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   BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20   

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https://dejure.org/2020,35008
BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20 (https://dejure.org/2020,35008)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2020 - V ZB 51/20 (https://dejure.org/2020,35008)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - V ZB 51/20 (https://dejure.org/2020,35008)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Eintragung einer auf die Lebenszeit des Berechtigten befristeten Reallast durch den Eigentümer eines Grundstücks als Nachweis der Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten; Stehen eines dinglichen Rechts an einem Grundstück unter einer ...

  • rewis.io

    Bedingung oder Befristung eines dinglichen Rechts: Inhalt der Eintragung in das Grundbuch; Nachweis der Einigung zwischen Eigentümer und Berechtigtem

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 873 Abs. 1, § 874 Satz 1, § 1105 Abs. 1 Satz 1, § 1111 Abs. 1; GBO § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 1, § 29 Abs. 1
    Beschränkung einer Reallast auf die Lebenszeit des Berechtigten als Grundbuchinhalt grundsätzlich nur bei entsprechendem Grundbucheintrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann wird eine befristete Reallast zum Inhalt des Grundbuchs?

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Notwendigkeit, eine für ein dingliches Recht an einem Grundstück vorgesehene Bedingung oder Befristung (hier die Beschränkung einer Reallast auf die Lebenszeit des Berechtigten) in das Grundbuch selbst aufzunehmen; in der Eintragungsbewilligung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das dingliche Recht auf die Lebenszeit des Berechtigten - und der Grundbucheintrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ausstehende Eintragungsbewilligung - und die Zwischenverfügung des Grundbuchamts

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bedingung oder Befristung dinglicher Rechte an einem Grundstück

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Eintragung einer Befristung einer Reallast

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 29
  • WM 2021, 1773
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Vor diesem Hintergrund kann dem Antragsteller mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten beizubringen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 6; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, FGPrax 2017, 54 Rn. 5 f. jeweils mwN).

    Eine Entscheidung in der Sache ist dem Rechtsbeschwerdegericht nicht möglich, weil Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag ist (Senat, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, FGPrax 2017, 54 Rn. 8 mwN).

    Einigen sich nämlich die Beteiligten lediglich über ein befristetes Recht und wird stattdessen ein unbefristetes Recht eingetragen, so entsteht das Recht in dem Umfang, in dem sich Einigung und Eintragung decken, also nur befristet (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 11; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, NJW 2017, 1811 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 07.04.2011 - V ZB 11/10

    Insolvenzverfahren: Erlöschen einer Mietsicherungsdienstbarkeit trotz

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Der Senat hat die Frage bislang offengelassen (vgl. Urteil vom 29. September 2006 - V ZR 25/06, WM 2006, 2226, 2228; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 11 - jeweils zu einer auflösenden Bedingung) und entscheidet sie nunmehr im Sinne der allgemeinen Auffassung.

    Einigen sich nämlich die Beteiligten lediglich über ein befristetes Recht und wird stattdessen ein unbefristetes Recht eingetragen, so entsteht das Recht in dem Umfang, in dem sich Einigung und Eintragung decken, also nur befristet (vgl. Senat, Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 11; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, NJW 2017, 1811 Rn. 25 mwN).

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Vor diesem Hintergrund kann dem Antragsteller mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten beizubringen (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 6; Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 98/15, FGPrax 2017, 54 Rn. 5 f. jeweils mwN).

    Nach der Auffassung des Grundbuchamts, auf deren Grundlage die Zulässigkeit der Zwischenverfügung zu beurteilen ist (Senat, Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 8), erfordert die Umsetzung des Eintragungsersuchens die Löschungsbewilligung der Erben der Reallastberechtigten.

  • OLG Köln, 06.12.1993 - 2 Wx 44/93

    Abgrenzung zwischen bedingter, befristeter und unvererblicher Reallast bei

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Entgegen einer in Rechtsprechung (OLG Köln, OLGR 1994, 62; FGPrax 2018, 157) und Literatur (vgl. MüKoBGB/Mohr, 8. Aufl., § 1111 Rn. 2; Palandt/Herrler, BGB, 79. Aufl., § 1111 Rn. 2; jurisPK-BGB/Otto, 9. Aufl., § 1111 Rn. 12) teilweise vertretenen Auffassung stellt dies eine Befristung der - vererblichen - Reallast dar und betrifft nicht nur deren Inhalt (so auch Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1306a; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4. Aufl., § 44 Rn. 46; Staudinger/C. Heinze, BGB [Neubearbeitung 2018], § 874 Rn. 21; BeckOGK/Sikora, BGB [1.4.2020], § 1105 Rn. 35; Lemke/Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 874 BGB Rn. 5; Lange-Parpat, RNotZ 2008, 377, 408).

    (3) Selbst wenn aber die Beschränkung der Reallast auf die Lebenszeit wegen der nach dem Tod des Berechtigten fortwirkenden Bedeutung für rückständige Ansprüche auf Einzelleistungen nicht als Befristung, sondern (nur) als Ausschluss der Vererblichkeit angesehen würde (vgl. OLG Köln, OLGR 1994, 62; FGPrax 2018, 57), änderte sich an dem Ergebnis nichts.

  • BGH, 15.12.1972 - V ZR 76/71

    Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Es ist zwar möglich, in der Bewilligung des Betroffenen zugleich dessen materiell-rechtliche Zustimmung i.S.d. § 873 BGB zu sehen (vgl. allgemein Bauer/Schaub/Kössinger, GBO, 4. Aufl., § 19 Rn. 44; siehe auch Senat, Urteil vom 15. Dezember 1972 - V ZR 76/71, BGHZ 60, 46, 52 zu der Qualifizierung einer formell-rechtlichen Löschungsbewilligung als materiell-rechtliche Aufhebungserklärung i.S.d. § 875 BGB).
  • KG, 17.04.2020 - 1 W 262/19

    Grundbuchverfahren: Nachweis des Erlöschens einer subjektiv-persönlichen Reallast

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Dass der Eigentümer eines Grundstücks die Eintragung einer auf die Lebenszeit des Berechtigten befristeten Reallast bewilligt, begründet aber in aller Regel keinen Nachweis i.S.d. § 29 Abs. 1 GBO, dass es zu einer entsprechenden Einigung zwischen dem Eigentümer und dem Berechtigten i.S.d. § 873 Abs. 1 BGB gekommen ist (aA KG, NJW-RR 2020, 964 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.1982 - 9 U 79/82
    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Dies entspricht - soweit ersichtlich - im Ausgangspunkt allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Düsseldorf, OLGZ 1983, 352, 353; OLG München, ZEV 2012, 428, 429; MittBayNot 2017, 248, 249; OLG Celle, NJW-RR 2014, 785, 786; MüKoBGB/Kohler, 8. Aufl., § 874 Rn. 6; Staudinger/C. Heinze, BGB [2018], § 874 Rn. 21; Demharter, GBO, 31. Aufl., § 44 Rn. 20; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 4. Aufl., Rn. 266; BeckOK GBO/Kral [1.6.2020], § 44 Rn. 48; Lemke/Lemke, Immobilienrecht, 2. Aufl., § 874 BGB Rn. 6).
  • BGH, 29.09.2006 - V ZR 25/06

    Pfändbarkeit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Der Senat hat die Frage bislang offengelassen (vgl. Urteil vom 29. September 2006 - V ZR 25/06, WM 2006, 2226, 2228; Beschluss vom 7. April 2011 - V ZB 11/10, NJW-RR 2011, 882 Rn. 11 - jeweils zu einer auflösenden Bedingung) und entscheidet sie nunmehr im Sinne der allgemeinen Auffassung.
  • BGH, 22.09.1961 - V ZB 16/61

