Rechtsprechung
BGH, 20.03.2003 - V ZB 6/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Vorlage der sofortigen weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof (BGH); Förmlicher Asylantrag als Voraussetzung der Aufenthaltsgestattung; Unerlaubte Einreise aus sicherem Drittstaat; Beabsichtigte Abweichung durch Oberlandesgericht (OLG); Durch den BGH geklärte ...
- Judicialis
AsylVfG § 14 Abs. 1; ; AsylVfG § 14 Abs. 2; ; AuslG § 57 Abs. 1; ; AuslG § 57 Abs. 1 Satz 1; ; AuslG § 103 Abs. 2 Satz 1; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FEVG § 3 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 28 Abs. 2
Zulässigkeit einer Vorlage an den Bundesgerichtshof in FGG -Verfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1994 - BLw 97/93
Abweichungsrechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - V ZB 6/03
Ist die Rechtsfrage bereits durch den Bundesgerichtshof geklärt, kann die Vorlage nicht auf eine dadurch überholte Entscheidung eines Oberlandesgerichts gestützt werden, weil der Zweck der Vorlage, die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten, bereits erreicht ist (vgl. BGH, Beschl. v. 21. April 1994, BLw 97/93, WM 1994, 1452). - OLG Köln, 28.03.2001 - 16 Wx 49/01
Asylrecht: Amtsermittlung durch persönliche Anhörung des Betroffenen
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - V ZB 6/03
Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2001 (16 Wx 32/01) und vom 28. März 2001 (16 Wx 49/01) gehindert, wonach die Anordnung von Abschiebungshaft auch dann unzulässig ist, wenn der Betroffene auf dem Landweg über einen sicheren Drittstaat eingereist und noch keinen förmlichen Asylantrag gestellt, sondern lediglich bei einer Behörde um Asyl nachgesucht hat. - BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02
Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - V ZB 6/03
Der Senat hat die Frage, ob die Aufenthaltsgestattung des unerlaubt aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik Deutschland eingereisten Ausländers einen förmlichen Asylantrag voraussetzt, bereits mit Beschluß vom 21. November 2002 (V ZB 49/02, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) im Sinne des vorlegenden Oberlandesgerichts entschieden. - OLG Köln, 14.03.2001 - 16 Wx 32/01
Entfallen eines Haftgrundes nach § 57 Abs. 2 Ausländergesetz (AuslG) bei Ersuchen …
Auszug aus BGH, 20.03.2003 - V ZB 6/03
Es sieht sich daran jedoch durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2001 (16 Wx 32/01) und vom 28. März 2001 (16 Wx 49/01) gehindert, wonach die Anordnung von Abschiebungshaft auch dann unzulässig ist, wenn der Betroffene auf dem Landweg über einen sicheren Drittstaat eingereist und noch keinen förmlichen Asylantrag gestellt, sondern lediglich bei einer Behörde um Asyl nachgesucht hat.
- OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 20 W 411/05
Ausländerrecht: Beginn der Aufenthaltsgestattung eines unerlaubt aus einem …
Der Bundesgerichtshof hat seine Entscheidung durch den Beschluss vom 20. März 2003 in der Sache V ZB 6/03 bestätigt. - KG, 22.01.2008 - 1 W 371/07
Abschiebungshaft: Rechtsmäßigkeit einer vorläufigen Freiheitsentziehung bei …
Dem Betroffenen war danach der Aufenthalt im Bundesgebiet erst nach Stellung eines förmlichen Antrags nach § 14 AsylVfG gestattet, § 55 Abs. 1 S. 3 AsylVfG, und weder waren die Polizei, noch die Ausländerbehörde oder die Haftrichterin verpflichtet, einen mündlichen Antrag des Betroffenen an das Bundesamt weiterzuleiten (BGH, FGPrax 2003, 142, 143; Beschluss vom 20. März 2003 - V ZB 6/03 - OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 2. März 2006 - 20 W 441/05).