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   BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14   

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https://dejure.org/2016,3264
BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14 (https://dejure.org/2016,3264)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2016 - V ZB 6/14 (https://dejure.org/2016,3264)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14 (https://dejure.org/2016,3264)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 104 Abs 4 GG, § 62 Abs 1 FamFG, § 415 FamFG, §§ 415 ff FamFG, § 432 FamFG
    Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei Verletzung der Benachrichtigungspflicht

  • IWW

    Art. 104 Abs. 4 GG, § ... 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 5 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 Abs. 1 FamFG, § 417 Abs. 2 FamFG, § 432 FamFG, § 114c Abs. 2 StPO, Art. 104 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, § 62 AufenthG, §§ 415 ff. FamFG, Art. 104 Abs. 2 GG, § 70 Abs. 3 Nr. 3, Satz 2 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 84 FamFG, § 36 Abs. 3 GNotKG, § 136 Abs. 1 Nr. 2 GNotKG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer amtsgerichtlichen Haftanordnung; Folgen für die Anordnung der Haft aufgrund einer Verletzung der Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung; Subjektives Recht des Festgenommenen auf ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 104 Abs. 4, FamFG § 432, FamFG § 70
    Freiheitsentziehung, Abschiebungshaft, Zurückschiebungshaft, Vertrauensperson, Benachrichtigung, Haftbeschluss, Haftanordnungsbeschluss, Benachrichtigungspflicht, Vertrauensperson, Rechtsbeschwerde

  • rewis.io

    Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei Verletzung der Benachrichtigungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 104 Abs. 4; FamFG § 62 Abs. 1
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer amtsgerichtlichen Haftanordnung; Folgen für die Anordnung der Haft aufgrund einer Verletzung der Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung; Subjektives Recht des Festgenommenen auf ...

  • rechtsportal.de

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung einer amtsgerichtlichen Haftanordnung; Folgen für die Anordnung der Haft aufgrund einer Verletzung der Benachrichtigungspflicht; Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung; Subjektives Recht des Festgenommenen auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftanordnungsbeschluss trotz Verstosses gegen die Benachrichtigungspflicht rechtmäßig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebungshaft - und die unterbliebene Benachrichtigung eines Angehörigen.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 275
  • FGPrax 2016, 88
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
    Sie bezieht sich auf die erstmalige Anordnung der Haft - nur darum geht es hier - und hat keine Bedeutung für spätere Entscheidungen über ihre Fortdauer (vgl. BVerfGE 16, 119, 122).

    Ihr entspricht auf der anderen Seite ein subjektives Recht des Festgenommenen auf Benachrichtigung durch den Richter (vgl. BVerfGE 16, 119, 122).

    (2) Dass eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht aus Art. 104 Abs. 4 GG nicht zugleich zur Rechtswidrigkeit der Anordnung der Haft führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35; siehe auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NStZ-RR 2000, 185, 187).

    Diese berührt nicht den sachlichen Inhalt der Haftanordnung bzw. der späteren Entscheidungen über ihre Fortdauer (BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35).

  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 648/73

    Verletzung des Habeas-corpus-Grundsatzes bei Entscheidung über Haftfortdauer

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
    (2) Dass eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht aus Art. 104 Abs. 4 GG nicht zugleich zur Rechtswidrigkeit der Anordnung der Haft führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35; siehe auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NStZ-RR 2000, 185, 187).

    Diese berührt nicht den sachlichen Inhalt der Haftanordnung bzw. der späteren Entscheidungen über ihre Fortdauer (BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35).

  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 292/10

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
    Dies schließt es zwar nicht aus, eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht als statthaft anzusehen, wenn sich die Haftanordnung erledigt hat und die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses beantragt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, MDR 2010, 697 Rn. 9).
  • BGH, 06.10.2011 - V ZB 314/10

    Abschiebungshaftanordnung: Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach dem

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zulassung nach § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG statthaft, wenn - wie hier - das Beschwerdegericht über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Haftanordnung nach § 62 Abs. 1 FamFG entschieden hat und in dem Rechtsbeschwerdeverfahren die Überprüfung dieser Entscheidung verlangt wird (Senat, Beschlüsse vom 28. April 2011 - V ZB 292/10, FGPrax 2011, 200 Rn. 9 und vom 6. Oktober 2011 - V ZB 314/10, FGPrax 2012, 44 Rn. 5).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 45/99

    Teilweise unzulässige und unbegründete, im Hinblick auf die Verletzung des

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
    (2) Dass eine Verletzung der Benachrichtigungspflicht aus Art. 104 Abs. 4 GG nicht zugleich zur Rechtswidrigkeit der Anordnung der Haft führt, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 16, 119, 124; 38, 32, 35; siehe auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, NStZ-RR 2000, 185, 187).
  • Drs-Bund, 07.04.2006 - BT-Drs 16/1217
    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
    Entscheidend ist hierfür nach der Gesetzesbegründung, ob der Beschluss für den Rechtsmittelführer unmittelbar freiheitsentziehende Wirkung hat (vgl. BT-Drucks. 16/1217 S. 60).
  • BVerfG, 14.05.2020 - 2 BvR 2345/16

    Haftanordnung unter Verstoß gegen Pflicht zur Benachrichtigung einer

    Zur Nichtbenachrichtigung der Vertrauensperson des Beschwerdeführers führte er aus: Diese stelle zwar einen Verstoß gegen Art. 104 Abs. 4 GG dar, der Verstoß führe nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14 -, juris) jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft.

