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   BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36781
BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14 (https://dejure.org/2014,36781)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2014 - V ZB 57/14 (https://dejure.org/2014,36781)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2014 - V ZB 57/14 (https://dejure.org/2014,36781)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 6 S 2 AufenthG
    Freiheitsentziehungssache: Rechtswidrigkeit der Anordnung des Transitaufenthalts für einen unerlaubt auf dem Luftweg eingereisten Ausländer

  • IWW

    § 71 FamFG, § 15 Abs. 6 Satz 2 AufenthG, § 15 Abs. 6 Satz 3 AufenthG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Transitaufenthalts trotz des Fehlens von Vollzugsvorschriften

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 15 Abs. 6 S. 2, AufenthG § 15 Abs. 6, AufenthG § 15
    Aufenthaltsanordnung, Transitaufenthalt, Abschiebungshaft, Abschiebungsgefangene, Abschiebungshäftling, Freiheitsentziehung, Flughafenverfahren, Rechtsweggarantie, Einreiseverweigerung, Zurückweisung, Grundrechte, Rechtswidrigkeit

  • rewis.io

    Freiheitsentziehungssache: Rechtswidrigkeit der Anordnung des Transitaufenthalts für einen unerlaubt auf dem Luftweg eingereisten Ausländer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 15 Abs. 6 Satz 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Transitaufenthalt - und das Fehlen von Vollzugsvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 115
  • FGPrax 2015, 40
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14
    Der Hinweis der Rechtsbeschwerde, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1) auch die Grundrechte von Strafgefangenen nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden können und es daher eines Strafvollzugsgesetzes mit fest umrissenen Eingriffstatbeständen bedarf, ist zwar zutreffend.

    Vielmehr folgt aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur, dass auch die Grundrechte von Abschiebungsgefangenen nicht beliebig oder nach Ermessen eingeschränkt werden können, sondern eine Einschränkung nur dann in Betracht kommt, wenn sie zur Erreichung eines von der Wertordnung des Grundgesetzes gedeckten gemeinschaftsbezogenen Zweckes unerlässlich ist und in den dafür verfassungsrechtlich vorgesehenen Formen, also nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes, geschieht (vgl. BVerfGE 33, 1, 11).

  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4; Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2012, 37) und auch im Übrigen (§ 71 FamFG) zulässig.
  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 12/12

    Abschiebungshaft: Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 09.10.2014 - V ZB 57/14
    Die Rechtsbeschwerde ist statthaft (vgl. nur Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 29/10, InfAuslR 2011, 27 Rn. 4; Beschluss vom 30. August 2012 - V ZB 12/12, InfAuslR 2012, 37) und auch im Übrigen (§ 71 FamFG) zulässig.
  • BGH, 23.02.2021 - XIII ZB 50/20

    Berücksichtigung der relevanten persönlichen Umstände des Betroffenen bei der

    Das hat der Bundesgerichtshof für den Transitaufenthalt entschieden (BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115 Rn. 5, 7).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 40/19

    Voraussetzungen der gerichtlichen Anordnung der Unterbringung in einer

    Insoweit muss sich der Betroffene gegen die konkrete Einzelmaßnahme wenden, wozu ihm der Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit offensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, InfAuslR 2015, 58 Rn. 8).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 29/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Im Übrigen steht einem weiteren Verständnis der Entscheidung entgegen, dass für Rechtsverletzungen außerhalb des behördlichen Gewahrsamsvollzugs ohnehin der Rechtsweg nach dem FamFG nicht eröffnet wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115; Keidel/Göbel, 20. Aufl., § 422 Rn. 10; MüKoFamFG/Wendtlandt, 3. Aufl., § 422 Rn. 9).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 41/19
    Insoweit muss sich der Betroffene gegen die konkrete Einzelmaßnahme wenden, wozu ihm der Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit offensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, InfAuslR 2015, 58 Rn. 8).
  • BGH, 25.08.2020 - XIII ZB 42/19
    Insoweit muss sich der Betroffene gegen die konkrete Einzelmaßnahme wenden, wozu ihm der Rechtsweg zu den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit offensteht (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, InfAuslR 2015, 58 Rn. 8).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 117/14

    Erfolglosigkeit einer auf das Fehlen von den Aufenthalt im Transitbereich

    Auf den Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2014 (V ZB 57/14, zur Veröffentlichung bestimmt) wird verwiesen und von einer weiteren Begründung gemäß § 74 Abs. 7 FamFG abgesehen.
  • BGH, 30.04.2020 - StB 24/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Im Übrigen steht einem weiteren Verständnis der Entscheidung entgegen, dass für Rechtsverletzungen außerhalb des behördlichen Gewahrsamsvollzugs ohnehin der Rechtsweg nach dem FamFG nicht eröffnet wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115; Keidel/Göbel, 20. Aufl., § 422 Rn. 10; MüKoFamFG/Wendtlandt, 3. Aufl., § 422 Rn. 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 32/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Im Übrigen steht einem weiteren Verständnis der Entscheidung entgegen, dass für Rechtsverletzungen außerhalb des behördlichen Gewahrsamsvollzugs ohnehin der Rechtsweg nach dem FamFG nicht eröffnet wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115; Keidel/Göbel, 20. Aufl., § 422 Rn. 10; MüKoFamFG/Wendtlandt, 3. Aufl., § 422 Rn. 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 30/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Im Übrigen steht einem weiteren Verständnis der Entscheidung entgegen, dass für Rechtsverletzungen außerhalb des behördlichen Gewahrsamsvollzugs ohnehin der Rechtsweg nach dem FamFG nicht eröffnet wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 422 Rn. 10; MüKoFamFG/Wendtlandt, 3. Aufl., § 422 Rn. 9).
  • BGH, 30.04.2020 - StB 28/18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Anordnung von

    Im Übrigen steht einem weiteren Verständnis der Entscheidung entgegen, dass für Rechtsverletzungen außerhalb des behördlichen Gewahrsamsvollzugs ohnehin der Rechtsweg nach dem FamFG nicht eröffnet wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 57/14, NVwZ-RR 2015, 115; Keidel/Göbel, FamFG, 20. Aufl., § 422 Rn. 10; MüKoFamFG/Wendtlandt, 3. Aufl., § 422 Rn. 9).
  • LG Münster, 27.03.2017 - 5 T 160/17
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