet (BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 50/11).

  • LG Kleve, 12.10.2017 - 4 T 129/17

    Anordnung der Abschiebungshaft (Sicherungshaft) gegen den Betroffenen bei

    Der Antrag auf Anordnung der Abschiebungshaft ist nur zulässig, wenn er die Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 1 FamFG erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, AZ. V ZB 50/11).

    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, AZ. V ZB 50/11, Rdn. 11, zitiert nach Juris).

  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der

    Eine verkürzte Begründung des Verlängerungsantrags durch Bezugnahme auf den in der Gerichtsakte befindlichen Haftantrag ist allerdings zulässig, wenn sich bei den nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG darzulegenden Umständen im Vergleich zu dem Haftantrag nichts geändert hat, und der in Bezug genommene Haftantrag dem Betroffenen ausgehändigt worden ist (Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11, Rn. 9, juris).
  • LG Kleve, 17.01.2020 - 4 T 232/19
    Der Antrag auf Anordnung der Abschiebungshaft ist nur zulässig, wenn er die Anforderungen des § 417 Abs. 2 Satz 1 FamFG erfüllt (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, AZ. V ZB 50/11).

    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011, AZ. V ZB 50/11, Rdn. 11; Beschluss vom 22.07.2010, AZ. V ZB 29/10, Rdn. 15, beide zitiert nach Juris).

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 232/11

    Anforderungen an eine Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei

    Dabei kann die Behörde zwar zur Vermeidung von Wiederholungen - wie es die Beteiligte zu 2 getan hat - in dem Antrag auf Haftverlängerung wegen der nach § 417 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 FamFG von ihr darzulegenden Tatsachen auf ihre Angaben in dem Haftantrag Bezug nehmen, wenn sich an diesen Umständen nichts geändert hat (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11, Rn. 9, juris).
  • LG Köln, 05.01.2022 - 39 T 99/21
    Dies setzt konkrete Umstände, insbesondere Äußerungen oder Verhaltensweisen des Ausländers voraus, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit darauf hindeuten oder es nahe legen, dass der Ausländer beabsichtigt, unterzutauchen oder die Abschiebung in einer Weise zu behindern, die nicht durch einfachen, keine Freiheitsentziehung bildenden Zwang überwunden werden kann (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11 -, Rn. 11, juris).
  • AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20

    Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung

    Da Abschiebungshaft keinen Sanktionscharakter hat, sondern einzig der Sicherung der Ausreise dient (BVerfG, Beschluss vom 16. Mai 2007 - 2 BvR 2106/05 - NVwZ 2007, 1296 - juris-Rn. 21 ff.), kann nicht schon jede Vorsatztat genügen (vgl. schon BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 50/11 - juris-Rn. 12).
  • AG Berlin-Tiergarten, 21.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe im Hinblick auf die Annahme einer

    Dabei genügt nicht schon jede Vorsatztat (vgl. BGH Beschl. v. 14.07.2011 - V ZB 50/11 - juris-Rn. 12), sondern die konkreten Verfahren müssen den Schluss zulassen, dass der Ausländer der deutschen Rechtsordnung ablehnend oder gleichgültig gegenüberstehe, weswegen eine freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht zu erwarten sei (BT-Drucks. 19/10047, S. 42).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe; Festsetzung Gegenstandswert

    Dabei genügt nicht schon jede Vorsatztat (vgl. BGH Beschl. v. 14.07.2011 - V ZB 50/11 - juris-Rn. 12), sondern die konkreten Verfahren müssen den Schluss zulassen, dass der Ausländer der deutschen Rechtsordnung ablehnend oder gleichgültig gegenüberstehe, weswegen eine freiwillige Erfüllung der Ausreisepflicht nicht zu erwarten sei (BT-Drucks. 19/10047, S. 42).
  • LG Kleve, 18.08.2020 - 4 T 33/20
  • LG Kleve, 13.08.2019 - 4 T 108/19
  • AG Regensburg, 14.02.2020 - 211 XIV 29/20

    Abschiebungshaft: Voraussetzungen einer Entziehungsabsicht als Haftgrund

  • LG Bonn, 13.11.2017 - 4 T 359/17

    Ausreisepflicht eines Betroffenen bei Einreise ohne Identitätspapiere i.R.d.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht