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   BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12   

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BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12 (https://dejure.org/2012,9129)
BGH, Entscheidung vom 30.03.2012 - V ZB 59/12 (https://dejure.org/2012,9129)
BGH, Entscheidung vom 30. März 2012 - V ZB 59/12 (https://dejure.org/2012,9129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines nigerianischen Staatsangehörigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen eines zulässigen Haftantrags i. R. der Haft zur Sicherung der Abschiebung eines nigerianischen Staatsangehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftrecht - Abschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    a) Die Bekanntgabe des Haftantrags setzt grundsätzlich voraus, dass dieser dem Betroffenen vor seiner Anhörung ausgehändigt und übersetzt wird (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f.).

    Ob in dem vorliegenden Fall etwas anderes gilt, weil der Sachverhalt einfach gelagert und überschaubar ist und der Haftantrag einen geringen Umfang hat (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 7; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.

  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 141/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Aushändigung des Haftantrags der

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    a) Die Bekanntgabe des Haftantrags setzt grundsätzlich voraus, dass dieser dem Betroffenen vor seiner Anhörung ausgehändigt und übersetzt wird (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 8 f.; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 331 Rn. 16 f.).

    Ob in dem vorliegenden Fall etwas anderes gilt, weil der Sachverhalt einfach gelagert und überschaubar ist und der Haftantrag einen geringen Umfang hat (Senat, Beschluss vom 21. Juli 2011 - V ZB 141/11, FGPrax 2011, 257, 258 Rn. 7; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 222/09, BGHZ 184, 323, 330 Rn. 16), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (siehe nur Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 8).

    a) Der Haftantrag genügt den gesetzlichen Anforderungen an die Begründung nicht, weil nicht alle in § 417 Abs. 2 Satz 2 FamFG genannten Punkte, wenn auch knapp, behandelt werden (siehe eingehend Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 123/11, FGPrax 2011, 317 Rn. 9).

  • BGH, 15.09.2011 - V ZB 136/11

    Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Ergänzung der Begründung

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    c) Es spricht zwar einiges dafür, dass die Beteiligte zu 2 durch ergänzende Stellungnahmen in dem Beschwerdeverfahren dieses Begründungsdefizit für die Zukunft geheilt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8).

    Erforderlich für die Rechtmäßigkeit der Haft ist dann aber, dass der Betroffene zu den Ergänzungen in einer Anhörung (§§ 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, 68 Abs. 3 FamFG) vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen konnte (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11 mwN).

  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    Vielmehr sind konkrete Angaben zum Ablauf des Verfahrens und eine Darstellung, in welchem Zeitraum die einzelnen Schritte unter normalen Bedingungen durchlaufen werden können, notwendig (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - V ZB 193/09, InfAuslR 2010, 361, 362).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 211/10

    Ausländerrecht: Anordnung der Sicherungshaft bei Zurückschiebung ohne

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 10; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).
  • BGH, 14.10.2010 - V ZB 261/10

    Anordnung von Abschiebungshaft: Beurteilungszeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    Die Aussetzung der Vollziehung einer Freiheitsentziehung, die durch das Beschwerdegericht bestätigt worden ist, kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat oder die Rechtslage zumindest zweifelhaft ist (Senat, Beschluss vom 14. Oktober 2010 - V ZB 261/10, InfAuslR 2011, 26 Rn. 10; Beschluss vom 18. August 2010 - V ZB 211/10, InfAuslR 2010, 440).
  • BGH, 27.10.2011 - V ZB 311/10

    Abschiebungshaftverfahren: Begründungszwang für zulässigen Haftantrag; Angaben

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    Sowohl die Begründung, die Haftdauer sei erforderlich, um die weiteren innerdienstlichen Voraussetzungen zur Durchführung der Abschiebung vorzubereiten und um einen Heimreiseschein zu bekommen, als auch die Begründung, "nach den bisher gemachten Erfahrungen sei es möglich, die Abschiebung innerhalb von drei Monaten durchzuführen", sind als universell einsetzbare Leerformeln, die über die Durchführbarkeit der Abschiebung im konkreten Fall nichts aussagen, nicht ausreichend (Senat, Beschluss vom 27. Oktober 2011 - V ZB 311/10, juris Rn. 14).
  • BGH, 03.05.2011 - V ZA 10/11

    Nachholbarkeit des für einen Sicherungshaftantrag nach § 72 Abs. 4 S. 1 AufenthG

    Auszug aus BGH, 30.03.2012 - V ZB 59/12
    Erforderlich für die Rechtmäßigkeit der Haft ist dann aber, dass der Betroffene zu den Ergänzungen in einer Anhörung (§§ 420 Abs. 1 Satz 1 FamFG, 68 Abs. 3 FamFG) vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen konnte (Senat, Beschluss vom 15. September 2011 - V ZB 136/11, FGPrax 2011, 318 Rn. 8; Beschluss vom 3. Mai 2011 - V ZA 10/11, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Soweit der Senat dies bislang anders gesehen hat (vergleiche u.a. Senat, Beschluss vom 30. März 2012, V ZB 59/12, juris Rn. 10 ff. und Beschluss vom 30. Oktober 2013, V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10 mwN), hält er daran nicht fest.

