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   BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11   

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https://dejure.org/2011,3126
BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11 (https://dejure.org/2011,3126)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - V ZB 67/11 (https://dejure.org/2011,3126)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11 (https://dejure.org/2011,3126)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 85 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO, § 72 Abs 2 GVG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit bei fälschlicher Behandlung einer Sache als "Wohnungseigentumssache"

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO §§ 85 Abs. 2, 233; GVG § 72 Abs. 2
    Besondere Rechtsmittelzuständigkeit - Falschbezeichnung als Wohnungseigentumssache

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Folgen des Bezeichnens der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Dritten in dem erstinstanzlichen Urteil fälschlich als "Wohnungseigentumssache"; Vertrauendürfen eines Rechtsanwalts in die besondere Rechtsmittelzuständigkeit gemäß § 72 Abs. 2 GVG bei ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein fälschlicher Weise als Wohnungseigentumssache bezeichnetes Urteil ändert nichts an der Zuständigkeit der Zivilgerichte und der Einhaltung der damit einhergehenden Berufungsfristen; §§ 85 Abs. 2, 233 ZPO; 72 Abs. 2 GVG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Falschbezeichnung einer Sache als "Wohnungseigentumssache" und Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht; Rechtsmittelzuständigkeit; Wiedereinsetzung

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 72 GVG
    Berufungsfalle: "Wohnungseigentumssache" als allgemeine Zivilsache

  • Anwaltsblatt

    § 85 ZPO, § 233 ZPO, § 72 GVG
    Berufungsfalle: "Wohnungseigentumssache" als allgemeine Zivilsache

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit bei fälschlicher Behandlung einer Sache als "Wohnungseigentumssache"

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit bei fälschlicher Behandlung einer Sache als "Wohnungseigentumssache"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 72 Abs. 2; WEG § 43
    Folgen des Bezeichnens der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Dritten in dem erstinstanzlichen Urteil fälschlich als "Wohnungseigentumssache"; Vertrauendürfen eines Rechtsanwalts in die besondere Rechtsmittelzuständigkeit gemäß § 72 Abs. 2 GVG bei ...

  • rechtsportal.de

    GVG § 72 Abs. 2 ; WEG § 43
    Folgen des Bezeichnens der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einen Dritten in dem erstinstanzlichen Urteil fälschlich als "Wohnungseigentumssache"; Vertrauendürfen eines Rechtsanwalts in die besondere Rechtsmittelzuständigkeit gemäß § 72 Abs. 2 GVG bei ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Urteilsbezeichnung falsch: RA muss richtige Berufung einlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versehentliche Wohnungseigentumssache

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Falschbezeichnung als Wohnungseigentumssache

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Besondere Zuständigkeit bei WEG-Sachen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zentrales WEG-Berufungsgericht - Vorsicht Falle!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Zentrales WEG-Berufungsgericht - Vorsicht Falle!

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Besondere Zuständigkeit bei WEG-Sachen

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 29 (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Besondere Zuständigkeit bei WEG-Sachen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gerichtliche Falschbezeichnung als "WEG-Sache": Rechtsmittelzuständigkeit? (IMR 2011, 436)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3306
  • MDR 2011, 1129
  • NZM 2011, 718
  • ZMR 2011, 980
  • AnwBl 2011, 218
  • AnwBl 2011, 866
  • AnwBl Online 2011, 204
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2010 - V ZB 224/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Verschuldete Versäumung der Berufungsfrist wegen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11
    Insbesondere hat das Berufungsgericht keine überzogenen Anforderungen gestellt, die den Beklagten den Zugang zu der an sich gegebenen Berufung unzumutbar erschweren (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 4 mwN).

    a) Anerkannt ist, dass der Rechtsanwalt die Berufungsschrift auf ihre Richtigkeit einschließlich der Zuständigkeit des angerufenen Gerichts überprüfen muss (vgl. nur Senat, Beschluss vom 12. April 2010 - V ZB 224/09, NJW-RR 2010, 1096 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11
    In diesen Fällen stellt es für die Funktionsfähigkeit des angerufenen Gerichts keine nennenswerte Belastung dar, einen fehlgeleiteten Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f. mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 04.10.1978 - IV ZB 84/77

    Rechtsmittelzuständigkeit in Familiensachen

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11
    Danach kann ein an sich unzulässiges Rechtsmittel als zulässig anzusehen sein, wenn für den Rechtsmittelführer aufgrund einer Unklarheit der angefochtenen Entscheidung Unsicherheit darüber entsteht, welches Rechtsmittel er bei welchem Gericht einlegen soll (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77, BGHZ 72, 182, 187 ff.; Senat, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., Vor § 511 Rn. 31).
  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09

    Wiedereinsetzung bei Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren:

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11
    Anders als bei der Einreichung einer Berufungsschrift bei einem örtlich offensichtlich unzuständigen Gericht (dazu BGH, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 11 ff.) war die Unzuständigkeit zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich.
  • BGH, 21.10.1993 - V ZB 45/93

    Bestimmung des Berufungsgerichts gegen eine Entscheidung eines Kreisgerichts

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11
    Danach kann ein an sich unzulässiges Rechtsmittel als zulässig anzusehen sein, wenn für den Rechtsmittelführer aufgrund einer Unklarheit der angefochtenen Entscheidung Unsicherheit darüber entsteht, welches Rechtsmittel er bei welchem Gericht einlegen soll (BGH, Urteil vom 4. Oktober 1978 - IV ZB 84/77, BGHZ 72, 182, 187 ff.; Senat, Beschluss vom 21. Oktober 1993 - V ZB 45/93, WM 1994, 180, 181; Zöller/Heßler, ZPO, 28. Aufl., Vor § 511 Rn. 31).
  • BGH, 10.12.2009 - V ZB 67/09

    Treffen einer Vertragsstrafenregelung zur Durchsetzung der den

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - V ZB 67/11
    c) Dass § 72 Abs. 2 GVG in Verbindung mit den jeweiligen Landesgesetzen mit dem Gebot der Rechtsmittelklarheit vereinbar ist, hat der Senat bereits entschieden (Beschluss vom 10. Dezember 2009 - V ZB 67/09, NJW 2010, 1818 Rn. 9).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14

    Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine

    Dem entspricht es, dass der Senat eine gegen den Mieter einer Eigentumswohnung gerichtete Klage, die auf die Verurteilung zur Unterlassung der Nutzung von Gemeinschaftsflächen gerichtet war, als allgemeine zivilprozessuale Rechtsstreitigkeit eingeordnet hat (Beschluss vom 14. Juli 2011- V ZB 67/11, NJW 2011, 3306 Rn. 4 i.V.m. dem wiedergegebenen Sachverhalt; vgl. auch Timme/Dötsch, WEG, 2. Aufl., § 14 Rn. 126).
  • BGH, 12.11.2015 - V ZB 36/15

    Berufung in Wohnungseigentumssachen: Voraussetzungen der

    In diesen Fällen stellt es für die Funktionsfähigkeit des angerufenen Gerichts keine nennenswerte Belastung dar, einen fehlgeleiteten Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 7 f.; Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11, NJW 2011, 3306 Rn. 11, jeweils mwN).

    Andernfalls würde eine richterliche Einarbeitung in einem Verfahrensstadium verlangt, in dem noch nicht sicher ist, ob das Rechtsmittel durchgeführt werden wird und worin die Rechtsmittelangriffe bestehen sollen (näher Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11, NJW 2011, 3306 Rn. 12).

  • LG Münster, 21.05.2013 - 9 S 119/12

    Muss angerufenes Berufungsgericht auf seine Unzuständigkeit hinweisen?

    Insbesondere bei der Ermittlung des zuständigen Rechtsmittelgerichts sind hohe Anforderungen zu stellen (BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 67/11 - NJW 2011, 3306, 3307; BGH, Beschluss vom 20.04.2011 - VII ZB 78/09 - NZM 2011, 722).

    Dies ist dann der Fall, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne Weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des irrtümlich angerufenen Rechtsmittelgerichts beruht (BVerfG a.a.O. BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 67/11 - NJW 2011, 3306, 3307; BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 170/09 - juris Tz. 7).

    Dem Gericht dürfen keine zusätzlichen Prüfungsaufgaben auferlegt werden, die für den eigenen Arbeitsablauf nicht erforderlich sind (BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 67/11 - NJW 2011, 3306, 3307) Eine generelle Fürsorgepflicht des unzuständigen Rechtsmittelgerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern, besteht daher nicht (BGH, Beschluss vom 24.06.2010 - V ZB 170/09 - juris Tz. 7).

