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   BGH, 31.05.2000 - V ZB 57/99   

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https://dejure.org/2000,2643
BGH, 31.05.2000 - V ZB 57/99 (https://dejure.org/2000,2643)
BGH, Entscheidung vom 31.05.2000 - V ZB 57/99 (https://dejure.org/2000,2643)
BGH, Entscheidung vom 31. Mai 2000 - V ZB 57/99 (https://dejure.org/2000,2643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittelfrist - Berufung - Frist - Verschulden - Prozeßbevollmächtigter - Auftrag - Büroversehen - Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, §§ 233, 516 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei weisungswidrigem Verhalten einer Büroangestellten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 209
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - V ZB 57/99
    Zwar darf ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Bürokraft seine Weisungen befolgen und nicht eigenmächtig ohne erneute Nachfrage von ihnen abweichen wird (vgl. BGH, Urt. v. 6. Oktober 1987, VI ZR 43/87, VersR 1988, 185, 186).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZB 2/91

    Prüfung des Fristablaufs bei Vorlage eines Verlängerungsantrags zur

    Auszug aus BGH, 31.05.2000 - V ZB 57/99
    Erforderlich ist aber, daß die Einzelweisung klar und präzise gefaßt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19. Februar 1991, VI ZB 2/91, BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 16).
  • BGH, 22.06.2004 - VI ZB 10/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Deswegen hätte der Prozeßbevollmächtigte hier, um seiner Sorgfaltspflicht zu genügen, die klare und präzise Anweisung (vgl. BGH, Beschluß vom 31. Mai 2000 - V ZB 57/99 - NJW-RR 2001, 209) erteilen müssen, die Berufungsbegründung umgehend, jedenfalls aber noch am Vormittag abzusenden.
  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 103/06

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts bei am nächsten Tag

    b) Bei der Behandlung von Fristsachen muss die dem Büropersonal erteilte Weisung um so klarer und präziser sein, je komplizierter und fehlerträchtiger die Prozesssituation ist (BGH Beschluss vom 31. Mai 2000 - V ZB 57/99 - NJW-RR 2001, 209).
  • BGH, 15.04.2008 - VI ZB 29/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung der

    Wie die Rechtsbeschwerde mit Recht geltend macht, kommt es für die Einhaltung der anwaltlichen Sorgfaltspflicht entscheidend darauf an, dass Anweisungen an das Büropersonal klar und präzise erfolgen (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 - aaO; Senatsbeschlüsse vom 22. Juni 2004 - VI ZB 10/04 - aaO und vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91 - VersR 1991, 1269; BGH, Beschluss vom 31. Mai 2000 - V ZB 57/99 - NJW-RR 2001, 209).
  • BFH, 17.06.2005 - VI R 69/04

    Wiedereinsetzung - Postausgang - Erledigungs- und Ausgangskontrolle

    Dafür hätte es nämlich einer klaren und präzisen Einzelweisung bedurft (Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 22. Juni 2004 VI ZB 10/04, Neue Juristische Wochenschrift --NJW--, Rechtsprechungsreport Zivilrecht --NJW-RR-- 2004, 1361; vom 31. Mai 2000 V ZB 57/99, NJW-RR 2001, 209; jeweils zu § 233 ZPO).
  • LAG Hamm, 07.10.2005 - 10 TaBV 93/05

    Beschlussverfahren, Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist, Wiedereinsetzung

    Nur wenn der Rechtsanwalt eindeutige Anweisungen erteilt, darf er darauf vertrauen, dass das zuständige Büropersonal die ihm übertragenen Aufgaben des Fristenwesens ordnungsgemäß erfüllt (BGH, Beschluss vom 31.05.2000 - NJW-RR 2001, 209; BGH, Beschluss vom 05.11.2003 - NJW-RR 2004, 350; BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - MDR 2004, 1375; BAG, Urteil vom 10.01.2003 - AP ZPO 1977 § 233 Nr. 80).
  • BGH, 06.12.2007 - V ZB 91/07

    Versäumung der Berufungsfrist und Anforderungen an die Büroorganisation eines

    Es berücksichtigt zutreffend ferner, dass dies nur gilt, wenn die Einzelanweisung klar und präzise gefasst ist, da nur dann möglichen Fehlern entgegengewirkt werden kann (Senat, Beschl. v. 31. Mai 2000, V ZB 57/99, NJW-RR 2001, 209).
  • BGH, 12.05.2005 - V ZR 88/05

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Zwar kann das Verlangen nach der umgehenden Ausführung einer Einzelweisung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Schaffung von ausreichenden Vorkehrungen gegen das Vergessen mündlicher Anweisungen genügen (BGH, Beschl. v. 22. Juni 2004, VI ZB 10/04, NJW-RR 2004, 1361, 1362); auch darf der Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Bürokraft seine Weisungen befolgen und nicht eigenmächtig ohne erneute Nachfragen von ihnen abweichen wird (Senat, Beschl. v. 31. Mai 2000, V ZB 57/99, NJW-RR 2001, 209 m.w.N.).
  • BPatG, 14.10.2010 - 10 W (pat) 24/01
    Zwar darf sich ein Anwalt grundsätzlich auf die Befolgung der einer zuverlässigen Angestellten erteilten Einzelanweisung verlassen und ist nicht verpflichtet, sich anschließend über die Ausführung zu vergewissern (vgl. z. B. BGH NJW-RR 2001, 209; NJW 2010, 2286, jeweils m. w. N.).

    Erforderlich ist aber, dass die Einzelanweisung klar und präzise gefasst ist (vgl. BGH NJW-RR 1991, 827; NJW-RR 2001, 209).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZR 89/05

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Eintragung von

    Zwar kann das Verlangen nach der umgehenden Ausführung einer Einzelweisung der Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich der Schaffung von ausreichenden Vorkehrungen gegen das Vergessen mündlicher Anweisungen genügen (BGH, Beschl. v. 22. Juni 2004, VI ZB 10/04, NJW-RR 2004, 1361, 1362); auch darf der Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen, daß eine sonst zuverlässige Bürokraft seine Weisungen befolgen und nicht eigenmächtig ohne erneute Nachfragen von ihnen abweichen wird (Senat, Beschl. v. 31. Mai 2000, V ZB 57/99, NJW-RR 2001, 209 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per

    Erforderlich ist aber insoweit, dass die Einzelanweisung klar und präzise gefasst ist (BGH, Beschluss vom 31.05.2000 - NJW-RR 2001, 209; BGH, Beschluss vom 22.06.2004 - MDR 2004, 1375).
  • OLG Köln, 01.06.2011 - 19 U 39/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

  • OLG Naumburg, 10.06.2002 - 12 U 46/02

    Zur Berechnung der Berufungsfristen bei Urteilszustellungen im ersten Quartal

  • KG, 10.07.2002 - 11 U 40/01

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Nichtabsendung eines

  • BPatG, 27.08.2004 - 10 W (pat) 32/03
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