    Soweit der Senat dies bisher anders gesehen hat (u.a. Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 10 ff.; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10 mwN), hält er daran nicht fest.

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 23/15

    Abschiebungshaftsache: Haftgrunds der Fluchtgefahr nach Ablauf der Frist zur

    Die fehlende Aushändigung des Haftantrags führte nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats dazu, dass die Haftanordnung ohne weiteres rechtswidrig war (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 10 und vom 30. Oktober 2013 - V ZB 9/13, FGPrax 2014, 43 Rn. 10).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 212/12

    Zurückschiebungshaftsache: Erforderlichkeit der Bestellung eines

    Der Verfahrensfehler ist im Beschwerdeverfahren - mit Wirkung für die Zukunft - geheilt worden, da das Beschwerdegericht dem Betroffenen einen Verfahrenspfleger bestellt hat, diesem eine Ablichtung des Haftantrages ausgehändigt und der Betroffene in dessen Anwesenheit durch das Beschwerdegericht erneut angehört worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 12; Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 142/12, InfAuslR 2013, 157 Rn. 7).
  • BGH, 10.10.2013 - V ZB 127/12

    Zurückschiebungshaftsache: Absehen von der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Die Heilung setzt aber darüber hinaus eine Anhörung voraus, in der sich der Betroffene zu dem ihm nunmehr bekannten Haftantrag äußern kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. März 2012 - V ZB 59/12, Rn. 12, juris).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 224/11

    Abschiebungshaft: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der

    Eine Heilung des Verstoßes (mit Wirkung für die Zukunft) ist nämlich erst in einer Anhörung möglich, in der sich der Betroffene zu dem ihm nunmehr bekannten Haftantrag äußern kann (vgl. Senatsbeschluss vom 20. März 2012 - V ZB 59/12, Rn. 12, juris).
  • BGH, 06.12.2012 - V ZB 142/12

    Abschiebungshaftverfahren: Verfahrensfehler bei fehlender Aushändigung des

    Dies wäre nur dann möglich gewesen, wenn dem Betroffenen oder seinem Verfahrensbevollmächtigten eine Ablichtung des Haftantrags ausgehändigt worden wäre oder der Verfahrensbevollmächtigte durch eine Akteneinsicht Kenntnis von dem vollständigen Haftantrag erlangt hätte oder hätte erlangen können, und wenn der Betroffene von dem Beschwerdegericht angehört worden wäre (Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 12).
  • BGH, 19.09.2012 - V ZB 60/12

    Anforderungen an die Bekanntgabe des Antrags auf Anordnung der Haft zur Sicherung

    Denn das Beschwerdegericht hat den Haftantrag der Beteiligten zu 2 sowie deren ergänzende Stellungnahme vom 23. März 2012 sowohl dem Anwalt des Betroffenen zugeleitet als auch dem Betroffenen selbst ausgehändigt; hierzu konnte der Betroffene in der Anhörung vor dem Beschwerdegericht Stellung nehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12 Rn. 12, juris).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 6/13

    Notwendigkeit einer Aushändigung der Ablichtung des Haftantrags im Zusammenhang

    Zwar konnte sein Verfahrensbevollmächtigter durch Akteneinsicht Kenntnis von dem vollständigen Haftantrag erlangen; weitere Voraussetzung für eine Heilung der verfahrensfehlerhaften Anhörung wäre jedoch eine erneute Anhörung durch das Beschwerdegericht gewesen, die unterblieben ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 12).
  • BGH, 30.10.2013 - V ZB 43/13

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Rahmen der Anordnung von Abschiebungshaft

    Zwar konnte sein Verfahrensbevollmächtigter Kenntnis von dem vollständigen Haftantrag erlangen; weitere Voraussetzung für eine Heilung der verfahrensfehlerhaften Anhörung wäre jedoch eine erneute Anhörung des Betroffenen durch das Beschwerdegericht gewesen, die unterblieben ist (vgl. Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 59/12, juris Rn. 12).
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