    Zu der Nichtgewährung von Akteneinsicht in die Ausländerakte führte er aus: Eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs führe nur dann zur Rechtswidrigkeit der Entscheidung, wenn das Verfahren ohne den Verstoß zu einem anderen Ergebnis hätte führen können (Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14 -, a.a.O.).

  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 49/15

    Rechtmäßigkeit einer Haft trotz fehlender Benachrichtigung der von dem

    Dieser Verstoß führt aber nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, FGPrax 2016, 88 Rn. 10).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 109/15

    Gerichtliche Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung eines Angehörigen oder

    - V ZB 6/14, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.02.2024 - XIII ZB 29/22
    Da die mit Verfassungsrang angeordnete Benachrichtigungspflicht selbständig neben die Entscheidung über die Freiheitsentziehung tritt, ist auf Antrag ein Verstoß - wie durch das Beschwerdegericht geschehen - festzustellen (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 2020 - 2 BvR 2345/16, InfAuslR 2020, 343 Rn. 42, 45; vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 656/20, juris Rn. 10 bis 12, 15 f.; BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, FGPrax 2016, 88 Rn. 11).

    Daher ist über die Feststellung einer Verletzung von Art. 104 Abs. 4 GG durch Unterlassen der Benachrichtigung hinaus keine weitere Rechtsfolge auszusprechen (BVerfG, InfAuslR 2020, 343 Rn. 45; Beschluss vom 18. Dezember 2023 - 2 BvR 656/20, juris Rn. 19; BGH, FGPrax 2016, 88 Rn. 12).

  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 123/15

    Verletzung der Unterrichtungspflicht im Rahmen einer rechtmäßig angeordneten Haft

    Insoweit gilt im Ergebnis nichts anderes als bei einem, von dem Betroffenen ebenfalls gerügten, Verstoß gegen die in Art. 104 Abs. 4 GG und § 432 FamFG angeordnete Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung eines Angehörigen oder einer Person des Vertrauens (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.02.2016 - V ZB 189/15

    Unverzügliche gerichtliche Benachrichtigung eines Angehörigen oder eine Person

    - V ZB 6/14, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 20.04.2016 - V ZB 15/15

    Rechtmäßigkeit einer Haftanordnung im Hinblick auf die Benachrichtigung naher

    Der gerügte Verstoß gegen Art. 104 Abs. 4 GG kann nicht zur Rechtswidrigkeit der Haft führen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, NVwZ-RR 2016, 275 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 27.09.2017 - V ZB 33/17

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines marokkanischen

    Geht es jedoch nicht um die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Anordnungsbeschlusses als solchen, sondern um die Verletzung sonstiger Rechte, mögen sie auch im Zusammenhang mit der Haftanordnung stehen, wie dies bei der hier geltend gemachten Verletzung von Art. 104 Abs. 4 GG der Fall ist, verbleibt es bei der Regel des § 70 Abs. 1 FamFG (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 6/14, FGPrax 2016, 88 Rn. 17).
  • LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17

    Keine Prüfung der Zulässigkeit der Abschiebung ins Heimatland im

    Im Übrigen würde ein Verstoß nicht zur Rechtswidrigkeit führen (vgl. BGH vom 21.01.2016, V ZB 6/14).
  • LG Traunstein, 18.12.2023 - 4 T 2190/23

    Abschiebungshaft: Form des Haftantrages; Anforderungen an die Fluchtgefahr,

    Ein Verzicht auf die Benachrichtigungspflicht ist nach überzeugender Ansicht möglich (vgl. BayObLG, Beschl. v. 04.04.1975 - 3 Z 32/75, Haußleiter/Heidebach, § 432 FamFG Rn. 5; Hömig/Wolff, Art. 104 GG Rn. 14; vgl. auch BGH, Beschl. v. 21.01.2016 - V ZB 6/14; ablehnend BeckOK-GG/Radtke, Art. 104 GG Rn. 18; restriktiv: Sachs/Degenhart, Art. 104 GG Rn. 26), jedenfalls wenn die Abwägung ergibt, dass das öffentliche Interesse an einer Benachrichtigung gegenüber dem ebenfalls grundrechtlich über das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG) gesicherten Interesse des Betroffenen, keine Person informieren zu wollen, zurücktritt (vgl. Dürig/Herzog/Scholz/Mehde, Art. 104 GG Rn. 167; BeckOK-FamFG/Günter, § 432 Rn. 4; MüKo/FamFG-Wendtland, § 432 Rn. 2; OLG Celle Beschl. v. 22.03.2004, 16 W 37/04).
  • LG Traunstein, 25.01.2017 - 4 T 3387/16

    Kein Verbrauch der Abschiebungsandrohung bei Ausreise in einen Drittstaat

  • LG Traunstein, 22.06.2017 - 4 T 1047/17

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt bei Verlängerung der Sicherungshaft

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