    Tankstellen-Dienstbarkeit

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Ist die Bezugnahme in diesem Sinne zulässig, hat dies zur Folge, dass die in Bezug genommene Urkunde genauso Inhalt des Grundbuchs ist wie die in ihm vollzogene Eintragung selbst (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 1961 - V ZB 16/61, BGHZ 35, 378, 381 f.; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZB 51/20
    Ist die Bezugnahme in diesem Sinne zulässig, hat dies zur Folge, dass die in Bezug genommene Urkunde genauso Inhalt des Grundbuchs ist wie die in ihm vollzogene Eintragung selbst (vgl. Senat, Beschluss vom 22. September 1961 - V ZB 16/61, BGHZ 35, 378, 381 f.; Beschluss vom 6. November 2014 - V ZB 131/13, NJW-RR 2015, 208 Rn. 8 mwN).
  • OLG München, 07.10.2016 - 34 Wx 256/16

    Nachweis des Bedingungseintritts für die Löschung eines bedingten Geh- und

  • OLG München, 11.06.2012 - 34 Wx 115/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer durch den Tod des Berechtigten befristeten

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2017 - 3 Wx 221/17

    Ausschließung zweier im Grundbuch als Miteigentümer eines Grundstücksstreifens

  • OLG Köln, 16.04.2018 - 2 Wx 168/18

    Voraussetzungen für die Löschung einer auf Lebenszeit des Berechtigten

  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 87/20

    Grundbuchverfahren: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

    Das setzt voraus, dass der Mangel des Antrags rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32 Rn. 7 mwN), wovon hier auszugehen ist.
  • BGH, 19.03.2021 - V ZR 44/19

    Die Befugnis zur Ausübung der Dienstbarkeit kann mit dinglicher Wirkung unter die

    Eine solche Bedingung muss - anders als eine den Bestand des Rechts betreffende Bedingung - nicht in das Grundbuch selbst eingetragen werden; es genügt die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (Fortführung von Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32).

    Es genügt - anders als für eine den Bestand des Rechts betreffende Bedingung (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32 Rn. 20) - die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (so auch OLG Karlsruhe, DNotZ 1968, 432, 434; Bauer/Schaub/Weber, GBO, 4. Aufl., § 44 Rn. 46; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rn. 1160; Dehner, Nachbarrecht [Oktober 2020], B § 30 III 7; BeckOGK/Reymann, BGB [1.11.2020], § 158 Rn. 120; BeckOGK/Kazele, BGB [1.2.2021], § 1093 Rn. 59.3; Erman/Grziwotz, BGB, 16. Aufl., § 1093 Rn. 4; NK-BGB/Otto, 4. Aufl., § 1093 Rn. 13; Palandt/Herrler, BGB, 80. Aufl., § 874 Rn. 5; Staudinger/C. Heinze, BGB [2018], § 874 Rn. 21).

  • BGH, 21.01.2022 - V ZR 233/20

    Nießbrauch: Kündigung bei Nichtzahlung des vereinbarten wiederkehrenden Entgelts

    Die Parteien haben auch nicht - was möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 20. September 1974 - V ZR 44/73, NJW 1974, 2123, 2124; Urteil vom 27. Juni 2014 - V ZR 51/13, NJW-RR 2014, 1423 Rn. 13) - den Fortbestand des Nießbrauchs im Sinne einer auflösenden Bedingung mit einem Recht der Klägerin verbunden, den Vertrag über die Bestellung des Nießbrauchs durch Kündigungserklärung zu beenden oder - was ebenfalls möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Urteil vom 19. März 2021 - V ZR 44/19, MDR 2021, 1001 Rn. 11 mwN zur Grunddienstbarkeit; Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl., § 1030 Rn. 7; Staudinger/Heinze, BGB [2021], § 1030 Rn. 62; Schön, Der Nießbrauch an Sachen, 1992, S. 335) - die Erfüllung des mit schuldrechtlicher Wirkung vereinbarten Entgelts zur auflösenden Bedingung für den Bestand des Nießbrauchs gemacht (zur Eintragung der den Bestand des Rechts betreffenden Bedingung vgl. Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32 Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 03.03.2022 - 3 W 104/21

    Löschung einer eingetragenen Dienstbarkeit aus dem Grundbuch

    Vor diesem Hintergrund kann dem Antragsteller mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO nicht aufgegeben werden, eine erst noch zu erklärende Eintragungsbewilligung eines unmittelbar betroffenen Dritten beizubringen (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20 -, Rn. 6 - 8, juris m.w.N.).