    Vor Eingang der Berufungsbegründung hatte der Berichterstatter nämlich keinen Anlass, sich in die Sache einzuarbeiten und die Zuständigkeitsfrage zu problematisieren (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 67/11 - NJW 2011, 3306, 3307).

    Eine Prüfung der Zuständigkeit bereits in diesem Verfahrensstadium würde eine Einarbeitung zu einen Zeitpunkt voraussetzen, in dem noch offen ist, ob und in welchem Umfang das Rechtsmittel überhaupt durchgeführt werden wird (BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - V ZB 67/11 - NJW 2011, 3306, 3307).

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2018 - U (Kart) 10/17

    Voraussetzungen der Berufungszuständigkeit des Kartellsenats beim

    Im Ausgangspunkt ist allerdings in den Blick zu nehmen, dass es zu der (im Verschuldensfalle der Partei über § 85 Abs. 2 ZPO zurechenbaren) anwaltlichen Pflicht des Prozessbevollmächtigten der rechtsmittelführenden Partei gehört, das für die Entscheidung über das Rechtsmittel gegen das anzufechtende Urteil zuständige Gericht zu ermitteln und insoweit den prozessual sichersten Weg zu wählen (vgl. in diesem Sinne nur etwa BGH, Beschluss v. 25. April 2017 - VI ZB 45/16 , BeckRS 2017, 111679 = NJW-RR 2017, 956 Rz. 6; Beschluss v. 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14 , BeckRS 2015, 14067 = MDR 2015, 1027; Beschluss v. 14. Juli 2011 - V ZB 67/11 , NJW 2011, 3306 Rz. 7; BeckOKZPO- Wendtland , [1.12.2017], § 233 Rzn. 37 f., alle m.w.N.).

    Ein im hiesigen Kontext anerkennenswerter Grenzfall kann aber unter Gesichtspunkten der Meistbegünstigung dann anzunehmen sein, wenn für den Berufungsführer auf Grund einer Unklarheit der angefochtenen Entscheidung, die durch einen Fehler des erstinstanzlichen Gerichts verursacht worden ist, Unsicherheit darüber entsteht, welches Rechtsmittel er bei welchem Gericht einlegen soll (vgl. in diesem Sinne zum Meistbegünstigungsgrundsatz etwa BGH, Beschluss v. 14. Juli 2011 - V ZB 67/11 , NJW 2011, 3306 Rz. 9; Urteil v. 13. Oktober 1998 - VI ZR 81/98 , NJW 1999, 291 [291 f.] [unter II.2.a)], alle m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 14.07.2014 - 25 S 188/13

    Pflicht der Nießbraucher zur Duldung der Benutzung und des Betretens des

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall (Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11 -, Juris), in dem das Amtsgericht Potsdam die Beklagten als Mieter einer Eigentumswohnung verurteilt hat, die Nutzung von Flächen zu unterlassen, die im Gemeinschaftseigentum der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft stehen, ausgeführt, dass auch die Rechtsbeschwerde davon ausgehe, dass es sich nicht um eine der in § 43 WEG aufgeführten Wohnungseigentumssachen handele, sondern um eine allgemeine Zivilsache.
  • BGH, 20.12.2011 - VIII ZB 59/11

    Streitwertbeschwerde: Beschwer der Partei bei Festsetzung eines zu niedrigen

    Das Meistbegünstigungsprinzip als Ausprägung der verfassungsrechtlichen Grundsätze der allgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz und des Vertrauensschutzes greift über die Fälle einer unkorrekten Entscheidungsform hinaus immer dann ein, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit, das einzulegende Rechtsmittel betreffend, besteht, sofern diese auf einem Fehler oder einer Unklarheit der anzufechtenden Entscheidung beruht (st. Rspr.; vgl. Senatsbeschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02, BGHZ 152, 213, 216; Senatsurteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 10/03, NJW 2004, 1598 unter II 1 b; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11, NJW 2011, 3306 Rn. 9 mwN).
  • BVerwG, 08.03.2019 - 5 P 7.18

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde i.R.d. Beteiligung des Hauptpersonalrats

    Das Vertrauen einer Prozesspartei auf die den eindeutigen Entscheidungsgründen widersprechende, offensichtlich irrtümlich erteilte Rechtsmittelbelehrung ist nicht schutzwürdig (vgl. BAG, Beschluss vom 20. September 2000 - 2 AZR 345/00 - BAGE 95, 321 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - V ZB 67/11 - NJW 2011, 3306 Rn. 9).
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