    Das Grundbuchamt geht zutreffend davon aus, dass die Befristung der Dienstbarkeit - die richtig eine auflösende Bedingung und keine Befristung ist - nicht Inhalt des Grundbuchs geworden ist, weil diese auflösende Bedingung nicht ins Grundbuch eingetragen wurde und die Bezugnahme auf die Bewilligung insoweit nicht ausreicht, da sie den Bestand des Rechts und nicht nur dessen inhaltliche Ausgestaltung betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20 -, Rn. 20, juris).

    Denn ansonsten liefe die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leer, nach der die Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung gerade nicht ausreicht, um Grundbuchinhalt zu werden (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20 -, Rn. 20, juris).

    Jedoch ist nach der zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung bei bedingten oder befristeten Rechten nur zulässig zur näheren Kennzeichnung des Inhalts der Bedingung oder Zeitbestimmung wie z.B. Beginn und Ende der Frist (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 19.09.2023 - II ZB 15/22

    Eintragung einer Vereinigung von Sparkassen in das Handelsregister

    Nach der insoweit maßgeblichen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20, WM 2021, 1773 Rn. 8 mwN) Rechtsauffassung des Registergerichts wäre die Anmeldung wegen fehlender Eintragungsgrundlage, wie es selbst feststellt, nach § 382 Abs. 3 FamFG "sofort zurückzuweisen" gewesen, weil es die angemeldete Eintragung aus Rechtsgründen endgültig nicht vornehmen wollte.
  • BGH, 10.02.2022 - V ZB 5/21

    Grundbuchsache: Tod eines Mitgesellschafters und Rechtsnachfolge in die

    Das setzt voraus, dass der Mangel des Antrags rückwirkend geheilt werden kann (Senat, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - V ZB 51/20, ZfIR 2021, 32 Rn. 7 mwN), wovon hier auszugehen ist.
  • KG, 01.02.2024 - 1 W 375/23

    Teileigentums- und Wohnungseigentumsgrundbücher

    Dabei kommt der Erlass einer Zwischenverfügung nur in Betracht, wenn ein bestehendes Eintragungshindernis rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Grundbuchamt behoben werden kann (BGH, WM 2021, 1773, 1774).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22

    Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk

    Eine Entscheidung in der Sache ist dem Beschwerdegericht nicht möglich, da Gegenstand des Beschwerdeverfahrens nur die Zwischenverfügung und nicht der Eintragungsantrag selbst ist (vgl. BGH WM 2021, 1773 Rn. 9; BGH NJW 2021, 1673 Rn. 17).
  • KG, 01.02.2024 - 1 W 378/23

    Gemeinschaftsordnungsänderung - Zustimmung der dinglich Berechtigten aus Abt. III

    Dabei kommt der Erlass einer Zwischenverfügung nur in Betracht, wenn ein bestehendes Eintragungshindernis rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Grundbuchamt behoben werden kann (BGH, WM 2021, 1773, 1774).
  • OLG Hamm, 08.02.2022 - 15 W 24/22
    Vor diesem Hintergrund kann dem Antragsteller mit einer Zwischenverfügung nach § 18 GBO nicht aufgegeben werden, eine notarielle Urkunde inhaltlich abzuändern oder eine erst noch zu erklärende Bewilligung eines unmittelbar Betroffenen beizubringen (BGH FGPrax 2014, 192; BGH FGPrax 2017 und zuletzt BGH, Beschluss vom 1.10.2020 - V ZB 51/20).
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